Landespolizeipräsident (LPP) ist in einigen deutschen Bundesländern eine Funktion des höchsten Polizeibeamten eines Polizeiapparates innerhalb des Bundeslandes.
Die Funktion gibt es bei folgenden Polizeien:
In der Regel stehen sie unterhalb des Staatssekretärs und oberhalb des Inspekteurs der Polizei.
In der Zeit des Nationalsozialismus gab es ab 1933 ebenfalls „Landespolizeipräsidenten“ in ganz ähnlicher Form jedoch auf Reichsebene und in der Hierarchie unterhalb eines Staatssekretär.
Personenverzeichnis: Kategorie:Polizeipräsident (Landespolizeipräsident)