Diskussion:Brandenburgisches Gerichtsorganisationsgesetz

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von Lencer in Abschnitt Amtsgericht Eisenhüttenstadt nicht mehr existent

Redundanz

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sehe ich da durchaus mit der Liste der Gerichte des Landes Brandenburg. Warum kann man das nicht vernünftig mit den jeweiligen zeitlichen Änderungen in einen Artikel bringen? Mir fehlt da bissl das strukturierte Vorgehen.--scif (Diskussion) 00:32, 4. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Und Du könntest a bissl höflicher sein. --IusticiaBY (Diskussion) 23:45, 5. Mär. 2013 (CET)Beantworten
So, und weiter? Äußer dich doch mal zur Sache. Ich hab dich vor Wochen schon auf deiner Disk angeschrieben, Null Reaktion. Fragt sich, wer höflicher ist.--scif (Diskussion) 15:17, 6. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Gut, die Erweiterung is ja nicht schlecht, mit dem Lemma hab ich Bauchschmerzen. Mir kommt das jetzt recht willkürlich herausgegriffen vor, mit einem Kunstgriff bindest du dann die Vorgängergesetze ein. Genausogut könnte man einen Artikel zum Brandenburgisches Kreisgerichtsbezirksgesetz - BbgKrGBG schreiben. Natürlich sehe ich aber den Willen, die Struktur in der zeitlichen Gesamtheit aufzuzeigen. Was spräche denn gegen einen Artikel Justiz In Brandenburg o. ä., der dann auch die Gesetze für die Fachgerichtsbarkeiten mit umfaßt? Dann könnte man die Ausgangssituation 1990 skizzieren, die entscheidenden Gesetze erwähnen und die jeweilige Struktur dazu abbilden. DaAnn gäbe es auch keine Teilredundanz zur Liste der Gerichte des Landes Brandenburg mehr. Kurzfristig würde ich an deiner Stelle mal folgenden, einen (!!) Satz auseinanderpflücken und verständlich darlegen: Die durch dieses Gesetz bestimmten Bezirke der Landgerichte waren dabei mit Ausnahme des zum Landgerichtsbezirk Cottbus zugeteilten Amtsgerichts Guben, welches seit dem 1. April 2012 eine Zweigstelle des Amtsgerichts Cottbus ist[3], dieselben wie bei Inkrafttreten des Brandenburgischen Gerichtsorganisationsgesetzes, während die Festlegung der Amtsgerichtsbezirke weiterhin dem Brandenburgischen Kreisgerichtsbezirksgesetz oblag, so dass auch dieses bis zur Einführung des Brandenburgischen Gerichtsorganisationsgesetzes in Kraft blieb. Das ist Wahnsinn. Und so in in Art könnte ich mir das für alle Bundesländer seit ihrem Bestehen vorstellen, für RP hab ich da schon einiges gesammelt. Im Parlamentsspiegel kannst du zudem die Gesetzesblätter der Länder auch zurückliegend (da jedoch sehr unterschiedlich weit) abrufen. Grüße--scif (Diskussion) 10:43, 11. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Ja, aber genau wegen der Lemmafrage lege ich derartige Gesetzartikel an, denn Brandenburgisches Gerichtsorganisationsgesetz ist genauso wie Thüringer Gerichtsstandortgesetz der eine amtliche Kurztitel, während man Übersichtsartikel zu den einzelnen Bundesländern Justiz in ..., Gerichtsorganisation in ..., Gerichtswesen in ..., Gerichtsbarkeit in ..., Gerichtsstruktur in ... usw. nennen kann und natürlich auch jeweils statt der in ...- die Klammer-Variante wie z.B. Justiz (Brandenburg) verwenden könnte. Den von Dir oben zitierten Satz habe ich zwar "auseinandergepflückt", trotzdem sind mir komplizierte Schachtelsätze allemal lieber als solche Vulgarismen wie z.B. hier. Wäre ich Admin, würde ich schon wegen der bloßen Verwendung des A...- oder des Sch...-Wortes sperren.--IusticiaBY (Diskussion) 20:03, 11. Mär. 2013 (CET)Beantworten
PS:Wegen Digitalisaten von Gesetzblättern siehe s:Gesetzblätter. --IusticiaBY (Diskussion) 20:03, 11. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Oh, wir würden sperren wegen Vulgarismen? Sonst alles OK? OMA-Prinzip ist also völlig egal, dann lieber komplizierte Schachtelsätze. Klar, der Plebs muß das nich lesen können. Und wir legen jetzt natürlich lieber für jedes Gerichtsorganisationsgesetz einen Artikel an, zerpflücken das gern, gibt ja auch mehr Wiki-Cup-Punkte, gell. So Übersichtsartiel, wo man die Gesetze drin vereinen kann, warum denn nur, muß doch nicht sein. Willst du jetzt zu jedem Gesetz nen Artikel erstellen? Ich stelle zusammenfassend fest: an einer strukturierten Zusammenarbeit scheint dir offensichtlich nicht gelegen. Vulgarismen sind für dich sperrwürdig. Dann mach mal so weiter. Könnte dann halt die ein oder andere Änderung kommen, Redundanzbaustein etc. Meine Arbeitsweise ist eine andere: ich überlege mir zusammen mit anderen Interessierten vorher, wie ich ein Gebiet beackere. So habe ich die Gerichtsorganisation zum Kaiserreich und zur DDR bisher erst im BNR, weils da noch unterschiedliche Auffassungen zur Präsentation gibt. Das nennt man wohl Teamarbeit. Und an Vulgarismen stört sich da gar keiner. Entweder sind wir da alle vulgär oder haben nur einfach einen gesunden Menschenverstand und Bodenhaftung. Und was die Gesetzesblätter betrifft: du hast mich schon verstanden, das ich damit die Gesetzesblätter der heutigen Bundesländer meine, vom aktuellsten rückwirkend, je nach Land sehr weit zurück, bei NRW z.B. bis in die 1950iger? Bei deinem Link lese ich für nach 45 nur was von Saarland und Württemberg. Soviel dazu.--scif (Diskussion) 11:22, 12. Mär. 2013 (CET)Beantworten

Zehdenick

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Wie konnte dort ein Gericht aufgelöst werden, wenn es weiterhin ein AG gibt?--scif (Diskussion) 07:38, 22. Feb. 2021 (CET)Beantworten

Amtsgericht Eisenhüttenstadt nicht mehr existent

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Das Amtsgericht Eisenhüttenstadt wurde mit Ablauf des 31.12.2022 aufgehoben und dem Amtsgericht Eisenhüttenstadt zugeordnet: https://bravors.brandenburg.de/sixcms/media.php/76/GVBl_I_16_2022.pdf , daher gibt es natürlich jetzt auch eine neue Fassung des Brandenburgischen Gerichtsorganisationsgesetz, Grüße Lencer (Diskussion) 12:37, 18. Aug. 2023 (CEST)Beantworten