Beisetzung von Hans Hermann Groër

Bearbeiten

Du hast am 20. 12. 2007 den Artikel von Hans Hermann Groër geändert und geschrieben: „die Beisetzung erfolgte in aller Stille im Kloster Marienfeld“. So stimmt das nicht. In der Wallfahrtskirche Maria Roggendorf (nicht in Marienfeld) wurde ein feierliches Requiem gefeiert, bei dem u. a. Kardinal Joachim Meisner und Kardinal Franz König anwesend waren. Bereits vor seinem Tod hatte sich Groër eine Gruft vor dem Kloster Marienfeld für sich errichten lassen, in der er bestattet wurde. -- Hreid 21:23, 20. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Ich kann mich nur noch erinnern, daß das zumindest von Presse und Öffentlichkeit relativ unbeachtet vonstatten ging. Vom Rang her hätte ihm natürlich formal der Stephansdom zugestanden, aber das war ihm wohl selbst bewußt, daß das zu einem der Kirche schadenden Medienspektakel würde. Ich ändere das, soweit noch nicht erfolgt. Firmian 13:30, 21. Dez. 2007 (CET)Beantworten

Artikel "Ministrant"

Bearbeiten

--Turris Davidica 09:44, 8. Feb. 2008 (CET) Hier scheint es ein immanentes Mißverständnis zu geben - ich hatte die die Änderung durchaus begründet (sie hängt merkwürdigerweise irgendwo mitten in der Seite) und zwar wie folgt: Mir wird auch beim wiederholten Lesen nicht klar, welchen zusätzlichen Informationsgewinn dieser Satz erzielen soll. Meines Erachtens öffnet er an dieser Stelle lediglich der üblichen Tradiargumentation vom "Ungehorsam" Tür und Tor, ohne daß dies vom Verfasser überhaupt so beabsichtigt gewesen sein muß." Mir war also nicht darum zu tun, die Existenz von Ministrantinnen vor 2001 zu negieren - je nach Art, wie man diesen Satz (über?)interpretiert, könnte man daraus wieder den Mythos vom armen Papst machen, der das alles ja gar nicht wollte... usw. usf. Jedenfalls ist es auch mir nicht darum zu tun, einen Edit-War zu führen. Noch einmal: nichts für ungut.Beantworten

Karfreitagsfürbitte

Bearbeiten

Hallo Firmian, habe Dir auf meiner Diskussionsseite geantwortet. Da der Traffic dort zur Zeit recht hoch ist und man meine Antwort leicht übersehen kann, mache ich Dich hier schnell darauf aufmerksam. Grüße --Happolati 15:13, 23. Mär. 2008 (CET)Beantworten

Exkommunikation

Bearbeiten

Man muss hier verschiedenes unterscheiden: 1. die Exkommunikation ist bereits nach Kirchenrecht kein Ausschluss aus der Kirche, sondern eine Kirchenstrafe, die gerade umgekehrt das Mitglied zu einem pflichtgemäßen verhalten bewegen soll. 2. weil die Exkommunikation die Kirchenmitgliedschaft nicht beeinflusst, hat auch das staatliche Recht weiter von der Mitgliedschaft auszugehen, denn es knüpft insoweit an das Kirchenrecht an. 3. einen Kirchenausschluss kennt das katholische Kirchenrecht nicht und kann es aus theologischen Gründen auch nicht kennen. Selbst Ausgetretene betrachtet sie als Mitglieder. 4. kennt das Kirchenrecht aber den Kirchenausschluss, was im katholischen wie gesagt nicht der Fall ist, dann muss auch das Staatliche Recht davon ausgehen, denn das Mitgliedschaftsrecht ist eigene Angelegenheit, Art. 137 Abs. 3 WRV.

Daraus folgt: Frau Heinemann ist Mitglied der katholischen Kirche, weil sie von der katholischen Kirche als Mitglied betrachtet wird und nicht veranlasst hat, dass dies für den Staat unbeachtlich würde. Es ist dagegen falsch, dass sie nur Mitglied der Körperschaft, nicht aber der Kirche sei: diesen Unterschied gibt es nicht und kann es nicht geben. Im übrigen ist das kein Sonderfall, sondern 10000-fach üblich (denk mal nur an die Geschiedenen).

