Diskussion:Deutsche Kreditbank

Letzter Kommentar: vor 3 Monaten von Seewolf in Abschnitt Echtzeitüberweisungen
Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Deutsche Kreditbank“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Irreführung: weltweit kostenfreie Nutzung von Geldautomaten (erl.)

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Es wird hier angeführt, das weltweit ein kostenfreies Bargeldabheben möglich sei. Es sollen sogar Gebühren zurückgezahlt werden. Das ist falsch und verbraucherirrefürend. Ein solches wird in den aktuellen AGBs *1) auch explizit ausgeschlossen. Ein solcher Hinweis von mir wurde entfernt und von "nobodyisperfect" dadurch ersetzt, dass dies mit der VISA-Karte weiterhin möglich sei. Auch dies ist falsch. Nachdem mit der AGB-Änderung zum 01.01.2015 die Gebührenerstattung für die V-Pay-Karte im Ausland schon aufgehoben wurde, sabotieren zumindest in Rumänien nach und nach zahlreiche Banken auch die VISA-Karte. Ein Geldwechsel zum Tarif der Kartenaustellerbank (DKB) ist bei vielen nicht mehr möglich. Dies wird nicht immer angezeigt, bzw. ein Abbruch ist mittels Dialogfenster nicht mehr möglich, alle beiden Optionstasten veranlassen den InBankExchange zum Kurs der Automatenaufstellerbank. Ein Abbruch ist nur durch die Canceltaste möglich. Dabei fällt auf, dass die VISA-Karte sogar noch einen schlechteren Umwechselkurs als die V-Pay-Karte erhält. (Stand 08.12.2015, BNR-Kurs: 1:4,4821 / EZB-Kurs: 1:4,4854 / Geldautomat BRD: VISA 1:4,15 V-Pay: 1:4,18)
Die EUR-Bargeldabhebung am Schalter ist ohnehin gebührenpflichtig und wird nicht übernommen. Desweiteren möchte ich an meinem Schriftwechsel hinsichtlich eines Vorfalles v. 11.11.2015 teilhaben lassen, wo dringend Bargeld benötigt wurde und folgender Geldautomat der BCR noch den günstigsten Wechselkurs von 1:4,0501 bot (BNR-Kurs:1:4,4434).

Schreiben der DKB:

Grundsätzlich sind Bargeldabhebungen am Geldautomaten mit Ihrer DKB-VISA-Card kostenfrei. Einige Geldautomatenbetreiber und auch Händler in Nicht-Euro-Ländern bieten die sofortige Umrechnung in Euro an. Allerdings rechnen die Automatenbetreiber und Händler bei Nutzung dieses Services häufig einen Kursaufschlag mit ein, der Sie deutlich schlechter stellt als bei Abrechnung in Landeswährung.
Unsere Tipps:

- Nehmen Sie sich Zeit und schauen sich die Anzeige am Geld- automaten und im Handel genau an.
- Wählen Sie stets die Abrechnung in Landeswährung, damit Sie bei der DKB einen Umrechnungskurs ohne Aufschläge erhalten.
- Brechen Sie den Vorgang ab, wenn Sie Bedenken haben und wählen Sie einen Geldautomaten einer anderen Bank.

Sofern Sie keine Möglichkeit hatten, für die Abrechnung der gewünschten Beträge die Landeswährung auszuwählen, bitten wir um ergänzende Informationen (wann und wo wollten Sie verfügen, welchen Betrag wollten Sie abheben, welche Möglichkeiten bot der Geldautomat an), damit wir Ihren Fall an VISA zur Prüfung weiterleiten können.

Wir werden Ihren Fall an VISA zur Prüfung weiterleiten.

Denn die Betreiber beziehungsweise Händler müssen dem Nutzer der Geldautomaten die Wahl lassen, ob die Abrechnung in Euro oder in Landeswährung erfolgen soll.

Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir weiterhin keine Erstattung vornehmen.

Schreiben der DKB v. 11.11.2015 Ticket: 170 44 00 / 4605014111

Auch von VISA habe ich bis heute keine Stellungnahme zu dem Vorfall erhalten.

