Benutzer:Superbass/Selbstverpflichtung für Fotografen

Dieser Benutzer mahnt Dich so schnell nicht ab.



Wozu dieses?

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Die Bereitstellung von Texten und Fotos für die Wikipedia und für legale, freie Nachnutzung macht Arbeit und kostet Geld. Es ist ärgerlich, wenn unbedachte oder böswillige Nachnutzer sich diese Werke zu eigen machen und die weitere freie Nutzung unterbinden, indem sie die verwendete Lizenz gar nicht oder fehlerhaft beachten.

Leider sind immer wieder Fälle dokumentiert, bei denen Nachnutzer von Fotografien aus der Wikipedia oder aus Wikimedia Commons für fehlerhafte oder unterlassene Lizenzierung der genutzten Werke kostenpflichtig abgemahnt werden. Das ist ein legales Mittel zur Unterbindung von Urheberrechtsverstößen.

Auch mir sind Verletzungen meines Urheberrechts nicht egal. Wenn meine Fotos oder Texte ohne Einhaltung der Lizenzbedingungen genutzt werden, behalte ich mir vor, an den Verletzer heranzutreten. Bei der Wahl der Mittel steht jedoch im Vordergrund, eine korrekte Lizenzierungspraxis zu vermitteln. Kostenpflichtige Abmahnung behalte ich mir für solche Fälle vor, in denen der Verletzer meiner Rechte einer freundlichen Aufforderung nicht nachkommt und zugleich naheliegt, dass der Verletzer mit der Nutzung meiner Werke kommerzielle Interessen verfolgt.

Festlegungen

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  1. Ich stelle meine Foto-Uploads unter die jeweils aktuelle CC-BY-SA-Lizenz. Ich verzichte auf Kombinationen unterschiedlicher Lizenzen.
  2. Durch einen Zusatzkasten oder andere geeignete Mittel erkläre ich die geforderte Form der Namensnennung beim Bild und ermögliche die Kontaktaufnahme, ohne die Nachnutzung zu erschweren. Die geforderte Namensnennung beim Bild beschränkt sich auf Klar-, Benutzer-, oder Firmennamen, ggf. ergänzt durch "via Wikimedia Commons". Im Kasten ist außerdem der "Lizenzhinweisgenerator" verlinkt.
  3. Wenn ich mich an einer fehlerhaften Nachnutzung störe, kontaktiere ich den Verantwortlichen und fordere zur Korrektur bzw. Unterlassung auf.
  4. Insbesondere bei unvollständiger oder fehlerhafter (aber erkennbar versuchter) korrekter Lizenzierung strebe ich eine gütliche Einigung mit dem Nachnutzer an.
  5. Ist eine Korrektur bzw. Unterlassung nicht mehr möglich und hat der Nachnutzer durch die Bildverwendung bei unterbliebener Lizenzierung Erlöse erzielt, behalte ich mir eine Schadensersatzforderung im Wege der Lizenzanalogie basierend auf den Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing und vermeide, sofern eine Einigung ohne diese möglich ist, weitere Maßnahmen, die den Nachnutzer zusätzlich belasten.
  6. Wurde das betreffende Werk durch Spendenmittel gefördert, führe ich etwaige Erlöse aus Schadensersatzzahlungen dem Projekt zu.

Bei Nachnutzungen im Rahmen von hetzenden, diffamierenden, rassistischen oder menschenfeindlichen Publikationen behalte ich mir unabhängig davon alle geeigneten Rechtsmittel gegen Verletzungen meiner Rechte vor.