Ich versuche mal, das im Artikel klarzustellen.Schöne Grüße, --103II 14:30, 8. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Vielen Dank für Dein Bemühen. Ich finde es aber interessant, ob neben den Römischkatholiken irgendwelche Religionsgemeinschaften die Möglichkeit haben, unliebsame Mitglieder "rauszuwerfen". Mit fällt spontan zB dieser selbsternannte "Oberrabiner" Moishe Friedmann (oder so) in Wien ein, der beim Ahmadinejad auftritt, daß die Zionisten am Holocaust schuld seien und in regelmäßig FPÖ-Zeitungen schreibt. Der wurde laut Presseberichten aus der Israelischen Kultusgemeinde rausgeworfen. Gut, ist jetzt Österreich, aber angenommen, der lebte in Deutschland, könnte die Israelische Gemeinde der lohnsteuerkartenausstellenden Gemeinde mitteilen "der ist nicht mehr dabei"? Oder wie ist das bei nichtreligiösen "Weltanschauungsgemeinschaften", die haben doch sicher keine "Theologie" von wegen "unauslöschliches Mal". Bei Katholiken gebe ich Dir recht, daß eine Exkommunikation kein Kirchenausschluß ist (stand ja auch so im Text), auch wenn die wiederverheirateten Geschiedenen m.W. nicht exkommuniziert sind, sondern lediglich von Eucharistie ausgeschlossen werden (kirchliches Begräbnis kriegen sie z.B. schon.) Dann gäb's noch die Spizufindigkeit, daß die Kirche eine Taufe "annulliert", weil nachträglich festgestellt wird, daß die Taufe nicht gültig gespendet wurde. Na gut, das kommt wohl nicht vor.... Aber trotzdem wäre es m.E. einen Satz wert, ob Religionsgemeinschaften vom weltlichen Recht her Gläubige "rauswerfen" können (vielleicht können's ja andere, die einen Austritt kennen.) Ich führe aber sicher keinen Edit-War. Liebe Grüße Firmian 08:36, 9. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Das muss auf jeden Fall gehen. Wenn das Kirchenrecht den Ausschluss zulässt, dann muss das staatliche Recht das akzeptieren. So wie der Staat mitgeteilt bekommt, dass jemand kraft Taufe Mitglied geworden ist, so bekäme er dann mitgeteilt, dass er kraft Ausschlusses nicht mehr Mitglied ist. Die staatlichen Kirchensteuergesetze enthalten gar keine Regeln über die Mitgliedschaft, sondern knüpfen an das kirchliche Mitgliedschaftsrecht an, mit Ausnahme eben des Austritts. --103II 14:21, 9. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Hab sogar ein Beispiel gefunden: der Übertritt zu einer anderen Religionsemeinschaft. Dafür sieht Art. 11 der Badischen Grundordnung beispielsweise das Ende der Kirchenmitgliedschaft vor. Das muss der Staat akzeptieren. --103II 22:47, 13. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Hm, normalerweise ist ein Konfessionswechsel ja damit verbunden, daß der Gläubige selbst bei den weltlichen Behörden um Austritt aus der alten Konfession ansuchen muß (so zB beschreiben es die Altkatholiken unter http://www.alt-katholisch.de/information/haeufig_gestellte_fragen/beitritt_uebertritt/index.html . Auch nicht-kirchensteuereinhebende Religionsgemeinschaften verlangen von den Konvertiten normalerweise den Nachweis des zivilrechtlichen Austritts aus der alten Konfession. Und selbst wenn das in manchen Bundesländern lt. altkath. Site auch "intern" geregelt werden kann, ohne vorherigen staatlichen Austritt, bleibt doch die Tatsache, daß der Gläubige den Akt setzt und nicht die bisherige Religionsgemeinschaft. Wenn der Gläubige das selbst beantragt, ist's ja unstrittig - die offene Frage ist ja, ob die Kirche ihrerseits einen (nach staatlichem Recht) rauswerfen kann, der selbst nicht darum angesucht hat. - Oder reden wir hier aneinander vorbei? LG Firmian 10:36, 15. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Ja, Du hast schon recht, wenn er vorher austritt, haben wir das Problem nicht. Wenn er aber nur übertritt (weil das kirchenrechtlich ausnahmsweise geht), dann verliert er die Mitgliedschaft auch dann, wenn er das gar nicht will, denn das Kirchenrecht lässt die Doppelmitgliedschaft nicht zu. Oder ein anderes (besseres) Beispiel: Wer aus dem Gebiet der EKD wegzieht, verliert kraft Kirchenrechts die Mitgliedschaft und der Staat muss es akzeptieren. Das Beispiel eines Kirchenausschlusses kann ich Dir nicht geben, weil es heute schon kirchenrechtlich nicht mehr zulässig zu sein scheint (früher wohl schon). Aber vielleicht überzeugt Dich eine andere Überlegung: die Kirche kann ja auch den Eintritt verweigern, also wäre es nur konsequent, wenn sie auch den Ausschluss verhängen könnte. Alles andere wäre mit dem Selbstbestimmungsrecht unvereinbar. --103II 18:23, 15. Apr. 2008 (CEST)Beantworten
Naja, die Argumentation überzeugt mich noch nicht ganz - allerdings hast Du mich in der Sache schon überzeugt, daß Kirchen wohl generell Mitglieder hinauswerfen dürfen - nur kennen die Katholiken das eben kirchenrechtlich nicht, daher eben auch zivilrechtlich nicht. M.E. gilt das auch dann, wenn die kath. Kirche positive Kenntnis vom Eintritt des Gläubigen in eine andere (nicht-kirchensteuererhebende) Religionsgemeinschaft hätte.
Und Menschen, die aus Deutschland wegziehen, naja, die sind ja eh nicht mehr kirchensteuerpflichtig (die Kirchensteuerpflicht knüpft normalerweise an den Wohnsitz in Deutschland an - zumindest in meinem Heimatland Hessen ist das so, in den anderen 15 Ländern habe ich das nicht geprüft.) LG Firmian 18:23, 16. Apr. 2008 (CEST)Beantworten

