Diskussion:Dinglicher Zins

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von 195.200.70.38

Ab wann fallen diese Zinsen an? Ab Eintragung der Grundschuld?


 Die Zinsen werden berechnet ab Zeitpunkt der letzten Fälligkeit vor der Beschlagnahme ( "Der Beschluß, durch welchen die Zwangsversteigerung angeordnet wird, gilt zugunsten des Gläubigers als Beschlagnahme des Grundstücks." § 20 ZVG). Diese Fälligkeit ist in der Grundschuldbestellungsurkunde vereinbart. Regelmäßig ist das der 31.12. eines Jahres für das vergangene Jahr (also nachträglich). Von Amts wegen werden die Zinsen entweder ab Eintragung bis zu diesem Zeitpunkt (und weiter bis zum Verteilungstermin) oder zwei Jahre zurück berechnet. Also wenn die Beschlagnahme des Grundstücks z.B. am 01.02.2009 war werden die Zinsen wie folgt berechnet: Letzte Fälligkeit vor Beschlagnahme war dann der 31.12.2008 für das Jahr 2008 (01.01. bis 31.12.2008). Zwei Jahre Rückstände (vorrausgesetzt das Recht ist bereits länger eingetragen). Also vom 01.01. 2006 bis 31.12.2007. (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.38 (Diskussion | Beiträge) 08:30, 12. Jan. 2010 (CET)) Beantworten