Eine Arztgruppe ist eine Einheit im deutschen Zivil- bzw. Katastrophenschutz, die namensgebenderweise auch Ärzte umfasst. Sie ist für gewöhnlich Teil des Sanitätsdienstes.

Arztgruppe nach Maßgabe des Bundes

Die Arztgruppe bildete ursprünglich einen Teil des Sanitätszuges nach STAN-Nr. 041.[1] Sie umfasste zwei Arzttruppkraftwagen (ArztTrKW) mit je einem Arzt und einen Krankenlastkraftwagen (KrLKW), auf welchem der Gruppenführer Besatzungsmitglied war.[1] Die Arztgruppe hatte eine Stärke von 2/3/9/14.[1] Vom Personal sollten vier Helfer sowie je ein Arzt und Unterführer ABC-Helfer sein.[1] Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes (ZSNeuOG) traten die STAN von Seiten des Bundes für den Sanitätszug außer Kraft.[2]

Arztgruppe nach Landesrecht

Es wurde die Konzeption für eine Arztgruppe von einigen Bundesländern aufgegriffen bzw. fortgeführt und angepasst: So besteht eine Arztgruppe nach Recht des Landes Sachsen-Anhalt aus zwei Ärzten, einem Organisatorischer Leiter Rettungsdienst als Gruppenführer und zwei Helfern.[3]

Aufgaben der Arztgruppe

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Die Arztgruppe leistet ärztliche Sofortmaßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Gefahren oder um die Vitalfunktionen zu erhalten. Dies kann im Rahmen eines Massenanfall von Verletzten oder Katastrophenschutzeinsatzes geschehen.

Ihre Aufgaben sind:[4]

  • Übernahme von Verletzten von Verletztenablagen,
  • Erkennen und Behandeln lebensbedrohlicher Zustände,
  • Durchführung notfallmedizinischer Erstmaßnahmen,
  • Sicherstellung allgemeinmedizinischer Erstversorgung,
  • Durchführung eingeschränkter medizinischer Maßnahmen,
  • Registrierung von Verletzten.

Fahrzeuge

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Als Fahrzeuge werden heute Arzttruppkraftwagen des ehemaligen Bundesamtes für Zivilschutz oder als Nachfolger Gerätewagen Sanität des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe verwendet.

Einzelnachweise

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  1. a b c d BBK / BZS: Sanitätsdienst (SanDi) im Katastrophenschutz. Stärke- und Ausstattungsnachweis Sanitätszug (SZ). STAN-Nr. 041. Stand: Mai 1984.
  2. siehe hierzu: Stärke- und Ausstattungssnachweisungen (STAN) für die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Memento vom 8. Februar 2016 im Internet Archive).
  3. Innenministerium des Landes Sachsen-Anhalt: Aufstellungserlass Katastrophenschutz (AufstErlKatS) RdErl. des MI vom 24.01.2011 – 14600-1-2011-02 (MBl.LSA S. 92) (Memento vom 8. Dezember 2015 im Internet Archive).
  4. BERLIN, Senatsverwaltung für Inneres und Sport: Der Sanitätsdienst.