Die condictio ex lege (etwa: Rückforderung aus Gesetz) bezeichnet die von Justinian veranlasste Neubildung einer Klage im römischen Kondiktionenrecht. Mit ihr wurden während der Spätantike diejenigen gesetzliche Ansprüche verfolgt, die neu geschaffenen Tatbeständen unterlagen und für die kein spezieller Klagetyp im Gesetz vorgesehen war.[1]

Die Klage entstand als Auffangtatbestand vor dem Hintergrund der Loslösung verbreiteten Rechtsdenkens vom Einheitsprinzip der klassischen Lehre der condictiones, die sich ihrerseits an den actiones im Formularprozess orientiert hatten. Mit dem Übergang vom Formularprozess in das Kognitionsprozessverfahren wurden mehrere Kondiktionstypen gebildet, die sich in separaten Digestentiteln wiederfinden.[2]

Anmerkungen

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  1. Herbert Hausmaninger, Walter Selb: Römisches Privatrecht, Böhlau, Wien 1981 (9. Aufl. 2001) (Böhlau-Studien-Bücher) ISBN 3-205-07171-9, S. 270–275.
  2. Digesten 12, 4 (condictio causa data causa non secuta);
    Digesten 12, 5 (condictio ob turpem vel iniustam causam);
    Digesten 12, 6 (condictio indebiti);
    Digesten 12, 7 (condictio sine causa);
    Neubildungen: Digesten 13, 1 (condictio furtiva) und Digesten 13, 2 (condictio ex lege).