Aulus Postumius Albinus Regillensis
Aulus Postumius Albinus Regillensis war ein römischer Politiker und Feldherr in der Frühzeit der römischen Republik.
Aulus Postumius gehörte der gens Postumia an, einer während der gesamten republikanischen Zeit bedeutenden patrizischen Familie, die besonders im 5. und 4. vorchristlichen Jahrhundert zu den politisch führenden gentes zählte.[1] Er war einer der sechs patrizischen Konsulartribunen (tribunus militum consulari potestate), die im Krisenjahr 397 v. Chr. – Kampf gegen Veji und heraufziehende Gefahr durch die Gallier – anstelle ordentlicher Konsuln gewählt wurden. Allerdings mussten die Gewählten noch während ihrer Amtszeit ihre Ämter aufgeben und abdanken,[2] weil sie vitio creati[3] waren, das heißt, bei ihrer Wahl hatte ein Formfehler – ein vitium –, konkret ein Verstoß gegen religiöse Formvorschriften bei den Augurien vorgelegen oder zumindest war das Vorliegen eines solchen behauptet worden. Aulus Postumius wurde im Jahre 381 v. Chr. erneut zum Konsulartribunen gewählt, wieder mit ausschließlich patrizischen Kollegen, darunter seinem Vetter Lucius Postumius Albinus Regillensis.
Literatur
Bearbeiten- Friedrich Münzer: Postumius 58. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band XXII,1, Stuttgart 1953, Sp. 942 f.
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Plutarch, De Fortuna Romanorum 12.
- ↑ Titus Livius, ab urbe condita 5,17,1–2.
- ↑ Karl Ernst Georges: Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch. Hahnsche Buchhandlung, Hannover 1918, Sp. 3524 f. s. v. vitium.
Personendaten | |
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NAME | Postumius Albinus Regillensis, Aulus |
KURZBESCHREIBUNG | römischer Politiker und Feldherr |
GEBURTSDATUM | 5. Jahrhundert v. Chr. |
STERBEDATUM | 4. Jahrhundert v. Chr. |