Die Bestandspflege in Bibliotheken umfasst alle zur Verwaltung des Bibliotheksbestandes anfallenden Tätigkeiten.

Alle Bibliotheken, vor allem solche mit einem größeren wertvollen Altbestand, haben mit den verschiedenartigen Problemen wie Papierzerfall, Schimmel, Einbandschäden etc. zu kämpfen. Bücher und Zeitschriften müssen auf ihren äußeren Zustand geprüft und gegebenenfalls gereinigt, repariert oder neu eingebunden werden, um ihre Benutzbarkeit sicherzustellen. Zur Bestandspflege gehört auch die Makulierung nicht mehr brauchbarer Titel sowie Maßnahmen zur Mikroverfilmung und zur Digitalisierung von Bibliotheksbeständen.

In den folgenden Bundesländern gibt es konkrete rechtliche Vorschriften für die Aussonderungen von Werken aus den Präsenzbeständen:[1]

  • Baden-Württemberg (2015),
  • Bayern (1998, Richtlinien für die Aussonderung, Archivierung sowie Bestandserhaltung von Bibliotheksgut in den Bayerischen Staatlichen Bibliotheken[2]),
  • Brandenburg (1994),
  • Hamburg (1989),
  • Mecklenburg-Vorpommern (2014),
  • Rheinland-Pfalz (2012),
  • Sachsen (2001/13),
  • Sachsen-Anhalt (2008).

Literatur

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  • Roland Wagner: Aussonderungen an Universitätsbibliotheken. In: Berliner Handreichungen zur Bibliotheks- und Informationswissenschaft 333 (2012), S. 77, online.

Einzelnachweise

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  1. Corinna Roeder: Aussonderung von Printbeständen in Deutschland. Rechtslage – Aussonderungspraxis - Koordinierungsbedarf. 27. April 2016, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 30. Juli 2020; abgerufen am 5. März 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bibliotheksverband.de
  2. Richtlinien für die Aussonderung, Archivierung sowie Bestandserhaltung von Bibliotheksgut in den Bayerischen Staatlichen Bibliotheken vom 21. Juli 1998