Diskussion:Beisitzer

Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von 165.225.73.33 in Abschnitt Besitzer im Vereinsvorstand
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Besitzer im Vereinsvorstand

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Mir ist dieser Satz aufgefallen: "Beisitzer in Vereinen sind reguläre Mitglieder des Vorstands, jedoch nicht nach § 26 BGB vertretungsberechtigt."

Gibt es dafür auch irgendeinen Beleg? Dem Vereinsrecht jedenfalls ist es egal, welchen Titel ein einzelner Vorstand hat. Entweder er ist Vorstand im Sinne des BGB oder nicht. Und ohne weitere Regelung in der Satzung ist kein Vorstand (selbst wenn er den Titel "Über allem stehender Vorsitzender" hätte) *allein* vertretungsbrechtigt. SOndern nur alle Vorstände gemeinsam, und dieses alle schließt dann auch etwaige Beisitzer mitein.

Weiterhin finde ich den Satz "Sie [...] werden oftmals mit bestimmten Funktionen betraut" ohne weiteren Beleg auch kritisch. Meiner Erfahrung nach sind Beisitzer nämlich immer gerade die Vorstände *ohne* konkrete Funktion, diejenigen mit Funktion heißen dann z. B. "Finanzvorstand" usw. usf. Jetzt ist meine Erfahrung natürlich kein Beleg :-) - aber ich will das hier ja auch erstmal nicht schreiben, sondern zweifele nur den bis jetzt nicht belegten Satz im Artikel an.

Ich schlage daher vor, dass die beiden Sätze oben entweder belegt oder entfernt werden. Einwände? --178.199.119.60 17:01, 30. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Ja. An ihnen ist nichts falsch. Grüße Alleskoenner (Diskussion) 01:22, 31. Jan. 2014 (CET)Beantworten

Dann sollte man ja Beleg finden können (was zumindest für den ersten Satz kaum möglich sein wird, da er falsch ist). In Wikipedia sollen schließlich nur belegbar Fakten aufgeführt werden, und nicht alles mögliche, bis es falsifiziert wurde. (nicht signierter Beitrag von 204.69.32.201 (Diskussion) 15:33, 31. Jan. 2014 (CET))Beantworten

Siehe angegebene Links. Grüße Alleskoenner (Diskussion) 18:38, 5. Feb. 2014 (CET)Beantworten
@111Alleskönner: Die pauschale Aussage, dass Beisitzer nicht dem Vorstand im Sinne des BGB angehören ist falsch. Das stellt selbst der Einzelnachweis da. Entscheidend ist nämlich wie die Satzung das regelt und nicht die Funktionsbezeichnung. Der Einzelnachweis empfiehlt nämlich, dass durch eine Satzungsregelung die Beisitzer nur dem erweiterten Vorstand zugeordnet werden sollen und nur dann wären diese nicht Vorstand im Sinne des BGB. --Xipolis (Diskussion) 02:44, 21. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Die Beschreibung ist oftmals,.. Recht hilflos,.. den die Beisitzer,.. wenn es Richter sind,.. handelt es sich um Gerichtsvollzieher.--165.225.73.33 07:33, 24. Dez. 2019 (CET)Gruß BanjoBeantworten