Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker
Der Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V. (BUH) ist ein deutscher Verein mit Sitz in Verden[1] und wurde 1994 gegründet. Die Gründer waren Handwerker, zum Teil aus dem Umfeld des Gesellenschachtes Axt und Kelle[2].
Bei der Vereinsgründung wurde in der Satzung[3] die Zielsetzung festgelegt, im deutschen Handwerksrecht einiges zu verändern. Wichtig ist dem Verein die Abschaffung des veralteten Hierachiedenkens im Handwerk und die Einführung der Gewerbefreiheit auch im Handwerk. Daneben legt der Verband wert auf altbewährte Handwerkstechniken und Arbeitsmaterialien.[4] Die Beachtung ökologisch verantwortungsbewussten Handelns zugunsten von Verbrauchern und Verarbeitern hat der Verein in der Präambel seiner Satzung festgehalten.
Zur alltäglichen Arbeit des Berufsverbandes[5] gehört der Einsatz dafür, dass sich Handwerkende auch ohne einen Meistertitel im Handwerk selbständig machen können.
Der Verband setzt sich politisch für die Abschaffung des Meisterzwangs im deutschen Handwerk ein. Unter anderem verwirklicht er dies durch Stellungnahmen an Ministerien[6], den Bundestag und der Länderparlamente[7]. Dazu unterstützt der Verein auch Kläger auf verschiedenen juristischen Rechtswegen und tritt entsprechend in Medien und Öffentlichkeit auf.
Ausdrücklich lehnt der Verband den Meistertitel nicht ab. Jedoch muss nach Auffassung des BUH e.V. eine Selbständigkeit im Handwerk immer auch ohne Meistertitel (oder Altgesellenregelung)[8] (siehe § 7a der HWO), bzw. Ausnahmebewilligung (siehe §8 der HWO) möglich sein.
Der Verband ist beim Bundestag und beim Bundesverfassungsgericht als Fachverband zum Thema Handwerksrecht anerkannt. Es ist unter anderem auf die Initiative des Verbandes zurückzuführen, dass die Einschränkung der Gewerbefreiheit im Handwerk eine erhöhte Aufmerksamkeit erfuhr.
Die Novellierung der Handwerksordnung Anfang 2004 war aus Sicht des BUH jedoch noch kein Erfolg. Zwar wurden darin über die Hälfte der Zahl der Gewerke vom Meisterzwang befreit; diese Änderungen betreffen aber hauptsächlich Handwerksbetriebe mit vergleichsweise wenigen Beschäftigten und wenig Umsatz. So sind weniger als ein Viertel der Beschäftigten im Handwerk und ein geringer Teil des im Handwerk erwirtschafteten Umsatzes von der damaligen Novellierung betroffen.
Weblinks
BearbeitenEinzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Impressum der Website des Verbandes BUH e.V. - Daraus geht der Vereinssitz hervor. In: BUH e.V. Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V., 15. Oktober 2012, abgerufen am 26. September 2022.
- ↑ 17. April 1994 - Es ist soweit: Handwerker gründen den BUH. In: BUH e.V. Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V., 21. April 2014, abgerufen am 26. September 2022.
- ↑ Satzung des BUH e.V., Stand 2010. In: BUH e.V. Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V., 22. Dezember 2010, abgerufen am 26. September 2022.
- ↑ Satzung des BUH e.V. in der seit 2015 gültigen Fassung. In: BUH e.V. Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V., September 2022, abgerufen am 26. September 2022.
- ↑ Nach dem Freispruch der Lübecker Tortendesignerin Sylvia Zenz. In: BUH e.V. Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V., 19. Juni 2015, abgerufen am 26. September 2022.
- ↑ Stellungnahme des BUH e.V. zum Vorhaben: „Wiedereinführung der Meisterpflicht in den Gewerben der Anlage B1/B2 der Handwerksordnung". In: BMWK. Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Mai 2019, abgerufen am 26. September 2022.
- ↑ Stellungnahme des BUH e.V. zum Thema: „Gebührenfreie Meisterprüfung ermöglichen und Meistergründungsprämie schaffen.” In: landtag.ltsh.de. Landtag Schleswig-Holstein, Januar 2018, abgerufen am 26. September 2022.
- ↑ Ausübungsberechtigung nach § 7b Handwerksordnung - die Altgesellenregelung. In: BUH e.V. Berufsverband unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker e.V., 8. Juni 2009, abgerufen am 26. September 2022.