Martin Limbeck

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Ob du der nun höchstselbst bist oder aber aus seinem Dunstkreis entstammst, ist mir eigentlich gleich, aber bitte beachte, dass das hier keine Werbeplattform ist! Judith M-S 07:52, 21. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Probleme mit deiner Datei (18.10.2011)

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Hallo Bubbleify,

Bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch Probleme:

  1. Datei:Vita-bild300x414.jpg - Probleme: Freigabe und Lizenz
  • Freigabe: Du brauchst eine Erlaubnis, wenn du eine urheberrechtlich geschützte Datei hochlädst, die von einer anderen Person geschaffen wurde. Bitte den Urheber der Datei um eine solche Erlaubnis wie hier beschrieben.
  • Lizenz: Eine Lizenz ist die Erlaubnis, eine Datei unter bestimmten Bedingungen zu nutzen. In der deutschsprachigen Wikipedia werden nur solche Dateien akzeptiert, die unter den hier gelisteten Lizenzen stehen. Wenn du der Urheber der Datei bist, solltest du eine solche Vorlage deiner Wahl in die Dateibeschreibungsseite einfügen.

Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn die Probleme nicht innerhalb von 14 Tagen behoben werden, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung,-- BLUbot 18:01, 18. Okt. 2011 (CEST)Beantworten

Es gibt leider noch Probleme mit deiner Datei

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Hallo Bubbleify,

Bei der nachstehenden von dir hochgeladenen Datei gibt es Probleme, die du leider noch nicht behoben hast:

Konkret besteht noch folgendes Problem:

Du schreibst, Martin Limbeck ist der Rechteinhaber/Urheber. Damit ergeben sich zwei Probleme: einerseits ist es eher unwahrscheinlich, dass dies ein Selbstauslöser-Bild ist, insofern wäre eine Freigabe des Urhebers notwendig und dessen Namensnennung, alternativ eine konkrete Begründung woher diese Angabe stammt. Andererseits ist unklar, ob du Martin Limbeck bist oder nicht. Solltest du es nicht sein, ist sowieso eine Freigabe notwendig, ansonsten eine klare Aussage hier, dass du jener welcher bist.

Du hast jetzt zwei Wochen Zeit, um die fehlenden Informationen nachzutragen. Wenn dann die Probleme weiterhin bestehen, muss die Datei leider gelöscht werden. Solltest du noch Fragen haben, würde ich dich gern unterstützen. -- Quedel 17:24, 8. Nov. 2011 (CET)Beantworten


Hallo Quedel,

ich bin Eigentümer des Bildes und besitze die vollen Rechte daran. Hier der Link zu meiner Webseite: http://martinlimbeck.de/

Ich würde mich wirklich sehr über eine Freigabe freuen. Schöne Grüße. (nicht signierter Beitrag von Bubbleify (Diskussion | Beiträge) 09:05, 9. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Gut, damit ist schonmal geklärt, wer du bist. In solchen Fällen, wo du der Urheber bist und auch so genannt werden möchtest (es ist ja auch möglich, dass du deinen Wikipedia-Benutzernamen als Urhebernennung wünscht), schreibe [[Benutzer:Bubbleify|Martin Limbeck]] - daraus wird dann Martin Limbeck und man erkennt es gleich. Nun aber dann zur weiteren Frage: wer hat dieses Foto geschossen? Wer ist der Fotograf? Ich gehe ja mal nicht davon aus, dass du mit Monitor und Selbstauslöser das gemacht hast. War das in einem Fotostudio, beim Fotografen oder wer war der Fotograf? --Quedel 18:36, 10. Nov. 2011 (CET)Beantworten
Dass Du lediglich Eigentümer des Bildes bist und die vollen Eigentumsrechte daran hast, ist nicht ausreichend. Du bräuchtest darüberhinaus auch die vollen Nutzungsrechte. Das Foto wurde offensichtlich von einem professionellen Fotografen gemacht. Es wäre absolut unüblich, dass ein professioneller Fotograf jemandem vertraglich die vollen Nutzungsrechte einräumt; viele können das auch gar nicht, weil sie der VG Bild-Kunst Exklusivrechte eingeräumt haben, die im Konflikt zu freien Lizenzen wie der CC-BY-SA stehen. Das Bild sollte daher besser gelöscht werden, wenn der Fotograf nicht eine unmissverständliche Einverständniserklärung schickt, oder, besser, es selbst auf seiner Webseite unter entsprechender Lizenz online stellt (dann kann es kein Missverständnis geben, dass es eine Lizenz für jedermann ist, und nicht lediglich eine Lizenz für Wikipedia, die wegen des Freiheitsideals der Wikipedia unzureichend wäre -- siehe Merkblatt unten). --rtc (Diskussion) 18:47, 27. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Merkliste Bilder

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Was ist okay, was geht gar nicht bei Bildern? Dieses Merkblatt erklärt es kurz und knapp.