Hiermit werden zweierlei Dinge gesagt:
1. Das Geldabheben ist nicht weltweit an allen Geldautomaten gebührenfrei möglich, zumindest nicht in Rumänien, einem EU-Land. Auch schränkt man dies mit dem Wörtchen "grundsätzlich" schon ein.
2. Dass die DKB für solche Gebühren keine Erstattung vornimmt.

Was ich auch der DKB zugute halten möchte, dass zumindest am 08.12.2015 noch ein solcher Hinweis auf ihrer Interntseite *2) zu finden war.

In die Verbraucherirreführung geht es, wenn nun trotz besseren Wissens und gegenteiliger eigener Behauptung weiterhin die Behauptung aufgestellt wird, man könne weltweit kostenlos Bargeld abheben und die Antwort auf die Frage, wo dies in Rumänien wie möglich sei, schuldig bleibt. Noch befremdender wirkt dann noch der Hinweis des Geldautomaten, dass die Auszahlung konform den vertraglichen Vereinbarungen mit der Kartenausstellerbank (i.d.F. die DKB) erfolgt.

Nach der Entfernung meines Hinweises durch "nobodyisperfect" mit dem Hinweis ich hätte meine Angaben nicht belegt, obwohl ich auf die Internetptäsenz und den AGBs der DKB hingewiesen habe, aus denen dies schon hervorgeht, nehme ich mal an, dass hier ein Mitarbeiter dieser Bank "unterwegs" ist.

achim.srl --Achim.srl (Diskussion) 18:16, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten


Der Abhebevorgang ist und bleibt kostenfrei, weltweit und uneingeschränkt. Was du monierst ist die manchmal angebotene Wahlmöglichkeit bei einigen Geldautomaten in Ländern außerhalb der Eurozone (nicht verwechseln mit EU, bitte) bei Auszahlung in Landeswährung zwischen der regulären Devisen-Umrechnung auf dem VISA-Konto und einer scheinbar günstigen Sofort-Variante ohne "Gebühren", mit jedoch frei vom Geldinstitut zu bestimmendem Umrechnungskurs. Sofort heißt ja nicht, dass es günstig ist, im Gegenteil ... Auf jeden Fall, so sagt es nicht nur die DKB sondern auch Verbraucher-Experten, sollte man immer die Variante der späteren Umrechnung wählen. Oder es gab in deinem Fall nicht mal diese Auswahl? Dann hat die Bank es tatsächlich nicht richtig gemacht, möglicherweise in betrügerischer Absicht. Dafür kann aber VISA nichts, und auch nicht die DKB.
Darum habe ich deine Änderung revertiert. --KorrekTOM (Diskussion) 19:08, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Es wird mir langsam ein bißchen dumm und es riecht verdächtig nach "Mitarbeiter der Bank".
Untermauern Sie Ihre Aussage doch mal bitte mit Fakten, die sind Sie bislang schuldig geblieben. Ausser einer Pauschalaussage kann ich ihren Worten nichts entnehmen. "Weltweit und dazu noch uneingeschränkt" bedeutet nicht, dass es nur -grundsätzlich- so sei (siehe oberes Schreiben der DKB). Sie selbst stellen ja auch anheim, dass eine solche zuvor geschilderte Vorgehensweise illegal, somit nicht mit der aufgestellten Behauptung deckungsgleich sei. Es handelt sich aber nicht um eine Bank, wie Sie sagen, sondern eine komplette Nation innerhalb der EU. Da weder DKB noch VISA eine Möglichkeit aufzeigen können, wie ihrer Behauptung gerecht Geld abgehoben werden kann, bleibt davon nur eine leere Phrase übrig. Und wenn dies ohne Billigung der Vertragspartner geschehe, verstehe ich nicht, warum diese dann nicht intervernieren. Insbesondere, da auf die vertraglichen Vereinbarungen mit DKB/VISA hingewiesen wird, so zu verfahren. Aber in einem Punkt haben Sie recht, das Problem ist nicht die DKB, sondern das beide von ihr emittierten Karten betreibende Unternehmen VISA. Die DKB erstattet keine Gebühren für Abhebungen im Ausland, ansonsten benennen Sie bitte die Stelle der AGB. Aus diesen Gründen ist die getätigte Aussage schon grundauf falsch. In den AGB von VISA Inc. misse ich ebensolches. Sollte ich es übersehen haben, benennen Sie mir bitte auch diese Stelle.

