Diskussion:Deutscher Filmförderfonds
Die Berechnungsschwelle für die dt. HK's sind nicht 80% der gesamt HK's !
§14 Abs. 1: Bemessungsgrundlage für die Höhe der Zuwendung sind höchstens 80 v.H. der Herstellungskosten.
Dies bedeutet, dass die anerkannten dt. HK's höchstens 80% der gesamten HK betragen dürfen. Diese Schwelle ist eine EU-Richtlinie, nach der ein Film höchstens zu 80% aus aus Subventionsmitteln finanziert sein darf.
Beispielrechnung:
1.000.000,- GesamtHK
800.000,- 80% der GesamtHK 856.000,- anerkannte dt. HK's
In diesem Bsp. sind die anerkannten dt. HK's höher als 80% der gesamt HK's. Somit wäre die Bemessungsgrundlage o.a. Berechnungsschwelle für die Förderung i.H.v. 20% der dt. HK's 800.000,- € anstatt 856.000,- €. (-- 213.23.212.2 15:05, 29. Sep. 2008 (CEST)).
Defekte Weblinks
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- http://www.bvm-law.de/aktuelles/aktuelles_64_1.pdf
- Vielleicht ist eine archivierte Version geeignet: archive.org
Förderungszahlungen = verlorene Zuschüsse?
BearbeitenIch habe eben beim Durchlesen von Unknown Identity diesen Satz gefunden: „Der Film erhielt 4,2 Millionen Euro Förderung vom Deutschen Filmförderfonds und 450.000 Euro vom Medienboard Berlin-Brandenburg.“
Eine Frage, die mich immer schon interessiert hat, und auf die ich hier keine Antwort gefunden habe (ich hoffe ich habe nichts überlesen): Sind solche Förderungszahlungen verlorene Zuschüsse oder wird nur das Risiko abgemildert, sodass bei einem Erfolg eines Films die Fördermittel zurückgezahlt werden? Ich gehe einmal davon aus, dass diese Frage von allgemeinem Interesse ist.--Delabarquera (Diskussion) 11:59, 8. Apr. 2016 (CEST)
- Ich kam auch von dem Artikel des Films hierher. Aus dem hiesigen Artikel geht hervor, dass es sich um nicht rückzahlbare Zuwendungen handelt. Aufgrund des Beigeschmacks von Zuwendungen wäre eine höhere Transparenz wünschenswert. Neben Nennung der Filmprojekte und Zuwendungssumme sollte auch die Fördergründe (deutsche Studios, deutsche Schauspieler usw.) dargestellt werden.--Wikiseidank (Diskussion) 21:24, 15. Jan. 2017 (CET)