Ärztlicher Psychotherapeut ist eine Sammelbezeichnung für approbierte Mediziner, die eine psychotherapeutische Qualifikation nachweisen können. Ärztliche Psychotherapie ist ein geplanter interaktioneller Prozess nach ausführlicher Diagnostik unter definierter Zielsetzung und gezielter Auswahl von Methoden und Techniken oder eines Verfahrens. Die Therapieplanung und ‐durchführung ist eingebettet in einen ärztlichen Erfahrungskontext von leichten, aber auch schweren Erkrankungen und das Wissen um bio‐psychosoziale und psychosomatische Zusammenhänge.[1]

Fachärzte

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Im Rahmen ihrer mindestens 5-jährigen Facharztweiterbildung erwerben approbierte Ärzte ihre psychotherapeutische Qualifikation bei folgenden psychotherapeutisch tätigen Facharztgruppen:

Andere Facharztgruppen können erst nach Abschluss einer psychotherapeutischen Zusatzweiterbildung die Zusatzbezeichnung "fachgebundene Psychotherapie" erwerben.

Die Zusatzbezeichnungen „Psychotherapie“, „Psychoanalyse“ und "fachgebundene Psychotherapie" dürfen neben der jeweiligen Facharztbezeichnung geführt werden. Ärzte dürfen Titel fortführen, die nach älterem Recht erworben wurden.

Unterschiede zu Psychologen und Psychotherapeuten

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Unter Laien werden die Berufsbezeichnungen Psychiater, Psychologe und Psychotherapeut häufig fälschlich synonym verwendet. In der Tat unterscheiden sich Psychotherapeuten und Psychologen erheblich von den oben genannten Fachärzten:

  • Psychologen beschäftigen sich wissenschaftlich mit der Psychologie. Sie dürfen sich Diplom-Psychologe nennen, wenn sie ein Studium der Psychologie mit einem Diplom und Psychologe M.sc., wenn sie ein Studium mit einem Master abgeschlossen haben. Anschließend können sie eine Weiterbildung zum psychologischen Psychotherapeuten absolvieren, aber auch auf zahlreichen anderen Berufsfeldern tätig werden, z. B. in der Wirtschaft, im Personalbereich, in der Forschung, als Verkehrspsychologe, in Beratungsstellen etc.[2]

Verteilung der Berufsgruppen

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2013 arbeiten als Psychotherapeuten in Deutschland:

Verteilung der Berufsgruppen[4] (Stand 2011)
Fachbezeichnung Anzahl
Psychologische Psychotherapeuten 13.368
Psychologische Kinder‐ und Jugendlichenpsychotherapeuten 3.110
Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie 2.557
Fachärzte für Nervenheilkunde 2.461
Ärztliche Psychotherapeuten 2.371
Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie 1.964
Fachärzte für Neurologie 1.365
Fachärzte für Kinder‐ und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie 856

Versorgungsforschung

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Gegenstand einer Untersuchung des Jahres 2011 zur Versorgungsforschung und der spezifischen Rolle der Ärztlichen Psychotherapie ist die Darstellung der Ist‐Situation ärztlich‐psychotherapeutischer Versorgung in Hinblick auf die beteiligten ärztlichen Disziplinen sowie das Herausarbeiten eines spezifischen Profils der Psychotherapie durch Ärzte.[1] Sie kam zu dem Ergebnis, dass folgende Schlussfolgerungen in Hinblick auf notwendige Maßnahmen zu ziehen seien:

  • Die künftige Profilierung der Psychotherapie durch Ärzte bzw. die Ärztliche Psychotherapie muss schärfer herausgearbeitet werden.
  • Es werden genauere Untersuchungen zu quantitativen und vor allem qualitativen Merkmalen der psychotherapeutischen Tätigkeit benötigt, die vor allem ein genaueres Bild der fachärztlichen Gesprächsleistungen entwerfen können.
  • Die einzelnen an der psychotherapeutischen Versorgung beteiligten Berufsgruppen sind gefordert, ihr Selbstverständnis als ärztliche Psychotherapeuten und ihren Beitrag zur psychotherapeutischen Versorgung präziser herauszuarbeiten.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. a b Spezifische Rolle der Ärztlichen Psychotherapie (Memento des Originals vom 5. Februar 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesaerztekammer.de (PDF; 357 kB)
  2. Berufs-Chancen-Check Psychologe, Psychologin. Bildung und Wissen, Nürnberg 1999, ISBN 3-8214-8244-3.
  3. Psychotherapeutengesetz der Bundesrepublik Deutschland online (Memento des Originals vom 11. Februar 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.gesetze-im-internet.de Abgerufen am 31. März 2014
  4. Studie zur Versorgungsforschung (Memento des Originals vom 5. Februar 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesaerztekammer.de (PDF; 357 kB)