Grundsätzliches:
Wenn ich mit meiner VISA-Karte irgendwo an einem Automaten eines VISA-Vertragspartners Geld ziehen möchte, dann kann man mir nicht zumuten, dass ich jede Sprache und Schrift dieser Welt verstehe. Dass dies korrekt zu den vertraglichen Bedingungen abläuft, ist Sache von VISA. Alles andere ist Nepperei. Und wenn mir auch in einer mir verständlichen Sprache eine andere Verfahrensweise als von VISA behauptet vorgesetzt wird, dann muss ich irgendwie die Möglichkeit haben, zu den mir von VISA in Aussicht gestellten Konditionen, die Vertragsbestandteil zwischen VISA und mir sind, an das Geld zu kommen. Auch hierdurch ist die getroffene Aussage unrichtig.
Eine weltweit uneingeschränkte Gebührenfreiheit des Bargeldabhebens bedingte, dass es zumindest fast überall in jedem Land dieser Welt diese Möglichkeit gäbe. Ich denke mal, dass wir uns hier und jetzt darüber einig sind, dass dieses zumindest für Rumänien nicht gilt.

Weiterhin könnte ich verstehen, wenn in einem Artikel der Wikipedia stünde, dass die Bank mit der "weltweiten kostenlosen Auszahlung für sich wirbt" und nicht mit der Tatsachenbehauptung, dass dem so sei. Soetwas ist eindeutig Werbung, wenn es nicht mit Tatsachen belegt wird und bedürfte der ständigen Überprüfung.
Ich bitte dies zu bedenken und die Qualität dieser Enzyklopädie nicht mit solch willfährigen Aussagen zu unterminieren. Korregieren Sie den Artikel dementsprechend.

Achim.srl --Achim.srl (Diskussion) 20:11, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Lieber Achim, nur weil Dich eine rumänische Bank übervorteilt hat, ändern wir hier keine Artikel. Du hast eine ausführliche Erklärung bekommen, warum Deine Argumente hinken. Die Gebühren für die Währungsumrechnung haben mit Gebühren für das Abheben nichts zu tun. --Nobody Perfect (Diskussion) 20:27, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Das ist insoweit unrichtig, dass der 10% des Geldes verschlingende schlechtere Umrechnngskurs zur versteckten Gebührenerhebung dient. Dann hat mich nicht eine Bank übervorteilt, sondern es ist ein landesweiter Zustand. Weiterhin, wie gesagt, nennen Sie mir bitte die Punkte der AGBs beider Unternehmen, aus denen Ihre Behauptung "sondern ermöglicht weltweit und ausnahmslos eine gebührenfreie Nutzung von Fremdautomaten mit der zum Girokonto gehörenden VISA-Karte" hervorgeht.
Darüber hinaus kann mir weder DKB noch VISA eine Abhebemöglichkeit bei einem Geld-Institut benennen, wo diese versteckte Gebühr nicht erhoben wird. Korrekt ist nur, dass wahrscheinlich weder VISA noch DKB diese Gebühren erhebt, wovon ich hier einfach mal ausgehe, obwohl es laut Geldautomatenanzeige anders sei.
Trotzdem bleibt die Aussage, die Sie sich mal genauer durchlesen und mit einem Juristen besprechen sollten, falsch. "Ermöglicht weltweit und ausnahmslos" bedeutet etwas völlig anderes, als Praxis ist. Eine solche Aussage ist zutreffend, wenn a) mir die Bank eine solche Möglichkeit benennen kann und dies irgendwo in den AGBs manifestiert ist. Beides ist aber nicht der Fall.
Ich schließe die Sache aber mal hier ab, Wikipedia muss wissen, was es tut.
Achim.srl --Achim.srl (Diskussion) 22:40, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Hallo Achim, in einem Punkt gebe ich Dir recht, das "ausnahmslos" ist irreführend, da nicht unbedingt jeder Automat genutzt werden kann (siehe z.B. oben die Diskussion zu Sparkassen-Automaten). Weltweit meint, dass seitens der DKB keine Länder von der Regelung ausgeschlossen sind. Wie das konkret in den Ländern gehandhabt wird, kann die DKB nicht vollständig überblicken. Habe das Wort "ausnahmslos" gestrichen. --Nobody Perfect (Diskussion) 22:59, 9. Dez. 2015 (CET)Beantworten
Finde ich ebenfalls richtig, gute Idee. --KorrekTOM (Diskussion) 20:02, 10. Dez. 2015 (CET)Beantworten