Personalpfarrei

Bearbeiten

Auch das Kirchenrecht verwendet den Begriff Personalbistum nicht, vielmehr weist CIC 372 § 2 nur darauf hin, dass sich die Territorien von Bistümern (im CIC als Teilkirchen definiert) verschiedener Riten überschneiden können. Da also der Begriff weder in der entscheidenden Quelle vorkommt, noch eigentlich zur Erklärung des Lemmas dienlich ist, halte ich die Löschung des Satzes nicht nur für angemessen, sondern im Intresse von Klarheit und Wahrheit auch für unbedingt geboten. --Decius 19:11, 25. Sep. 2008 (CEST)Beantworten


Kriegerdenkmal Himmelsthür

Bearbeiten

Guten Abend und vielen Dank für die interessante Mitteilung. Als Quelle habe ich das vor 2 Jahren erschienene Buch benutzt: "Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland - Baudenkmale in Niedersachsen, Band 14.1, Stadt Hildesheim". Seite 253 steht wörtlich: "... erhielt seine heutige Form durch den Bildhauer Ueckert und den Architekten Konrad (sic) Naue." Die Autorin hat sich offenbar vertan. In dem Buch sind ihr versehentlich noch einige andere Fehler unterlaufen. Sie hat bei einigen denkmalgeschützten Gebäuden den Straßennamen unrichtig angegeben und aus der kath. St. Godehardkirche in Hildesheim-Ochtersum versehentlich eine evangelische Kirche gemacht. Ich habe mir das Buch zu Weihnachten geschenkt und noch nicht viel darin gelesen. Das Denkmal in Himmelsthür finde ich deswegen so bemerkenswert, weil es mit dem Relief auch auf die Leiden der Zivilbevölkerung Bezug nimmt. Wenn ich Besuchern die vielen Sehenswürdigkeiten Hildesheims zeige, fahren wir auch fast jedes Mal zu diesem Denkmal, von dem aus man auch so eine schöne Aussicht hat. Weißt Du, ob Dein Großvater auch das Relief gestaltet hat, und wenn ja, wann? Viele Grüße,--Torbenbrinker 20:13, 14. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Österreichischer_Schilling

