Diskussion:Einfacher Dienst

Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Testet95 in Abschnitt Comeback des Einfachen Dienstes?

Könnte man vielleicht auch mal die Zahlen in EURO hinzufügen??? Das wäre doch sicherlich interessant.

Falls sich dort Änderungen ergeben würden, ließen sich diese sicher zeitnah updaten (wird sicherlich in den Medien ausreichend drüber berichtet werden).

Denn zu wissen "WIEVIEL" Geld sich nun hinter den Abstrakten Buchstaben der Besoldungsordnung verbirgt ist sicher das wertvollste WISSEN in diesem Thema.

Siehe in die Artikel Besoldung und Bundesbesoldungsordnung. Google weiß auch Rat. --Rollo rueckwaerts 22:23, 20. Apr 2006 (CEST)
Die krummen Zahlen aus der BBesO kann jeder selber nachlesen. Ohne die exakten Beträge zu wollen, aber um sich etwas darunter vorstellen zu können, steckt dahinter etwa Folgendes, alles per Monat.
  • 1000 €: Anwärterbezüge. Dazu ein Zuschlag von jeweils 100 € für jede höhere Dienststufe ab dem mittleren Dienst, wobei die Volks- und Realschullehrer als eigene Dienststufe gelten: 1100 € mittlerer, 1200 € gehobener, 1300 € Volks- und Realschullerer, 1400 € höherer.
  • 2000 €: Gewissermaßen Grundbetrag für Beamte, A1 (das es nicht mehr gibt).
  • Zuschläge auf Grund einer höheren Besoldungsklasse, so formuliert, daß jemand in A16 alle diese Zuschläge von A2 aufwärts erhält:
    • 50 € für jede höhere Besoldungsstufe bis einschließlich A6,
    • 100 € für A7,
    • 150 € für A8,
    • 200 € für jeweils A9 und A10,
    • 300 € für jeweils A11, A12, A13, A14 genannten Betrag,
    • 750 € für jeweils A15 und A16
  • Zuschläge auf Grund von höherem Dienstalter pro Stufe:
    • bis A7: jeweils etwa so viel wie der Zuschlag für die höchste Besoldungsstufe,
    • bis A9: jeweils etwa 100 €,
    • A10: von der ersten auf die 2. und von der vorvorletzten auf die vorletzte und der vorletzen auf die letzte Stufe 125 €, sonst 150 €,
    • A11: 150 € (knapp),
    • A12, A13: 200 €, ab Stufe 5 nur mehr 150 €,
    • A14: 250 €, ab Stufe 5 nur mehr 200 €, im letzten Sprung nur 150 €,
    • A15: 200 €, ab Stufe 5 nur mehr 175 €,
    • A15: beim ersten Sprung 275 €, danach etwa 210 €,
  • Ausnahmen:
    • A13 erhalten bereits den größeren Teil des "Besoldungsklassenzuschlags" für A14,
    • A15 erhalten vom "Besoldungsklassenzuschlag" für A16 schon 200 €.
--2001:A61:260D:6E01:1CA2:D80D:42C:DC13 20:31, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten
weiter:
  • B1: wie A15 Endstufe oder etwa A16 4. Stufe, etwa dreieinviertel mal so viel wie der "Grundbetrag" für A1 (6500 €)
  • in Besoldungsordnung B folgende Zuschläge für höhere Besoldungsklassen (wobei ab dem ersten das Gehalt höher wie in jeder Ordnung in A ist):
    • B2: 1000 €
    • B3-B9: je 500 € (bei letzterem etwas mehr)
    • B10: 2000 €
    • B11: wieder 500 €
  • W1: wie A13 dritter Stufe, etwa zweieinviertelmal so viel wie der Grundbetrag für A1 oder 4500 €
  • in Besoldungsordnung W folgende Zuschläge für höhere Besoldungsklassen:
    • je 1000 € (knapp) für W2 und W3
  • in Besoldungsordnung W ab W2 zweimal Zuschläge für Besoldungsstufen, und zwar von je 400 €
  • (damit entspricht etwa W1 A13, W2 A15, W3 A16, aber mit weniger Aufstiegsmöglichkeiten)
  • R1 entspricht A13, aber mit Zulagen von 400 € für höhere Gehaltsstufen statt 200
  • R2 entspricht A15, allerdings ohne die oben erwähnten 200 € zusätzlich, dafür mit Zulagen von 300 € für höhere Gehaltsstufen statt 200€; erreicht so A16 mit zunehmendem Alter
  • R3-R9 entsprechen B3-B9, R10 entspricht B11 (sogar noch 100 € mehr)
--2001:A61:260D:6E01:F58F:7BD6:B1DF:40FD 15:17, 24. Jan. 2018 (CET)Beantworten