Laut Stellungnahme der DKB brechen die Banken in Romänien damit die Vertragsbestimmungen von VISA. Und dagegen kann die DKB nicht viel mehr tun als das VISA zu melden. Wenn da von mehreren/vielen Kunden entsprechende Rückmeldungen kommen, und da auch noch das Menüsystem irreführend ist (Dialoge, die so aussehen, als ob man nicht abbrechen kann etc.) wird sich die VISA sicherlich irgendwann dafür interessieren. Wäre daneben eventuell auch ein Fall für die EU-Verbraucherschutzmaßnahmen, die in solchen Sachen auch keinen Spaß verstehen. Zumal solche Aktionen Rumänien über lange Sicht eher schadet (wenn in einem Land solche Sitten herschen mach ich einen großen Bogen rum). -mifritscher 13:37, 7. Jul. 2019 (CEST)

Joint ventures

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sorry, war zu deutlich: Noch zu DDR-Zeiten fädelten die Deutsche Bank und die Dresdner Bank jeweils ein Jointventure mit der Deutschen Kreditbank ein, das sie schließlich voll übernahmen. Die Bedingungen waren geschickt gewählt: Altschulden oder damals unsichere Kredite kamen den Westbanken nicht ins Haus, aber sie übernahmen die Geschäftsbesorgung und bekamen damit sämtliche Zweigstellen samt Mitarbeitern und Kundenbeziehungen in die Hand. Damit konnten sich die Deutsche und die Dresdner einen wichtigen Startvorteil sichern. [6] 15:47, 14. Nov. 2018‎ 131.188.3.226 (nicht signierter Beitrag von 131.188.3.226 (Diskussion) 15:47, 14. Nov. 2018 (CET))Beantworten

Irreführende Kundeninformationen/Einführung von Kreditkartengebühren

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Die DKB hat zu Beginn des Jahres 2022 Gebühren für die VISA-Kreditkarte eingeführt. Kunden, die ihre alten Konditionen behalten wollen, wird die Kreditkarte gekündigt, obwohl die Bank verspricht, dass sich die Konditionen nicht ändern. (nicht signierter Beitrag von 2A02:2454:526:7100:DC49:6C3:1F18:1700 (Diskussion) 17:37, 4. Mär. 2022 (CET))Beantworten

Sippenhaft

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Laut https://www.deutscheskonto.org/de/wise-konto-sperrung/#comment-41878 müssen Kunden ohne Angabe einer Begründung mit der Kündigung des DKB-Kontos rechnen wie auch Verwandte, so sie ein DKB-Konto führten. Unter Sippenhaftung liest man hingegen dass eine Sippenhaft im Straf- und Zivilrecht der BRD ausgeschlossen sei. Weiß jemand mehr? --Jla net.de (Diskussion) 19:35, 6. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Das klingt recht krude und wirr. Was willst Du genau wissen? Viele Grüße! GS63 (Diskussion) 19:46, 6. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Anmaßende Sperrung der Seite

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Könnte jemand bitte die Sperrung des Artikels für das bearbeiten aufheben, die ein http://de.m.wiki.x.io/w/index.php?title=Benutzer:Yellowcard selbstherrlich durchgeführt hat.


