Diskussion:Alexander Jewgenjewitsch Fersman

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Hemeier in Abschnitt Lemma

Lemma

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Autor des in Deutschland auf Deutsch herausgebenen Buches über den Diamant ist Alexander von Fersmann (adlig und mit zwei n). --Rießler (Diskussion) 14:47, 23. Dez. 2022 (CET)Beantworten

Der Mitautor des Buchs ist eindeutig der hier beschriebene Fersman. Fersman ging 1907 an das private Heidelberger Kristallographisches Institut von Victor Goldschmidt und verfasste dort mit diesem sein Erstlingswerk. Anscheinend hat man seinen Namen "eingedeutscht". --Hemeier (Diskussion) 15:15, 23. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Nein, sein Name wurde nicht eingedeutsch sondern umgekehrt später sowjetisiert. Fersmanns Vorfahren väterlicherseits waren auch "von", siehe den russischen Artikel und die von dort weiterführenden Links. Übrigens ist er auf Schwedisch auch nur als Alexander von Fersmann (adlig und mit zwei n) bekannt. --Rießler (Diskussion) 15:25, 23. Dez. 2022 (CET)Beantworten
Sollte der Vater bei Fersman im Rang eines Oberst gestanden haben, dann wäre damit der erbliche Adelsstand verbunden gewesen und Fersman wäre adelig gewesen. Allerdings wurde der russische Adelsstand 1917 im Zuge der Oktoberrevolution abgeschafft. Darum denke ich, dass das Lemma in der derzeitigen Form korrekt ist, da es der gebräuchlichen russischen Schreibweise entspricht (ohne Adelsprädikat „von“ und mit einem „n“). --Hemeier (Diskussion) 08:13, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Da mehrere Bücher auf Deutsch in der DDR erschienen sind, dürfte die dort verwendete Schreibweise der (hier relevanten) gebräuchlichsten deutschen Schreibweise entsprechen – also weder die hier verwendete Transliteration noch adlig und mit zwei n –, und in diesen Büchern findet sich kein "Jewgenjewitsch". --Rießler (Diskussion) 08:32, 2. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Das Lemma entspricht der Namenskonvention für russische Personen, vgl. Jewgeni Petrowitsch Pitowranow, Alexei Nikolajewitsch Kurenkow etc. Die Verwendung des Vatersnamen (Patronym) ist im Deutschen unüblich, da das deutsche Namensrecht keine Entsprechung kennt. Hier kommt es häufig zu Verwirrungen, ob dieser Namensbestandteil nun Teil des Vor- oder Nachnamens sei. Der Vatersname ist aber weder ein Teil des Vor- noch des Nachnamens, sondern ein eigener Namensbestandteil. --Hemeier (Diskussion) 15:00, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Aber die Namenskonventionen für russische Personen (d.h. Regeln für die Transliterierung von russischen kyrillischen Namen) sollten doch hier nur relevant sein, wenn es nicht bereits einen im Deutschen etablierten Namen (d.h. eine transliterierte oder sonstwie geschriebene Form) gibt. Fersman wurde mit mehreren Büchern in der DDR verlegt. Diesen Namen sollten wir hier als Lemma verwenden, weil er unter diesem Namen hier am besten bekannt ist. Das aktuelle Lemma wird dann eine Weiterleitung, so wie bei sehr vielen anderen Artikeln über in Deutschland bekannte Personen mit russischen Namen. --Rießler (Diskussion) 17:23, 4. Jan. 2023 (CET)Beantworten
Die Namenskonvention für russische Personen wurde bisher eigentlich durchgängig angewandt (prominente Beispiele: Wladimir Iljitsch Lenin, Nikita Sergejewitsch Chruschtschow, Leonid Iljitsch Breschnew, Juri Wladimirowitsch Andropow, Konstantin Ustinowitsch Tschernenko, Michail Sergejewitsch Gorbatschow, Boris Nikolajewitsch Jelzin, Wladimir Wladimirowitsch Putin, Georgi Konstantinowitsch Schukow oder Sergei Kuschugetowitsch Schoigu). Ausnahmen wie Josef Stalin („der Stählerne“) oder Leo Trotzki (nach dem Oberaufseher des Gefängnisses in Odessa, in dem er inhaftiert war) sind damit begründet, dass diese Namen ihre Kampfnamen waren. Für russische Personen wird eine entsprechende Weiterleitung empfohlen, die für Alexander Fersman bereits seit dem 12. Juni 2005‎ und für Alexander von Fersmann seit dem 9. November 2015 existieren. Insofern sehe ich keinen Handlungsbedarf. --Hemeier (Diskussion) 00:37, 5. Jan. 2023 (CET)Beantworten