Amtsgericht Großbodungen
Das Amtsgericht Großbodungen war ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Großbodungen.
Geschichte
BearbeitenDas Amt Großbodungen kam mit Vertrag vom 15. Juni 1816 durch Tausch mit dem Amt Ebeleben an Preußen. Die Domäne Großbodungen blieb im Besitz der Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen und verfügte bis 1849 über die Patrimonialgerichtsbarkeit. Von 1849 bis 1879 bestand in Großbodungen die Gerichtskommission Großbodungen des Kreisgerichtes Worbis.
Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet.
Das königlich preußische Amtsgericht Großbodungen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Nordhausen im Bezirk des Oberlandesgericht Naumburg gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Landgemeinde Großbodungen.
Sein Gerichtsbezirk umfasste aus dem Landkreis Worbis die Amtsbezirke Bockelnhagen, Groß-Bodungen und Haynrode sowie aus dem Amtsbezirk Gerode die Gemeindebezirke Lüderode und Weißenborn und die Gutsbezirke Domäne Gerode und Revierförsterei Gerode.[1]
Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]
In Folge der Weltwirtschaftskrise wurden 60 Amtsgerichte als Folge von Sparverordnungen aufgehoben. Mit der Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932 wurde das Amtsgericht Großbodungen zum 30. September 1932 aufgehoben[3] und sein Sprengel zwischen dem Amtsgericht Bleicherode (Bockelnhagen, Epschenrode, Großbodungen, Hauröden, Kraja, Neustadt, Silkerode, Wallrode und Zwingen) und dem Amtsgericht Worbis (Bischofferode, Haynrode, Jützenbach und Weißenborn-Lüderode) aufgeteilt[4].
Sitz des Gerichtes
BearbeitenDas Gericht hatte seinen Sitz im Ratskeller des Amtshauses.
Literatur
Bearbeiten- Gerd Leukefeld: Die Amtsrichterstelle in Großbodungen – ein begehrter Posten. In: Eichsfelder Heimatzeitschrift 2009, Teildigitalisat.
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 485, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 453 online
- ↑ Verordnung über die Aufhebung von Amtsgerichten vom 30. Juli 1932, GS 1932, S. 253, Digitalisat
- ↑ Verordnung über die Aufteilung der Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte vom 13. September 1932, GS 1932, S. 301 f., Digitalisat