Die Seite wurde in der Vergangenheit regelmäßig von "freien Benutzern" bearbeitet die vielleicht nicht die Erfahrung haben, wenn jemand blasiert schreibt "dies ist ein Enzyklopädieartikel", aber eben die Wikipedia so nutzten, wie sie mal ursprünglich gedacht war. Yellowcard legt mit dieser Aktion ein Verhalten an den Tag, das die Wikipedia immer mehr unsympathischer macht, durch eine selbstherrliche Mentalität insbesondere von Leuten in der Wikipedia die sich als "alte Garde" wohl betrachten. --2003:DE:BF0F:C961:AC40:D7FE:C769:1559 12:36, 23. Sep. 2023 (CEST)Beantworten

Die Begründung hat Yellowcard in der Zusammenfassung deutlich benannt: Einfügen von Werbung und nichtneutraler Unternehmensdarstellung. --Grüße vom Sänger ♫ (Reden) 12:42, 23. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Als unsympathisch sollte in diesem Zusammenhang ausschließlich interpretiert werden, dass im Laufe der letzte 20 Jahre zunehmend versucht wird die Wikipedia für Eigeninteressen zu nutzen und einzuspannen. Hierzu gehören insbesondere die Versuche sie zu Werbezwecken zu missbrauchen. Hier ist es die Pflicht eines jeden an der Wikipedia im Projektsinne mitwirkenden die Augen aufzuhalten.
Die Seite ist im Übrigen nur mit einem Halbschutz versehen, was jedem seit mindestens 4 Tagen angemeldeten Benutzer ermöglicht, im Rahmen der Grundprinzipien der Wikipedia am Artikel mitzuwirken. Hierbei bitte ich WP:DS und WP:WQ nicht zu vergessen. Danke --WvB 12:50, 23. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Danke für nichts. Der Duktus Ihrer Antwort bestätigt den letzten Teil meines Kommentars. Ich reagiere mit meiner Kommentierung auf eben diese "Begründung".
Der extreme Werbemist wie die Diversity Agit ist nicht wiederholt eingefügt worden, klingt nach "Editwar", sondern erst seit kurzem und wurde auch noch freigegeben. Ich bin aber auch nicht die DKB oder ein "kleiner Fürst" bei der Wikipedia der mit der Axt zuschlägt.
Ps. Der anonyme Benutzer hielt das damals für eine nützliche Information, die für den Artikel relevant ist. OK die Wikipedia ist kein "Preis- und Leistungsverzeichnis" dem Stimme ich zu.
on am --2003:DE:BF0F:C961:61EB:ABAB:1FF:2DDC 13:42, 23. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Unklar auf wen geantwortet wurde, dennoch: ich lese Eingangs von selbstherrlich, blasiert, selbstherrliche Mentalität , "alte Garde" .... und schrieb trotzdem sachlich und konkret. --WvB 13:49, 23. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Als Nutzer der Wikipedia und gelegentlich sog. anonymer Benutzer, finde ich es sympathisch, wenn die Wikipedia jedem für die Bearbeitung zur Verfügung steht, indem man Informationen einfügen kann, die man für wichtig erachtet das man sie hier findet, oder Formulierungen verbessert und das Artikel eben nicht dauerhaft für die freie Bearbeitung gesperrt werden.
Ich als normaler Nutzer der die Enzyklopädie regelmäßig nutzt, kann zur der Begründung nur sagen, dann soll der Werbesprech gefunden und wieder entfernt werden, obwohl er mal freigegeben wurde, wie eben diese "Diversity" Agit, dann sollte aber auch das andere ums Sponsoring raus und man kann dabei helfen das der Enzyklopädie Stil eingehalten wird, womit häufig anonyme Benutzer Probleme haben, die es aber gut meinen. Dazu fühlt man sich bevormundet durch die Entscheidungen von Personen aus einer Hierarchie der Organisation die wodurch auch immer demokratisch legitimiert sein will.
Wenn das im übrigen sowieso ein sogenannter "Halbschutz" ist, kann der Artikel halt dann nach 4 Tagen wieder für die erwähnten Eigeninteressen genutzt und eingespannt werden. --2003:DE:BF0F:C961:61EB:ABAB:1FF:2DDC 15:11, 23. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Die Artikelsperrung kann auf WP:Entsperrwünsche natürlich durch eine Zweitmeinung geprüft werden, falls der Verdacht besteht, dass diese Sperre regelwidrig, überzogen oder durch Eigeninteressen (Selbstherrlichkeit) eingesetzt wurde. Die Versionsgeschichte zeigt aber eigentlich recht klar, dass dieser Artikel immer wieder anfällig für Selbstdarstellung, Werbung und weitere nicht-enzyklopädische Inhalte ist, weshalb ich eine Halbsperre für richtig halte. Gruß Yellowcard (D.) 16:02, 23. Sep. 2023 (CEST)Beantworten
Dieser Abschnitt kann archiviert werden. --WvB 14:35, 23. Sep. 2023 (CEST)

