Amtsgericht Pyritz

preußisches Amtsgericht mit Sitz in Pyritz, Provinz Pommern

Das Amtsgericht Pyritz war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Pyritz, Provinz Pommern.

Geschichte

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Das königlich preußische Amtsgericht Pyritz wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Stargard im Bezirk des Oberlandesgerichtes Stettin gebildet. Der Sitz des Gerichtes war Pyritz. Sein Gerichtsbezirk umfasste den Kreis Pyritz ohne die Teile, die dem Amtsgericht Stargard zugeordnet waren.[1] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

Im Jahre 1945 wurde der größte Teil Pommerns, darunter der Sprengel des Amtsgerichtes Pyritz, unter polnische Verwaltung gestellt und die deutschen Bewohner vertrieben. Damit endete die Geschichte des Amtsgerichts Pyritz.

Einzelnachweise

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  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 431 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 465 online