Bestallung

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Bestallung bezeichnet:

  • allgemein die Einsetzung in ein Amt, auch die Anstellung eines Beamten, siehe Ernennung
  • veraltet für Approbation (Heilberufe), im Gesundheitswesen die staatliche Zulassung zur Berufsausübung als Arzt, Zahnarzt, Psychotherapeut, Tierarzt oder Apotheker
  • im Justizwesen die Einsetzung einer Person als rechtliche Vertretung, z. B. die Bestellung zum Vormund (§ 1773 ff. BGB) oder Pfleger (§ 1909 ff. BGB), siehe Bestallungsurkunde


Siehe auch:

Wiktionary: Bestallung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen