Amtsgericht Luckau

preußisches Amtsgericht mit Sitz in Luckau, Provinz Brandenburg

Das Amtsgericht Luckau war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Luckau, Provinz Brandenburg.

Geschichte

Bearbeiten

Ab 1849 bestand das Kreisgericht Luckau. Übergeordnet war das Appellationsgericht Frankfurt a. d. Oder. Im Rahmen der Reichsjustizgesetzen wurden diese Gerichte aufgehoben und reichsweit einheitlich Oberlandes-, Landes- und Amtsgerichte gebildet. Das königlich preußische Amtsgericht Luckau wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 12 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Cottbus im Bezirk des Kammergerichtes gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Luckau. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Luckau ohne die Teile, die den Amtsgerichten Buchholz, Dobrilugk, Finsterwalde und Kirchhain zugeordnet waren.[1] Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Gerichtstage wurden in Golßen gehalten.[2]

Im Jahre 1952 wurden in der DDR die Amtsgerichte abgeschafft und stattdessen Kreisgerichte gebildet. Luckau kam zum Kreis Luckau, zuständiges Gericht war damit das Kreisgericht Luckau. Das Amtsgericht Luckau wurde aufgehoben und auch nach dem Zusammenbruch der DDR nicht neu gebildet.

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 415, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 395 online