Admiralstabsarzt
Der Admiralstabsarzt ist einer der Dienstgrade der Bundeswehr für Marineuniformträger. Gesetzliche Grundlage ist die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten[4] und das Soldatengesetz.[7]
Admiralstabsarzt | |
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Dienstgradabzeichen für Ärzte[1][A 1] | |
Dienstgradgruppe | Generale[2] |
NATO-Rangcode | OF-7[3] |
Dienstgrad Heer/Luftwaffe | Generalstabsarzt[4] |
Dienstgrad Marine | Admiralstabsarzt[4] |
Abkürzung (in Listen) | AdmStArzt (ADMSA)[5] |
Besoldungsgruppe | B 7 nach BBesO[6] |
Dienstgradabzeichen
BearbeitenDas Dienstgradabzeichen für Admiralstabsärzte entspricht im Wesentlichen dem für Konteradmirale. Zur Unterscheidung der Admiralstabsärzte dienen Laufbahnabzeichen in Form eines Äskulapstabes. Die Schlange windet sich im Laufbahnabzeichen für Ärzte in doppelter Windung, bei Zahnärzten[A 2] in einfacher Windung um den Stab.[4][1]
Sonstiges
BearbeitenDie Dienstgradbezeichnung ranggleicher Luftwaffen- und Heeresuniformträger lautet Generalstabsarzt.[4] Hinsichtlich Befehlsgewalt, Ernennung, Sold, den nach- und übergeordneten Dienstgraden, auch hinsichtlich der Dienststellungen sind Admiralstabsärzte und Generalstabsärzte gleichgestellt. Beide Dienstgrade wurden mit der sechsten Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 5. Mai 1966 neu geschaffen.[8]
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Weblinks
BearbeitenAnmerkungen
Bearbeiten- ↑ Links: Dienstgradabzeichen in Form einer Schulterklappe für Marineuniformträger mit Approbationsfach Humanmedizin. Rechts: Ärmelabzeichen auf dem Unterärmel der Jacke des Dienstanzuges für Marineuniformträger mit Approbationsfach Humanmedizin.
- ↑ Der Inspizient Zahnmedizin, höchster Fachvorgesetzter aller Zahnärzte, war bisher Generalarzt (bzw. Admiralarzt) und ist zukünftig Oberstarzt (bzw. Flottenarzt). Zukünftig ist der höchste für Zahnärzte erreichbare Dienstgrad daher bis auf weiteres der Oberstarzt (bzw. Flottenarzt). Zahnärzte im Dienstgrad Generalstabsarzt (bzw. Admiralstabsarzt) hat es in der Bundeswehr bisher nicht gegeben und wird es bis auf Weiteres nicht geben. Die ZDv 37/10 „Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr“, die ZDv 20/7 „Bestimmungen für die Beförderung und für die Einstellung, Übernahme und Zulassung von Soldatinnen und Soldaten“, die Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten sowie die Soldatenlaufbahnverordnung stehen einer Ernennung (und der Kennzeichnung ihres Dienstgrades) von Zahnärzten zum Generalstabsarzt (bzw. Admiralstabsarzt) nicht entgegen, jedoch sehen (und sahen) der Stellenplan und der Haushalt keine entsprechende Dienststellung vor.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ a b c Hartmut Bagger, Führungsstab der Streitkräfte I 3, Bundesministerium der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 37/10. Anzugordnung für die Soldaten der Bundeswehr. Juli 1996. Neudruck von Oktober 2008. Bonn 16. Juli 2008, 4 Kennzeichnungen, S. 539 (Online [PDF; 3,5 MB; abgerufen am 11. Januar 2015] Neudruck Oktober 2008 ersetzt Erstausgabe von Juli 1996).
- ↑ Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz)).
- ↑ Agreed English texts. STANAG 2116. NATO standardization agreement (STANAG). NATO codes for grades of military personnel. 5. Auflage. 1992 (englisch, Online [abgerufen am 25. März 2014] NATO Rank Codes – 1992).
- ↑ a b c d e Der Bundespräsident (Hrsg.): Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten. BPräsUnifAnO. 14. Juli 1978 (Online [PDF; 43 kB; abgerufen am 30. Juli 2021] Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 14. Juli 1978 (BGBl. I S. 1067), die zuletzt durch Artikel 1 der Anordnung vom 31. Mai 1996 (BGBl. I S. 746) geändert worden ist). Online ( vom 11. August 2017 im Internet Archive)
- ↑ Bundesminister der Verteidigung; Führungsstab der Streitkräfte IV 1 (Hrsg.): Abkürzungen für den Gebrauch in der Bundeswehr – Deutsche Abkürzungen – ZDv 64/10. Bonn 19. Januar 1979 (Online [PDF; 1,2 MB; abgerufen am 30. Juli 2021] Stand 17. September 1999).
- ↑ Anlage I (zu § 20 Absatz 2 Satz 1) Bundesbesoldungsordnungen A und B. (Online [abgerufen am 25. März 2014] Bundesbesoldungsordnungen (BBesO) gelten nur für Berufs- und Zeitsoldaten und sind Anlage zum Bundesbesoldungsgesetz (BBesG)).
- ↑ Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz - SG). Bonn 19. März 1956, § 4 Abs. 3 (2) – (Online [PDF; 229 kB; abgerufen am 25. März 2014] Neugefasst durch Bek. v. 30. Mai 2005 I 1482. Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 8. April 2013 I 730).
- ↑ Bundespräsident Heinrich Lübke et al.: Sechste Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstgradbezeichnungen und die Uniform der Soldaten vom 5. Mai 1966. In: Bundesgesetzblatt Teil 1. Band 1966, 20 vom 13.5.1966. Bonn 5. Mai 1966, S. 325 ff. (Online [PDF; abgerufen am 12. Mai 2015]).
- ↑ a b Die äquivalenten, ranghöheren und rangniedrigeren Dienstgrade sind im Sinne der ZDv 14/5 B 185 angegeben, vgl. Der Bundesminister der Verteidigung (Hrsg.): ZDv 14/5. Soldatengesetz. DSK AV110100174, Änderungsstand 17. Juli 2008. Bonn 21. August 1978, Dienstgradbezeichnungen in der Bundeswehr, S. B 185 (Nicht zu verwechseln mit dem Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz). Die in der Infobox dargestellte Reihenfolge der Dienstgrade entspricht nicht notwendigerweise einer der in der Soldatenlaufbahnverordnung vorgesehenen regelmäßig durchlaufenen Dienstgradabfolgen und auch nicht notwendigerweise der in der Vorgesetztenverordnung beschriebenen Dienstgradhierarchie im Sinne eines Vorgesetztenverhältnisses).