Bleu de Gex

französischer Blauschimmelkäse

Der Bleu de Gex, auch Bleu de Septmoncel oder Bleu du Haut Jura genannt, ist ein französischer Blauschimmelkäse von mildem Geschmack. Er fiel 1977 unter die Appellation d’Origine Contrôlée (AOC), was die Qualität dieser Käsesorte sicherstellte und die Produktionsbedingungen festlegte. Inzwischen ist es ein Produkt mit geschützter geographischer Angabe (g.g.A.) der Europäischen Union und ist seit 21. Juni 1996 eingetragen unter dem Namen Bleu de Gex Haut-Jura / Bleu de Septmoncel.[1] Der Name wurde später vereinfacht zu Bleu de Gex oder Bleu de Septmoncel, die Käselaibe müssen die Bezeichnung Gex tragen.[2]

Bleu de Gex
Geschützte Herkunftsbezeichnung (AOC) des Bleu de Gex westlich von Genf:
Gemeinden im Herkunftsgebiet
Teilweise einbezogene Gemeinden

Bleu de Gex ist ein Rohmilchkäse aus Kuhmilch und wird produziert im französischen Jura in der Region zwischen den Départements Ain und Jura. Die Kuhmilch stammt von den Rinderrassen Montbéliard oder französisches Simmental oder von Kreuzungen aus beiden Rassen. Die Schimmelkulturen sind Penicillium glaucum und Penicillium roqueforti. Die Käselaibe haben bei der Herstellung von Hand einen Durchmesser von 36 Zentimeter und zwischen 31 und 35 Zentimeter zum Zeitpunkt der Vermarktung mit einem Gewicht zwischen 6 und 9 kg, der Trockenmassegehalt muss mindestens 52 Gramm Fett je 100 Gramm Käse betragen.[2][3] Sie reifen mindestens drei Wochen auf Fichtenbrettern in Kellern mit einer Luftfeuchtigkeit von 80 Prozent. Während der Reifung wird mit einer Spritze Luft in den Teig eingeführt, damit sich der Schimmel im Inneren des Käselaibs ausbreiten kann.

In seiner Herstellungsregion isst man den Käse gerne geschmolzen zu Salzkartoffeln. Dort wird er auch in Scheiben geschnitten langsam in einer Bratpfanne geschmolzen und als Brotaufstrich serviert.

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Commons: Bleu de Gex – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. GI View. Abgerufen am 29. Dezember 2020.
  2. a b Veröffentlichung eines Änderungsantrags nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 510/2006 des Rates zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (2007/C 298/10). „BLEU DE GEX HAUT-JURA“ oder„BLEU DE SEPTMONCEL“. In: Amtsblatt der Europäischen Union. C, Nr. 298, 11. Dezember 2007, S. 21.
  3. Veröffentlichung eines Eintragungsantrags gemäß Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (2014/C 5/05). „BLEU DE GEX HAUT-JURA“/„BLEU DE SEPTMONCEL“ EG-Nr.: FR-PDO-0217-0941-24.01.2012. In: Amtsblatt der Europäischen Union. C, Nr. 5, 9. Januar 2014, S. 6–14.