Amtsgericht Weismain
Das Amtsgericht Weismain war ein von 1879 bis 1959 bestehendes bayerisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der oberfränkischen Stadt Weismain.
Geschichte
BearbeitenAnlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde ein Amtsgericht zu Weismain errichtet, dessen Sprengel aus den Gemeinden Altenkunstadt, Arnstein, Burgkunstadt, Burkersdorf, Burkheim, Ebneth, Gärtenroth, Geutenreuth, Großziegenfeld, Hain, Kaspauer, Kirchlein, Kleinziegenfeld, Maineck, Mainroth, Modschiedel, Neudorf, Pfaffendorf, Strössendorf, Theisau, Wallersberg, Weiden, Weidnitz, Weismain und Wildenberg des vorherigen Landgerichtsbezirks Weismain[1] und der vorher zum Landgerichtsbezirk Thurnau gehörenden Gemeinde Fesselsdorf sowie der bis dahin zum Landgerichtsbezirk Hollfeld zählenden Gemeinde Buckendorf gebildet wurde.[2]
Gehörte das Amtsgericht Weismain anfangs zum Sprengel des Landgerichts Bayreuth, erfolgte am 1. April 1921 der Wechsel zum gleichzeitig errichteten Landgericht Coburg.[3]
Mit Wirkung vom 1. Januar 1927 wurden die Orte Hain und Wildenberg vom Weismainer Gerichtsbezirk abgetrennt und dem Bezirk des Amtsgerichts Kronach zugeteilt.[4]
Nachdem das Amtsgericht Weismain kriegsbedingt zur Zweigstelle des Amtsgerichts Lichtenfels herabgestuft[5] und dies 1956 noch einmal bestätigt worden war[6], erfolgte auf Anweisung des Bayerischen Staatsministers der Justiz am 1. Juli 1959 die Aufhebung dieser Zweigstelle.[7]
Gerichtsgebäude
BearbeitenDas Amtsgericht befand sich in einem zweiflügeligen Bau mit Portalädikula, Von-Rudhart-Straße 1. Das um 1870 im klassizistischen Stil erbaute Gebäude steht unter Denkmalschutz.[8]
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Landgericht Weismain. In: Königl. Bayer. Statistisches Bureau (Hrsg.): Vollständiges Ortschaften-Verzeichniss des Koenigreichs Bayern. Ackermann, München 1877, Sp. 1079–1084.
- ↑ Königlich Allerhöchste Verordnung vom 2. April 1879, die Bestimmung der Gerichtssitze und die Bildung der Gerichtsbezirke betreffend (GVBl. S. 369 f.)
- ↑ Gesetz über die Errichtung eines Landgerichts in Coburg vom 22. März 1921 (GVBl. S. 96)
- ↑ Verordnung vom 22. Dezember 1926 über die Änderung der Grenzen der Amtsgerichte Weismain und Kronach (GVBl. S. 540)
- ↑ 8. Die Oberlandesgerichts-, Landgerichts- und Amtsgerichtsbezirke Bayerns. In: Bayerisches Statistisches Landesamt (Hrsg.): Amtliches Ortsverzeichnis für Bayern, bearbeitet auf Grund der Volkszählung vom 13. September 1950. München 1952, S. 111*-120*.
- ↑ Verordnung über die Errichtung amtsgerichtlicher Zweigstellen vom 30. November 1956 (GVBl. S. 294)
- ↑ Verordnung über die amtsgerichtlichen Zweigstellen vom 9. Juni 1959 (GVBl. S. 178)
- ↑ Denkmalliste für Weismain (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Koordinaten: 50° 5′ 5,4″ N, 11° 14′ 28,6″ O