Okay    
  • Freie Lizenz (siehe unten, was das heißt). Achtung: Nicht verwechseln mit dem Status „lizenzfrei“. Trotz Namensähnlichkeit ist Lizenzfreiheit das Gegenteil einer freien Lizenz!
  • Urheberrecht abgelaufen (aber: siehe unter regelwidrig zu anonymen Werken); in der Regel ab 1. Januar des Jahres, das sich ergibt, wenn man 71 zum Todesjahr des Urhebers hinzuzählt.
  • Eigene Zeichnungen
  • Alleinerbe der Urheberrechte
  • Eigene Fotografie, wobei Abgebildetes ohne urheberrechtliche Beschränkungen
  • Panoramafreiheit
  • Von Webseiten mit Creative-Commons-Lizenzschildern CC-BY und CC-BY-SA, solange sie nicht die Einschränkungen NC (nichtkommerziell) oder ND (keine Bearbeitung) beinhalten.
  • Keine Schöpfungshöhe (Zum Beispiel: Datei:SED-Logo.png – alle Elemente vorher bekannt)
  • Kein „deutliches Überragen der Durchschnittsgestaltung“ bzw. kein „höhe[rer] schöpferisch[er] Eigentümlichkeitsgrad […] als nur geschmacksmusterfähige Gegenstände, wobei die Grenze nicht zu niedrig angesetzt werden [darf]“ (Bsp.: Datei:Laufendes-Auge.jpg). Gilt nur für Gebrauchsgegenstände.
Benötigen Klarstellung  
  • Unspezifisches „Public Domain“
  • „Kein Copyright“
  • „Copyright-frei“, „rechtefrei“
  • „darf frei benutzt werden“
  • „aus der so-und-so-sprachigen Wikipedia“
Regelwidrig  
  • „für Wikipedia“
  • Presse-/Medien-/PR-Fotos
  • Für Publikationszwecke
  • Für journalistische/wissenschaftliche Zwecke
  • Für Bildungszwecke
  • Nur nichtkommerziell
  • Nur ohne Veränderungen
  • Fair use/Bildzitat
  • Selbst geschaffene „Kunstwerke“ (WP:WWNI: Keine Relevanz und/oder unzulässige Theoriefindung; auch nicht als Ausnahme, wenn für den Stil noch kein in Frage kommendes relevantes Werk gemeinfrei ist. Enzyklopädische Integrität geht vor. Ausnahme: Für den Benutzernamensraum)
  • Screenshot (Ausnahme: Freie Software, aber: nicht zu verwechseln mit Freeware)
  • Gemeinfreies anonymes Werk, das aber noch nicht 100 Jahre alt ist
Bitte nicht machen
  • Eine Lizenz (GFDL, CC, etc.) eintragen, die nicht ausdrücklich und namentlich erteilt wurde.
  • ‚Die am ehesten passende Lizenz‘ auswählen, beispielsweise statt CC-BY-ND einfach CC-BY.
  • Bei Anfrage Eindruck erwecken, es ginge nur um eine Verwendung in der Wikipedia
  • Eine freie Lizenz in die Nutzungsbedingungen einer Webseite „hineinlesen“, also selektiv und voreingenommen und ohne Kontext statt kritisch und aus der Perspektive des Lizenzgebers.
  • Den enzyklopädischen Wert höher bewerten als die Legalität.
  • Wegen der Nachteile, die sich aus dem Muss der freien Lizenzen ergeben, die enzyklopädische Integrität opfern (Kunst unbekannter Künstler).
  • Moralische Argumentation („Ein Nazi verdient kein Urheberrecht“)

Grundsatz: Lieber kein Bild als ein illegales oder irrelevantes.

