Das Amtsgericht Wegscheid war von 1879 bis 1973 ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Wegscheid in Bayern. Das Amtsgericht in Wegscheid bestand noch bis 1975 als Zweigstelle des Amtsgerichts Passau.

Geschichte

Bearbeiten

Nach der Gründung des Königreichs Bayern im Jahre 1806 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Wegscheid errichtet und dem Unterdonaukreis mit der Hauptstadt Passau zugeschlagen. Das Bezirksamt Wegscheid wurde als Verwaltungsbehörde im Jahr 1862 aus dem Landgericht älterer Ordnung Wegscheid gebildet. Acht Gemeinden wechselten zum Bezirksamt Wolfstein.[1] Das Landgericht Wegscheid blieb Gerichtsbehörde. Mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde aus dem Landgericht Wegscheid ein Amtsgericht gebildet.[2] Das Amtsgericht Wegscheid bestand bis nach der Kreisgebietsreform 1973[3] noch vom 1. Juli 1973[4] bis 30. September 1975[5] als Zweigstelle des Amtsgerichts Passau.

Literatur

Bearbeiten

Einzelnachweise

Bearbeiten
  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 590.
  2. Königlich Allerhöchste Verordnung, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend, vom 2. April 1879, Bayerisches Gesetz- und Verordnungsblatt S. 355
  3. Im Gesetz über die Organisation der ordentlichen Gerichte im Freistaat Bayern vom 25.4.1973 (GVBl S. 189) nicht mehr aufgeführt
  4. § Nr. 1 Nr. 23, Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 30. Mai 1973 (GVBl. Nr. 13/1973, S. 341)
  5. Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 19. September 1975 (GVBl. Nr. 15/1975, S. 338)