Diskussion:Ashraf Fayadh

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Maximilian Schönherr in Abschnitt PEN

auch in englisch

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einen tag, nachdem ich den artikel angelegt habe, folgte die englische wikipedia. wer dort mitarbeiten will, nur zu. der artikel dort ist kürzer als dieser. Maximilian (Diskussion) 14:50, 23. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Staatsangehörigkeit laut reput. Quellen NICHT saudisch

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Entgegen der derzeitigen Angaben im Wp-de Artikel ist Fayadh nicht saudischer Staatsangehöriger sondern Staatenloser, Sohn paläst. Flüchtlinge. Das legt die Quellenlage mindestens des Deutschlandradios nahe. Dort steht einmal, unter Berufung auf die gegenwärtige ARD-Korrespondentin in Kairo, Cornelia Wegerhoff, das Attribut 'staatenlos'. Wegerhoff, die zudem von Berufs wegen räumlich nahe dran ist, formuliert in einem späteren Text: "Doch als Sohn palästinensischer Flüchtlinge blieb er ein Mensch zweiter Klasse. Die Staatsangehörigkeit, viele Bürgerrechte wurden ihm verweigert." Ich ändere daher die bisherigen Falschangaben entsprechend im Artikel. -- Justus Nussbaum (Diskussion) 12:45, 16. Jan. 2016 (CET)Beantworten

PEN

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ich beziehe mich darauf: [1]. bitte die enzyklopädie im auge behalten. der PEN ist natürlich quellenfähig, aber eine verlautbarung mit einer vermutung ist kommentierender journalismus: "laut dem stellvertreter der abteilung für xxx des PEN... könne das und das unterstellt werden", geht hier nicht. man stelle sich vor, jemand schreibt den vizestaatsanwalt einer saudischen provinz mit dem zitat rein, fayadh habe seiner einschätzung nach dies und jenes verbrochen und verdiene diese und jene strafe.

auch die solidarlesungen weiter unten sind im moment wertend ("sogar ") und zu breit. die selektion von moskau und kairo wertet ebenfalls.

natürlich kann ich die anteilnahme verstehen, die dahintersteckt, das zitat einzufügen. nichtsdestotrotz.

Maximilian (Diskussion) 10:18, 17. Jan. 2016 (CET)Beantworten