Arbeitsgericht Solingen

Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Nordrhein-Westfalen

Das Arbeitsgericht Solingen, ein Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der dreißig nordrhein-westfälischen Arbeitsgerichte. Bei ihm sind vier Kammern gebildet.[1]

Arbeitsgericht Solingen

Gerichtssitz und -bezirk

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Das Gericht hat seinen Sitz in Solingen in der Wupperstraße 32.

Das Arbeitsgericht Solingen ist örtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus Solingen und Wermelskirchen. Durch das Arbeitsgericht Solingen werden auswärtige Gerichtstage in Leverkusen abgehalten.[2] Dort werden Rechtsstreitigkeiten aus Leverkusen, Burscheid und Leichlingen (Rheinland) verhandelt. Die sachliche Zuständigkeit ergibt sich aus dem Arbeitsgerichtsgesetz.

Übergeordnete Gerichte

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Dem Arbeitsgericht Solingen sind das Landesarbeitsgericht Düsseldorf und im weiteren Rechtszug das Bundesarbeitsgericht übergeordnet.

Geschichte

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Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[3] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. Am Landgericht Elberfeld entstand so 1927 das Landesarbeitsgericht Elberfeld als eines von vier Landesarbeitsgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Düsseldorf. In Solingen entstand das Arbeitsgericht Solingen. Sein Sprengel umfasste die Bezirke der Amtsgerichtes Ohligs und Solingen. Es bestand jeweils eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.[4]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten. Gemäß Kontrollratsgesetz 21 vom 30. März 1946 sollten in Deutschland Arbeitsgerichte aufgebaut werden. Das Arbeitsgericht Solingen entstand so neu.

Gebäude

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Das Arbeitsgericht Solingen ist seit 1999 im Gerichtsgebäude Wupperstraße 32 im Stadtbezirk Mitte untergebracht. Das Gebäude geht auf die 1857 errichtete Jagenberg'sche Villa zurück und wurde ab 1879 bis 1999 vom Amtsgericht Solingen genutzt, das seither einen Neubau an der Goerdelerstraße nutzt.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
  2. Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte vom 30. Oktober 2009. Abgerufen am 1. August 2012
  3. RGBl. I S. 507
  4. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927, GS S. 97 f. (insb. S. 106), Digitalisat

Koordinaten: 51° 10′ 18,8″ N, 7° 5′ 24,6″ O