Diskussion:Beamter (Deutschland)
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Klicke auf , um ein neues Diskussionsthema zu beginnen.Alle Eisenbahner sind Beamte ...
Bearbeiten... denn die EBO fasst das gesamte Betriebspersonal als "Betriebsbeamte" zusammen - siehe https://www.gesetze-im-internet.de/ebo/__47.html --EM311 Disk 13:49, 24. Sep. 2021 (CEST)
- Zitat von http://www.verwaltungsrecht-ratgeber.de/verwaltungsrecht/eisenbahnrecht/ebo/index_06.html „Mit der Bezeichnung Betriebsbeamter wird der Kreis der für die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs in erster Linie verantwortlichen Personen (abschließend) festgelegt. Er umfaßt nicht nur "Beamte" im beamtenrechtlichen Sinne, sondern auch Angestellte und Arbeiter.“ Der Betriebsbeamte ist also offensichtlich kein Beamter im beamtenrechtlichen Sinn.--Albatros 58 (Diskussion) 15:04, 24. Sep. 2021 (CEST)
- Kann ich als nichtverbeamteter Eisenbahner vollauf bestätigen. --CC (Diskussion) 15:08, 24. Sep. 2021 (CEST)
- Weiteres Zitat: „Mit Betriebsbeamten sind keine Beamten im verfassungs-, beamten- oder haushaltsrechtlichen Sinn gemeint, sondern die in Absatz 1 aufgeführten Personen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben. Unter den Begriff Betriebsbeamte fallen somit die aufgeführten Personen, unabhängig von deren arbeits- oder dienstrechtlichen Stellung. Ausschlaggebend ist die Art der jeweiligen Tätigkeit.“ https://dserver.bundestag.de/brd/2016/0307-16.pdf (Elfte Verordnung zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften)--Albatros 58 (Diskussion) 15:20, 24. Sep. 2021 (CEST)
- Sollten wir dann nicht wenigstens einen Hinweis im Artikel aufnehmen, dass es Betriebsbeamte gibt, die keine Beamten im beamtenrechtlichen Sinne sind? --EM311 Disk 16:10, 24. Sep. 2021 (CEST)
Ich habe nun im Abschnitt Begriffsbestimmung eine kurze Erläuterung des Begriffes eingefügt.--Albatros 58 (Diskussion) 21:12, 25. Sep. 2021 (CEST)
Siehe auch
Bearbeiten- Beamtenbeleidigung
- EU-Beamter
- Personalabbauverordnung vom 27. Oktober 1923
- Dienstaufsichtsbeschwerde
Nach welcher Systematik wurden diese Links ausgewählt? Sorry, rhetorische Frage :-) Ich wollte nur darauf hinweiseen, dass es hier Ausbaupotential für den Artikel gibt. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 12:14, 26. Apr. 2022 (CEST)
Streichung unerlaubter Theoriefindung
BearbeitenDer Abschnitt Entwicklung der Kosten am Beispiel von Schleswig-Holstein ist eine Fleißarbeit des Einfügenden, aber nach Wikipediagrundsätzen nur unerlaubte Theoriefindung. Er ist insgesamt zu streichen. (Solche Theoriefindung weist der Artikel auch noch an anderen Stellen auf, aber das rechtfertigt keine Beibehaltung, sondern weitere Korrekturen. Wikipedia ist eine Enzyklopädie und kein politisches Diskussionsforum.) --Lexberlin (Diskussion) 20:04, 18. Mär. 2023 (CET)
- Die Sinnhaftigkeit der jetzt wieder hinterfragten Aussage wurde bereits am 1. April 2014 Diskussion:Beamter (Deutschland)/Archiv#Entwicklung der Kosten für Beamte und Ruheständler am Beispiel von Schleswig-Holstein und am 13. August 2018 Diskussion:Beamter (Deutschland)/Archiv#Entwicklung der Kosten am Beispiel von Schleswig-Holstein diskutiert bzw. kritisch angemerkt. Wegen des fehlenden Mengengerüsts stimme ich auch für Löschung. Aussagen zum Thema "Beamtenstatus" pro/contra finden sich auch in reputablen Quellen. Dass diese auch in politischen Diskussionen Verwendung finden, rechtfertigt mit dem Hinweis, Wikipedia sei kein politisches Diskussionsforum, nicht deren Streichung!--Karl 3 (Diskussion) 07:15, 19. Mär. 2023 (CET)
- Vielen Dank für die Archivhinweise. Ausgewogene Theoriedarstellung aus reputablen Quellen ist selbstverständlich zulässig, also auch die Darstellung politischer Meinungsverschiedenheiten mit Angabe der jeweiligen Hauptvertreter. Mit meinem allgemeinen Hinweis meinte ich Behauptungen im Abschnitt "Wandel des deutschen Beamtenwesens" wie "die als Kosten sparend geltende Beihilfe" oder "Zahlungen von Versorgungsbezügen, für welche bisher ... keine ausreichend hohen Rückstellungen gebildet werden". Weder herrscht Einigkeit über die Vorteilhaftigkeit unterschiedlicher Möglichkeiten der Krankheitsvorsorge, noch über die Kapitaldeckung oder zeitnahe Finanzierung von Altersbezügen. Ebenso verhält es sich bei Lehrkräften und Streikrecht. Da warte ich aber wohl die Entscheidung der Großen Kammer des EGMR ab. --Lexberlin (Diskussion) 15:06, 19. Mär. 2023 (CET)