Gemeindeteil Adelstetten

Bearbeiten

Warum gehört Adelstetten angeblich zum Gemeindeteil Pfahlbronn? Kann das jemand erklären oder ggfs. ändern? --95.112.3.0 04:58, 28. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Auch wenn das geografisch gesehen merkwürdig erscheint, wird Adelstetten wohl zur ehemaligen Gemeinde Pfahlbronn gehört haben, siehe [1]. Eingefügt hat das hier Benutzer Septembermorgen mit Verweis auf das Buch vom Kohlhammer-Verlag von 1980 [2]. Gruß --dealerofsalvation 22:48, 29. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Vorwahlen

Bearbeiten

Die hier eingetragene Vorwahl gilt hauptsächlich für den Hauptort Alfdorf. Da ich aber Bekannte in Hüttenbühl und Vordersteinenberg habe, weiß ich, dass diese andere Vorwahlen haben, und zwar in diesen Fällen 07182 (Hüttenbühl, eigentlich Welzheimer Vorwahl) und 07176 (Vordersteinenberg, eigentlich Spraitbacher Vorwahl). Vielleicht sollte man diese Ausnahmefälle (aufgrund des großen Gemeindegebietes fast unvermeidlich) noch ergänzen. Hat da wer eine Übersicht? /mh (nicht signierter Beitrag von 84.146.229.64 (Diskussion) 18:36, 6. Apr. 2013 (CEST))Beantworten

Nähe des Welzheimer Waldes

Bearbeiten

ist etwas untertrieben. Zumindest große Teile der Gemeinde, wenn nicht sie insgesamt gehören ihm an. Dem Naturraum Wewa+Schurwald sogar die ganze – denn von Schurwald kann ja hier wohl nicht die Rede sein. Man beachte, dass die Gemeinde im Westen über Rienharz hinweg bis an die obere Lein gegenüber Welzheim reicht. Kartendienst der LUBW -- 79.192.98.138 10:51, 2. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Formulierungsvorschlag? Gruß, --Turnstange (Diskussion) 11:00, 2. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Landtagsabstimmung von 1971 über Kreiszugehörigkeit

Bearbeiten

Da hier mehrfach jemand unter Berufung auf eine Sonderausgabe der GT die Aussage einfügen will, bei der Landtagsabstimmung sei die entscheidende Stimme falsch ausgezählt worden, zitiere ich hier mal aus der angegebenen Quelle [3] (Gmünder Tagespost, Sonderausgabe 60 Jahre, Autorin Anja Jantschik, Seite 34):

Allerdings gab im Nachhinein der FDP-Abgeordnete Oskar Marczy an, dass die Abstimmung das Gegenteil erbracht habe. Bei genauerer Betrachtung hätte der Antrag der Abgeordneten als abgelehnt bewertet werden müssen [...] Doch dieses Ansinnen hatte keinen Erfolg. Denn Paragraph 94 der Landtagsgeschäftsordnung besagt, dass nach Schluss einer Sitzung, in der eine Abstimmung vorgenommen wurde, das Ergebnis nicht mehr angefochten werden kann. [Hervorhebungen von mir]

Also: Marczy hat etwas behauptet, deshalb steht da zweimal Konjunktiv. Deshalb hat er einen Antrag gestellt, das Ergebnis anzufechten. Wenn diese Anfechtung zulässig gewesen wäre, dann wäre das Ergebnis überprüft worden. Dabei hätte sich entweder herausgestellt, dass er Recht hatte, oder dass er nicht Recht hatte. Diese Überprüfung fand aber gar nicht statt, da die Anfechtung unzulässig war. Deshalb wissen wir nicht, ob er Recht hatte, und wir werden es nicht erfahren, solange nicht jemand eine Quelle vorlegt, aus der etwas anderes hervorgeht. --dealerofsalvation 19:47, 6. Mai 2020 (CEST)Beantworten