 
Warning sign
Illegal  
  • Übersetzt, abfotografiert, abgefilmt, verfremdet oder bearbeitet
  • Abgezeichnet (egal wie viel Arbeit)
  • Nachgeahmt (egal wie viel Eigenkreativität)
  • Fan-Art (auch enzyklopädisch nicht vertretbar)
  • Eingescannt (zum Beispiel: Plattencover/CD-Hülle)
  • Erstandene Kunstwerke
  • Fotos, die man lediglich besitzt, aber nicht selbst fotografiert hat
  • Selbst Autor, aber
    • VG Bild-Kunst
    • ausschließliches Nutzungsrecht abgetreten
    • im Rahmen eines Arbeitsvertrags erstellt
  • Google Earth und andere Quellen
  • „Per Bildersuche gefunden“
  • „Aus dem Internet“
Frei

Es genügt laut Richtlinien nicht, dass Bilder lediglich für ihren Einsatzzweck in der Wikipedia legal sind, sondern sie müssen darüber hinaus unter einer urheberrechtlich freien Lizenz stehen. Frei bedeutet konkret:

  • für jedermann, auch außerhalb und völlig unabhängig von der Wikipedia (Erlaubnis „für Wikipedia“ ist nicht richtlinienkonform)
  • beliebige Nutzung ohne Einschränkungen (unzulässig beispielsweise: „nicht für pornografische Zwecke“) bzgl. sämlicher Erst- und Zweit- und sonstiger Verwertungsrechte.
  • beliebige kommerzielle Verwertung (zum Beispiel auch: Werbeplakat, Postkarte)
  • beliebige Veränderung
  • beliebige Weiterverbreitung
  • weltweit
  • zeitlich unbegrenzt
  • kündbar nur gegenüber jemandem, der die Lizenzbedingungen verletzt hat
Bitte um Freigabe

(Auch: Klarstellung einer unklaren Lizenz.) Zwei Möglichkeiten:

Sonstige Rechte

Auswahl:

Einschränkungen durch solche vom Urheberrecht unabhängigen Rechte dürfen bestehen, falls

  • konkrete Verwendung im enzyklopädischen Kontext diesbezüglich legal
  • deutliche Nennung der Einschränkungen (beispielsweise „Für die nicht enzyklopädische Verwendung behält sich das Model sein Recht am eigenen Bild vor, das heißt eine solche Nutzung erfordert das schriftliche Einverständnis des Models.“)
  • nicht zusätzlich als urheberrechtliche Lizenzbedingungen (unzulässig zum Beispiel: „Für den Fall der Benutzung im Kontext einer Straftat bleibt der Entzug der Lizenz vorbehalten.“)
Sonstiges

rtc (Diskussion) 18:47, 27. Jul. 2012 (CEST)Beantworten

Bitte keine zukünftigen Ereignisse/noch nicht erschienene Bücher im Artikel Martin Limbeck aufführen

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War ja bestimmt ein Versehen, oder...?! --Grindinger (Diskussion) 13:31, 18. Jul. 2014 (CEST)Beantworten

Problem mit Deiner Datei (12.01.2016)

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Hallo Bubbleify,

bei der folgenden von dir hochgeladenen Datei gibt es noch Probleme:

  1. Datei:Vita-bild300x414.jpg - Probleme: Freigabe, Urheber
  • Freigabe: Du brauchst eine Erlaubnis, wenn du eine urheberrechtlich geschützte Datei hochlädst. Um eine solche Erlaubnis zu formulieren, bieten wir einen Online-Assistenten unter https://wmts.dabpunkt.eu/freigabe3/ an. Er hilft Dir, die passende Formulierung zu finden, egal ob Du selbst der Urheber bist oder die Datei von einer anderen Person geschaffen wurde.
  • Urheber: Der Schöpfer des Werks (z. B. der Fotograf oder der Zeichner). Man wird aber keinesfalls zum Urheber, wenn man bspw. ein Foto von einer Website nur herunterlädt oder ein Gemälde einfach nachzeichnet! Wenn du tatsächlich der Urheber des Werks bist, solltest du entweder deinen Benutzernamen oder deinen bürgerlichen Namen als Urheber angeben. Im letzteren Fall muss allerdings erkennbar sein, dass du (also Bubbleify) auch diese Person bist.

Durch Klicken auf „Bearbeiten“ oben auf der Dateibeschreibungsseite kannst du die fehlenden Angaben nachtragen. Wenn die Probleme nicht innerhalb von 14 Tagen behoben werden, muss die Datei leider gelöscht werden.

Fragen beantwortet dir möglicherweise die Bilder-FAQ. Du kannst aber auch gern hier in diesem Abschnitt antworten, damit dir individuell geholfen wird.

Vielen Dank für deine Unterstützung, Xqbot (Diskussion) 00:51, 12. Jan. 2016 (CET)Beantworten