Zitat: "oder Beamte der Deutschen Bundesbahn, gehörten dieser Laufbahn an." Das ist falsch. Die Bahn hatte (natürlich) Beamte in allen Laufbahnen, Bundesbahndirektoren waren z. B. nicht einfacher Dienst ;-) Lokführer sind m. W. übrigens mittlerer Dienst.

A2

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Also mit Besoldungsgruppe A2 wird meines Wissens niemand mehr eingestellt, sondern Eingangsamt ist A3. Man beweise mir das Gegenteil... . Interessant wäre mal zu erfahren, bei welchen Behörden und zu welchen Amtsbezeichnungen noch Beamte des einfachen Dienstes eingestellt werden. Weiß da jemand näheres? Mir fallen nur die Gerichte ein.scif 12:40, 17. Aug. 2007 (CEST)

Rein rechtlich ist A 2 ein mögliches Eingangsamt (§ 23 BBesG, "in Laufbahnen des einfachen Dienstes der Besoldungsgruppe A 2, A 3 oder A 4"). In welchen Laufbahnen das dann wirklich noch vorkommt, steht auf einem anderen Blatt.

Einfachen Dienst gibt es meines Wissens nach noch bei folgenden Behörden bzw. nachfolgeeinrichtungen:

  • Deutsche Telekom AG: einfacher Postdienst (Postoberschaffner), einfacher posttechnischer Dienst (Postoberwart), einfacher fernmeldetechnischer Dienst (Fernmeldeoberwart)
  • Deutsche Post AG: einfacher Postdienst (Postoberschaffner), einfacher posttechnischer Dienst (Postoberwart)
  • Deutsche Postbank AG: wie Deutsche Post
  • nach dem Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz (wird wahrscheinlich nicht mehr gemacht)
  • bei der Bundeswehr und in der Wehrverwaltung im Lagerverwaltungsdienst (Betriebsoberaufseher) und im Amtsgehilfendienst (Hauptamtsgehilfe)
  • Bundeseisenbahnvermögen (Betriebsoberaufseher)
  • Auswärtiger Dienst, Bundesverwaltung allgemein (Regierungsoberamtsgehilfe)
  • Gestütsdienst in Baden-Württemberg (Gestütswart)

Beim Zoll gab es auch einen einfachen Dienst. Neueinstellungen gibt es aber nur noch für Angehörige der Sportfördergruppe, andere Bewerber werden seit 2005 (?) nicht mehr eingestellt.--HolgerB 19:37, 17. Aug. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo Holger

gem BBesO A/B i.d. Fassung vom 12.06.2007 (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bbeso_a_b/gesamt.pdf) wird deine Einschätzung bestätigt, zumindest bzgl. der Justizwachtmeister. Dort ist nämlich das Eingangsamt des Justizwachtmeisterdienst unter A3 explizit aufgeführt [Seite 13 unter BesGr A 3, Fußnote 3)]! Ebenso teile ich deine Auffassung, das bereits in einigen Jahren die anderen Bezeichnungen (egal ob Post, Bahn, Zoll, Forstwirtschaft, Gestüte, Finanzamt oder ähnliche) wegfallen werden! Die Altersfluktuation wird für einen entsprechenden Wegfall sorgen! Nennenswerte Neueinstellungen wird es wohl, bzgl. Stellenabbau, Privatisierung aber auch bzgl. der mangelhaften Besoldung kaum geben. Uwe --Benutzer: Courtofficer