Einlagensicherung

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Laut der Informationen der DKB sowie des VÖB (Einlagen­sicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken Deutschlands e.V.) ist die DKB dort Mitglied, Der letzte Satz im Abschnitt "Geschichte" dürfte damit falsch sein und auf der falschen Annhame in Institutional money beruhen. Die Einlagensicherung der Sparkassen ist nochmal etwas anderes, als der Einlagensicherungsfonds (privater Banken)., durch den die Einlagensicherung im Wikik-Artikel (auf Grundlage der Quelle 12 [Artikel in Inst. money]) suggeriert wird.


--2A02:8109:8A80:21F9:5438:CBBA:9D72:360B 13:36, 12. Okt. 2023 (CEST)Beantworten

Köln

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Besteht ein Zusammenhang zur "Deutschen Kreditbank für Baufinanzierung AG" in Köln, deren ehemaliger Vorstand Herbert Beyer auch (in der Generaldirektion?) für die Treuhandgesellschaft mbH. tätig war? --Georg Hügler (Diskussion) 09:53, 16. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Nein, es besteht trotz ähnlichem Namen kein Zusammenhang. Die "Deutsche Kreditbank für Baufinanzierung AG" wurde Ende der Achtziger Jahre auf die Deutsche Bank verschmolzen, während die "Deutsche Kreditbank AG" erst 1995 als Tochter der Bayerischen Landesbank gegründet wurde.Kailas98 (Diskussion) 16:39, 16. Mär. 2024 (CET)Beantworten
Danke. Für die WP dürfte die "Deutsche Kreditibank für Baufinanzierung" mit ihrem Vorstand Herbert Beyer wohl nicht allzu relevant sein. --Georg Hügler (Diskussion) 17:35, 16. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Echtzeitüberweisungen

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@Seewolf hat den Kritikpunkt zur eingeschränkte Unterstützung von Echtzeitüberweisungen ohne Begründung zurückgesetzt.
Soll es unter Dienstleistung eingetragen werden?
Echtzeitüberweisungen sind eine grundsätzlich zu erwartende Dienstleistung einer Bank, da sie den modernen Anforderungen an Schnelligkeit und Effizienz im Zahlungsverkehr entsprechen und sowohl Privatkunden als auch Unternehmen ermöglichen, ihre finanziellen Transaktionen sofort und sicher abzuwickeln. --Prittstift69 (Diskussion) 09:17, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Lies mal WP:NPOV. Du hast einen umfangreichen Absatz geschrieben, der Deine eigene Meinung repräsentiert. --Nobody Perfect (Diskussion) 09:24, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten
Die EU hat übrigens eine entsprechende Verordnung erlassen, d. h. spätestens im Herbst 25 müssen alle Banken der EU Instant Payments ohne Aufpreis anbieten. --Nobody Perfect (Diskussion) 09:35, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten

Der einfache Satz "die DKB bietet derzeit noch keine Echtzeitüberweisungen an" würde hier ausreichen und ist neutral. --Seewolf (Diskussion) 10:05, 24. Jul. 2024 (CEST)Beantworten