Der Amtsaktuar gehörte zum Hilfspersonal eines Bezirksamtes. Bis zur Einführung der Amtsgerichte in Baden 1857 führte er Protokoll beim Gericht erster Instanz innerhalb des Bezirksamtes. Er erledigte die Amtsregistratur, zog die Sporteln ein und machte die anfallenden Kopierarbeiten des Amtes. Er war wie das andere Hilfspersonal ein geprüfter Schreiber.

Literatur

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  • Bernd Wunder: Die badische Beamtenschaft zwischen Rheinbund und Reichsgründung (1806–1871). Dienstrecht, Pension, Ausbildung, Karriere, soziales Profil und politische Haltung. Kohlhammer, Stuttgart 1998, ISBN 3-17-014379-4, S. 433–442.