Als amtliche Karte wird eine von einer öffentlichen Institution (Amt, Behörde) in öffentlicher Aufgabe herausgegebene Karte bezeichnet. Amtliche Karten dienen der öffentlichen Daseinsvorsorge und Sicherheit und beruhen häufig auf einem Gesetz oder einer Verordnung. Sie werden entweder von der herausgebenden Institution selbst bearbeitet und hergestellt oder in deren Auftrag von einem Unternehmen der privaten Auftragskartografie erstellt.

Zu den typischen amtlichen Karten gehören:

Unter Nutzung von Kartenkonstruktionsprogrammen und rechnergestützten Präsentations- und Visualisierungstechniken werden amtliche Karten in analoger oder digitaler Form heute häufig aus korrespondierenden Datenbanken abgeleitet. Dabei entstehen in einer Produktionskette aus objektstrukturierten Daten gegebenenfalls Zwischenprodukte in Form grafisch orientierter Vektordaten und bildorientierter Rasterdaten, bevor die analoge Karte auf Bildschirm, Druckplatte oder Papier ausgegeben wird. Ob nur dem analogen Endprodukt, einem Zwischenprodukt oder gar dem Ausgangsdatenbestand die Eigenschaft einer amtlichen Karte zukommt, ist gegenwärtig umstritten. Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) hat zum Beispiel den raumbezogenen Informationssystemen AFIS, ALKIS und ATKIS das Attribut amtlich verliehen, was im A des jeweiligen Akronyms zum Ausdruck kommt.

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