Diskussion:Bezirkshauptmannschaft

Letzter Kommentar: vor 4 Monaten von 2001:A61:430:2901:A9DF:1425:34BF:201E in Abschnitt Fehler betr. 1939

Bezirkshauptmann oder Bezirkshauptmannschaft als Behörde

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Auch wenns so im AEIOU steht, aber ich behaupte mal, wenn man ganz genau ist, ist der Artikel teilweise inhaltlich falsch. Die Bezirkshauptmannschaft ist nur das "Amt", d.h. ein unterstützendes Hilfsorgan. Ich hab dies bei Bezirksverwaltungsbehörde so geschrieben und hoffe, es stimmt (die genannte Seite soll daher kein Beweis sein für die Richtigkeit meiner Behauptung).

Die Bezirksverwaltungsbehörde ist entweder der Bezirkshauptmann oder der Bürgermeister. Die Bezirkshauptmannschaft ist keine Behörde, sondern eben nur ein Amt, zur Unterstützung des Bezirkshauptmannes. Die Bezirkshauptmannschaft mit der Bezirksverwaltungsbehörde gleichzusetzen ist daher IMHO falsch.

Ich habe vor, dies nach durchschauen weiterer Literatur entsprechend zu ändern und damit viel Material von hier auf die Seite Bezirksverwaltungsbehörde zu verschieben, wo es eigentlich hin gehört, und auf dieser Seite nur das Notwendigste zu lassen. Ich freue mich aber auch über eine zweite Meinung in dieser Sache, vielleicht liege ich ja falsch. -- Wirthi 15:48, 21. Sep 2005 (CEST)

So viel ich weiß stimmt das nicht ganz so, denn auch die Wasserrechtsbehörde ist in der BH eingegliedert, die auch in Notfällen selbst entscheiden kann, dass muss nicht der Bezirkshauptmann machen. Ich weiß das diese Behörde beispielsweise in Wasserrechtsfällen die vorgesetzte Behörde der Feuerwehr ist. Wäre sie nur ein Amt, könnte nur der BH selbst anschaffen. Auch im Führerschein steht als Aussteller austellende Behörde und das ist das (oder der) Magistrat oder die Bezirkshauptmannschaft. Da unterschreibt auch kein Bezirkshauptmann. --gruß K@rl 18:47, 21. Sep 2005 (CEST)
Ich habe mir das noch einmal angeschaut. Der einzige Satz was falsch ist: Sie wird auch als Bezirksverwaltungsbehörde bezeichnet. Richtig heißen müßte es. Sie ist eine Bezirksverwaltungsbehörde. In dem Moment wo die Agenden auf betreffende Agenden vom Bezirkshauptmann verteilt werden kann, ist jeder davon Behörde - eben nur auf seinem Gebiet. Anders ist es bei der Gemeinde, da kann der Bürgermeister behördliche Aufgaben nicht delegieren, sondern muss es selbst unterschreiben, deshalb ist es nur das Gemeindeamt und nur der Bürgermeister Behörde. --K@rl 18:56, 21. Sep 2005 (CEST)
Ich hab auch noch mal die Literatur gelesen. Jetzt kenn i mi garnimmer aus :) Folgende Zitate hab ich gefunden (aus "Raschauer, Allgemeines Verwaltungsrecht", Rz 299ff): "Die BH wird von einem beamteten Bezirkshauptmann geleitet, in dessen Namen die Entscheidungen der BH ergehen". Also ist er die Behörde? Auch wenn im Führerschein - da hast du recht - "BH xyz" als Aussteller drinnen steht; aber das stimmt ja, ausgestellt hat ja die BH, nicht der Bezirkshauptmann (allerdings die "BH für den Bezeirkshauptmann"). Dagegen spricht aber: "... (bei) der Bezirksverwaltungsbehörde handelt es sich um die zusammenfassende Bezeichnung für die (Magristrate der)Statutarstädte einerseits und die Bezirkshauptmannschaften andererseits.". Das klingt wieder so, als ob die BH "Behörde" ist. Ich werd die Fragestellung mal im Usenet stellen (at.gesellschaft.recht). -- Wirthi 12:15, 22. Sep 2005 (CEST)
Du hast schon Recht, die Bezirkshauptmannschaft ist eine Art der Bezirksverwaltungsbehörde, der Magistrat die andere. Die Behörde muss nicht eine Person sein, sondern kann ein Amt sein, wie in diesem Fall. Es heißt auch z.Bsp. bei Komissionierungen als Anwesender Vertreter der Bezirksverwaltungsbehörde Hr. sowieso, das muss nicht der Bez.hauptmann sein. Ich sehe da keinen Widerspruch. Die Behörde ist in diesem Fall eine juristische Person, im Gegensatz zur Gemeinde, wo nur der Bürgermeister als Person Behörde ist. --K@rl 12:43, 22. Sep 2005 (CEST)
naja, ich dachte halt bisher immer, nur der Bezirkshauptmann wäre Behörde und er würde alles delegieren (genauer gesagt: den Untergebenen Dienststellen ein Mandat und die Approbationsbefugnis erteilen). Genau so ist es aber möglich, wie du eben sagst, dass die BH als ganzes Behörde ist. Zur Gemeinde: das stimmt nicht bzw. ist tlws. vom Bundesland abhängig. Der Gemeinderat und der Gemeindevorstand sind genauso Verwaltungsbehörden. Es kommt halt auf die Sachmaterie an, welche Gemeindebehörde zuständig ist (Bundes- oder Landesmaterie, einener oder übertragener Wirkungsbereich) welches der genannten zuständig ist -- Wirthi 13:09, 22. Sep 2005 (CEST)

Ich habe die Frage nun mit Belegen beantwortet. --Taste1at (Diskussion) 09:51, 2. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Ich möchte mich an dieser Stelle herzlich bei dir für deine Beiträge in den relevanten Artikeln bedanken. Grüße, --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 15:05, 2. Jan. 2020 (CET)Beantworten

Kapitel "neu eingerichtete Bezirkshauptmannschaften"

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Sollten da Bezirke wie Südoststeiermark nicht rein? – Bwag 19:55, 4. Jan. 2017 (CET)Beantworten

1945

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1945 endeten diese Regelungen und die Bezirkshauptmannschaften entstanden neu. Oder wurden eben lediglich rückbenannt (?) Eine Angabe der gesetzlichen Regelung und des Wirkungsdatums wäre hilfreich, danke. --2001:A61:48D:5201:DC9F:6537:EE62:9D5C 08:30, 8. Jun. 2024 (CEST)Beantworten

Fehler betr. 1939

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Die Bezeichnungen "Landrat" und "Landkreis" usw. wurden nicht mit dem Ostmarkgesetz sondern bereits mit der 3. Verordnung zum Neuaufbau des Reichs (Wirkungsdatum 1.1.1939) eingeführt. Wie man nachlesen kann. --2001:A61:430:2901:A9DF:1425:34BF:201E 00:12, 7. Jul. 2024 (CEST)Beantworten