Eingestellt wird auf jeden Fall noch bei der Bundeswehrverwaltung. Da habe ich vor kurzem eine Ausschreibung gesehen. Das Auswärtige Amt stellt auch noch im einfachen Dienst ein. Bei Post, Telekom und Postbank darf niemand mehr eingestellt werden, da die keine Dienstherrenfähigkeit mehr besitzen und beim Haupt- und Landesgestüt Marbach wurde meiner Einschätzung nach schon seit Jahre nicht mehr im einfachen Dienst eingestellt sondern eher im mittleren Dienst, da das selber die berufe Pferdewirt, Tierwirt und Landwirt ausbildet und die Ausbildung dann auch den Einstieg in den mittleren Dienst ermöglicht.--HolgerB 19:38, 29. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Zahlen

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Während man bis in die 1970er Jahre davon ausging, daß Beamte des einfachen Dienstes mehr als 50% der Beamtenschaft ausmachten, wird der Anteil der Beamten derzeit noch auf etwa 2% geschätzt, wobei die meisten Beschäftigten noch in der Steuerverwaltung und in der Justiz tätig sind, während die Schwerpunkte früher bei Bahn, Post, Zoll oder Grenzschutz lagen.

Kann diese Aussage belegt werden?--HolgerB 17:25, 28. Okt. 2007 (CET)Beantworten

Ich hatte das einer Seite des Beamtenbundes oder einer Gewerkschaft entnommen. Man sollte nicht immer gleich alles löschen, nur weil es nicht nach 24 Stunden gerechtfertigt wird.

Ich erlaube mir, die Änderung rückgängig zu machen, daß die Polizeilaufbahn in den 70er-Jahren "dem einfachen Dienst zugeordnet war". Es war bis dahin die Laufbahn des einfachen Dienstes dort "geöffnet", wie ich schrieb. Es gab selbstredend auch noch andere Laufbahnen bei der Polizei.

--Gloster 22:18, 2. Nov. 2007 (CET)Beantworten


@ HolgerB

Nach mir vom Finanzministerium mitgeteilten Zahlen gibt es (Stand 4.6.2008) noch ca. 1360 Stellen im Justizwachtmeisterdienst, ca. 90 Stellen in der Finanzverwaltung, sowie noch einige, nicht näher bezifferte Stellen ( z.B. 2 Stellen beim Landesgestüt) in anderen Verwaltungen, die jedoch quantitativ nur marginal sein dürften. Ob nun die Schätzung von 2 % zutreffend ist, muss ich noch recherchieren, da das Finanzministerium nur schleppend mit den Info´s herüber kommt! Jedenfalls ist die Aussage "...die meisten Beschäftigten noch in der Steuerverwaltung..." falsch. Der von mir ergänzte Schlusssatz:

" Mittlerweile sind Beamte des einfachen Dienstes (bis auf den Bereich der Justiz) kaum noch anzutreffen, was technischen Rationalisierungsmaßnahmen und einem Wandel der Aufgabenstellung geschuldet ist."

ist so zutreffend. --Courtofficer - Uwe 13:18, 7. Aug. 2008 (CEST)Beantworten

Comeback des Einfachen Dienstes?