Bearbeiten

Hallo Firmian, hast Du für die letzte Änderung in diesem Artikel auch einen Beleg bei der Hand? Insbesondere die Jahreszahl 2016 kommt mir etwas eigenartig vor. --TheRunnerUp 19:14, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Danke für den Hinweis. Weiß nicht, wo ich da meinen Kopf hatte - nicht 2016, sondern 1926.
Dafür allerdings habe ich eine Quelle: Schillinggesetz, BGBl 461/1924, § 17. Und im Geldmuseum der OeNB habe ich so einen Schein auch gesehen, auf dem die Wertangabe in Kronen und in Schilling drauf war. Also, daß alte Münzen im Umlauf bleiben, das lasse ich mir ja einreden, aber daß Scheine mit historischen Währungsangaben neu gedruckt werden, das finde ich ja schon schräg. Firmian (Diskussion) 21:36, 26. Mär. 2015 (CET)Beantworten
alles klar, 1926 nehm ich Dir sofort ab. Und ja, das finde ich auch schräg. --TheRunnerUp 11:55, 27. Mär. 2015 (CET)Beantworten
Hab's sogar ein Bild dazu gefunden: http://oenb.at/dms/oenb/Ueber-Uns/Bilder/Geldmuseum/Album_Schilling-Banknoten-der-OeNB-1925-1938/10000-kronen_vs.jpg (auf der Rückseite steht's überhaupt ausschließlich in Kronen!)Firmian (Diskussion) 12:21, 27. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Braunschweigisches Infanterie-Regiment Nr. 92

Bearbeiten

Eine Benutzerin hat deine Ergänzung gelöscht. Kannst du für deinen Beitrag „ In der Bundeswehr übernahm die 1. Kompanie des Panzerbataillons 23 in Braunschweig inoffiziell die Tradition“ einen Beleg aus einer reputablen Quelle anführen? --Malabon (Diskussion) 22:03, 13. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Das war natürlich zu befürchten. Da jetzt eine Quelle zu finden, außer mir selbst als Zeitzeugen.... Na, dann halt nicht. Gruß Firmian (nicht signierter Beitrag von 89.172.135.130 (Diskussion) 22:33, 13. Aug. 2019 (CEST))Beantworten

(war nicht signiert, war aber wirklich von mir. Konnte das jetzt auch auf der Seite der ehemaligen 23er nicht finden, lediglich dass das Panzerbataillon 23 ursprünglich den Totenkopf der "Schwarzen Schar" im Wappen führte. Aber eigentlich stand das PzBtl 23 über die 13. Panzerdivision der Wehrmacht in Tradition des Infanterieregiments Nr. 26 "Fürst Leopold von Anhalt-Dessau". Firmian (Diskussion) 21:56, 23. Aug. 2019 (CEST)Beantworten

Hinweis auf Selbstreferenzierungen

Bearbeiten

Gudn Tach!
Wenn ich richtig gesehen habe, hast du im Artikel Buchberg (Mailberg) im Rahmen deiner Ergänzungen eine Selbstreferenz benutzt. Bitte beachte, dass wir in der Wikipedia keine Artikel aus der Wikipedia (auch nicht aus anderen Sprachversionen) als Basis für gesichertes Wissen nutzen können, sondern nur solche, die unsere Richtlinie Wikipedia:Belege erfüllen. Könntest du deswegen bitte die Selbstreferenz im Artikel Buchberg (Mailberg) wieder entfernen – oder noch besser: durch eine bessere Alternative ersetzen? Das würde mich freuen.

Ich bin übrigens nur ein Bot. Falls ich nicht richtig funktioniere, sag bitte seth Bescheid.
Frohes Schaffen und freundliche Grüße! :-) -- CamelBot (Diskussion) 14:51, 12. Sep. 2019 (CEST)Beantworten