Amtsgericht Schmalkalden
Das Amtsgericht Schmalkalden war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Schmalkalden.
Geschichte
BearbeitenIn Oldendorf bestand das kurhessische Justizamt Schmalkalden als Eingangsgericht. Mit der Annexion des Kurfürstentums Hessen wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz Hessen-Nassau preußische Kreisgerichte gebildet, denen Amtsgerichte nachgeordnet waren. So entstand das Kreisgericht Rotenburg als eines von sechs Kreisgerichten im Regierungsbezirk Kassel und das Amtsgericht Schmalkalden als eines von 13 Amtsgerichten im Sprengel des Kreisgerichtes Rinteln.[1]
Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-, Land- und Oberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Schmalkalden blieb bestehe und war nun dem gemeinsamen Landgericht Meiningen nachgeordnet. Sein Gerichtsbezirk umfasste nun den Landkreis Herrschaft Schmalkalden soweit dieser nicht dem Amtsgericht Steinbach-Hallenberg zugeordnet war.[2] Am Gericht bestanden 1880 zwei Richterstellen. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[3]
Im Jahre 1952 wurden in der DDR die Amtsgericht aufgehoben und stattdessen Kreisgerichte gebildet. So entstand anstelle des aufgehobenen Amtsgerichts Schmalkalden das Kreisgericht Schmalkalden.[4] Nach der Wende entstand 1993 das Amtsgericht Schmalkalden mit dem Thüringer Gerichtsstandortgesetz neu. Es wurde jedoch bereits zum 1. April 2006 wieder aufgehoben.[5] Die Aufgaben übernahm das Amtsgericht Meiningen.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Plan für die Organisation der Gerichte in dem vormaligen Kurfürstentum Hessen..., JMBl. S. 222, online
- ↑ Vertrag zwischen Preußen, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Coburg-Gotha betreffend die Errichtung eines gemeinschaftlichen Landgerichts zu Meiningen vom 17. Oktober 1878, GS Nr. 30, S. 189, Digitalisat
- ↑ Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 435 online
- ↑ Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 6. November 1951 (GBl. S. 1005)
- ↑ Änderung des Thüringer Gerichtsstandortgesetzes vom 23. Dezember 2005 (GVBl. S. 456)