Diskussion:Burgruine Steinamwasser
Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Schubbay in Abschnitt Geschichte der Burg
Beschreibung der Burgruine
Bearbeiten„Die ehemalige Höhenburg steht am Rand eines Tales, dessen nördliche Seite teilweise senkrecht abfällt“. Ich denke, das ist sprachlich nicht korrekt, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Seite eines Tales senkrecht abfällt. --Schubbay (Diskussion) 19:29, 18. Okt. 2014 (CEST)
- Gemeint ist hiermit, dass die Felsen die hier den Talrand bilden, senkrecht abfallen. Vergleiche hierzu auch das Titelbild. Sven-121 (Diskussion) 09:11, 19. Okt. 2014 (CEST)
Geschichte der Burg
Bearbeiten„Auch mussten sie dem Herzog gegenüber das Öffnungsrecht gegen jedermann, außer gegen das Sift Bamberg und die Stadt Nürnberg, einräumen.“ Dieser Satz erscheint mir unverständlich. Wieso „Öffnungsrecht gegen“? Oder wäre es so korrekt: Auch mussten sie dem Herzog gegenüber das Öffnungsrecht jedermann, außer dem Sift Bamberg und der Stadt Nürnberg, einräumen? --Schubbay (Diskussion) 17:32, 12. Jun. 2016 (CEST)
- „… er wurde nochmals am 11. April 1643 mit der Hälfte belehnt“ – nochmals mit der gleichen oder der anderen Hälfte? --Schubbay (Diskussion) 17:57, 12. Jun. 2016 (CEST)
- „…die Hälfte der Herren von Nankenreuth wurde bis zum 19. Juli 1624 verliehen“ – wem? --Schubbay (Diskussion) 17:59, 12. Jun. 2016 (CEST)