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Offenbar gibt es (zumindest beim Zoll) ein Comeback des Einfachen Dienstes für die Spitzensportler (siehe z.B. Nicole Fessel oder Josef Wenzl). Wobei ich mich frage, ob es für erfolgreiche Sportler wirklich attraktiv ist, für so einen Hungerlohn tätig zu werden. Zumindest sollte darauf aber hingewiesen werden. --84.142.117.119 21:20, 28. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Ein echtes Comeback ist das nicht gerade, da nur zur Sportförderung in diese Laufbahn eingestellt wird. Andere Bewerber werden nich mehr genommen. Das ganze ist von daher attraktiv, daß man nach Karriereende in eine Laufbahn wechseln kann, für die man die Vorraussetzungen erfüllt (bestandene Laufbahnprüfung, Vorbildung) und man sich nicht neu bewerben muß (u.U. durch die Sportaktivitäten schlechtere Noten hat und man dann nicht zum zug kommt). Außerdem wird der einfache Dienst auch deswegen gewählt, weil das die einzige Laufbahn ist, bei der man nur sechs Monate Vorbereitungsdienst braucht und außer dem Hauptschulabschluß keine weiteren Vorraussetzungen von der Vorbildung her erfüllen muß. Bei der nächsthöheren Laufbahn des mittleren Dienstes benötigt man schon Realschulabschluß und es gibt eine zweijähre Ausbildung.--HolgerB 18:59, 2. Mär. 2009 (CET)Beantworten
Und sogar als A2 in der niedrigsten Stufe erhält man eineinhalbmal so viel wie als Anwärter sogar auf den höheren Dienst. Die Anwärterzeit beim einfachen Dienst ist sehr kurz bzw. wird bei Sportgeförderten eventuell sogar ganz wegfallen.--2001:A61:260D:6E01:1CA2:D80D:42C:DC13 19:51, 23. Jan. 2018 (CET)Beantworten
Also bei uns im Finanzamt in Bayern gibt es noch viele Leute vom einfachen Dienst, besonders in der Poststelle und der Vordruckeverwaltung, diese werden auch regelmäßig neu eingestellt. --Gruß, testet95§ 87 AO beachten ;) 21:20, 24. Mai 2018 (CEST)Beantworten
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erledigt, Enthielten keine für diesen Artikel weiterführenden Informationen. --V ¿ 17:18, 28. Jun. 2013 (CEST)Beantworten

Bis 1939...

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...unterer Dienst...Könnte man die Anspielung "bis 1939" evtl. konkretisieren ? Und gehört das überhaupt in einen, wie der Artikel vermuten lässt, Zusammenhang von Beamtenverhältnissen nach 1945 bzw. 1949 ? --Widlotic (Diskussion) 23:23, 6. Sep. 2012 (CEST)Beantworten

Löschung in Abschnitt "Tätigkeitsfelder

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Habe diesen Teil aus dem Abschnitt Tätigkeitsfelder gelöscht, da hier vollkommen irrelevant und irreführend:

Soldaten auf Zeit haben nach Ableistung einer Dienstzeit von mindestens 12 Jahren die Möglichkeit sich auf gesonderte Vorbehaltsstellen in den öffentlichen Verwaltungen - als Beamter oder angestellter - zu bewerben. Für diesen Fall wurden sie meist bei Bahn oder Post übernommen, jedoch auch in anderen Bereichen der öffentlichen Verwaltungen.

Ersten ist hier kein Bezug zu den Tätigkeitsfeldern des einfachen Dienstes zu erkennen, zweitens sind Soldaten auf Zeit nach 12 Jahren mindestens Feldwebel und haben damit die subjektiven Voraussetzungen für den mittleren Dienst. Würde mich sehr wundern, wenn es überhaupt Vorbehaltstellen im einfachen Dienst gibt... --80.146.245.99 09:42, 29. Mai 2013 (CEST)Beantworten

So wie er war würde ich dagen, das der Satz fehlerhaft und auf alle nicht mehr aktuell war. Wer etwas ähnliches wieder im Artikel haben will bitte mir Beleg. --V ¿ 17:08, 28. Jun. 2013 (CEST)Beantworten
Die sind dann Feldwebel, was dem "mittleren Dienst beim Militär" entspricht; das heißt aber noch lange nicht, daß sie auch für ihre zukünftige Stellung die Voraussetzungen für den mittleren Dienst erfüllen.--2001:A60:1502:3401:85FF:557D:E924:DC70 15:27, 4. Mär. 2015 (CET)Beantworten

Überarbeitung notwendig

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Durch Änderung der gesetzlichen Regelungen sind einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst nunmehr als 1./2. Laufbahngruppen mit 1./2.Einstiegsamt bezeichnet. (nicht signierter Beitrag von 141.15.33.1 (Diskussion) 08:10, 16. Okt. 2013 (CEST))Beantworten