Diskussion:Ernst I. (Braunschweig-Lüneburg)

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von 2003:D1:673C:1678:3921:D305:90C:5BBA in Abschnitt Nochmals zum Landtag in Scharnebeck (1528)

Kein enzyklopädisches Niveau, eher Biertisch-Historie. --79.201.239.12 15:48, 23. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Neufassung

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Habe die Biografie komplett neu geschrieben. Sachlich habe ich dabei nur die Behauptung weggelassen, Ernst sei als Zweitgeborener von der Erbfolge ausgeschlossen gewesen. Die Welfen praktizierten ja Koregentschaft oder Erbteilung und gründeten im Bedarfsfall für jeden Sohn ein neues Fürstentum. --Rabanus Flavus 10:48, 14. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Danke dir, die Artikelfassung vorher war eine reine Katastophe und strenggenommen wohl auch eine URV, da lediglich eine leicht umgeschriebene Fassung der Biographie auf der Welfen-Seite. Tönjes 11:08, 14. Mär. 2009 (CET)Beantworten

Landtag zu Scharnebeck nicht 1527, sondern 1528

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Herzog Heinrich kam am 30.03.1528 in sein Fürstentum zurück, nicht "circa Palmarum 1527". Letzteres geht auf eine fehlerhafte Angabe in Schomakers Chronik zurück, in der auch andere Ereignisse dieser Zeit um 1 Jahr vordatiert sind. Die korrekte Quelle ist neuerdings gefunden, siehe das Urkundenbuch http://www.st-marien-winsen.de/wp-content/uploads/St.-Marien-Quellen-2.-Auflage-Buch.pdf, dort Nr. 34. Der Scharnebecker Landtag hat am folgenden Gründonnerstag stattgefunden, also am 09.04.1528. Über den Inhalt der Diskussionen auf diesem Landtag gibt es in der Literatur seit Jahrhunderten keine Klarheit, sondern nur mehr oder weniger plausible Mutmaßungen, da man sich bisher nur auf die Schomakersche Quelle stützen konnte. In dem genannten Urkundenbuch sind im Anhang A mehrere Briefe abgedruckt, die sich auf diese Diskussionen beziehen. Herzog Ernst hatte wegen der noch immer bestehenden Reichsacht die Ausweisung seines Vaters gefordert, der Landtag stimmte dem aber nicht zu. So hat es gar keinen Beschluss gegeben. Die unmittelbare Folge dieses misslungenen Landtags war, dass Herzog Ernst seine Reformationspolitik verschärfte. Er nahm hinfort keine Rücksicht mehr auf die altgläubige Partei. Sein Vater war schon am 10.04.1528 nach Lüneburg geflohen, wo er Asyl erhielt und bis 1531 verblieb.

Guinsensis --217.236.106.68 15:53, 26. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Ergebnisse des Scharnebecker Landtags

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Der Scharnebecker Landtag (nach neuer Datierung vom 09.04.1528) hatte meines Wissens kein Ergebnis. Insbesondere hat Herzog Heinrich dort nicht auf die Regierung verzichtet. Sein Regierungsverzicht datiert von 1520 und dann nochmals von 1522. In den "Quellentexten zur Winsener Pfarrkirche St. Marien" (2. Aufl. 2015), Anhang A4, spricht Herzog Heinrich am 30.04.1528 zwar davon, dass er "seinen Söhnen Land und Leute samt allen Sachen, Rechten und Unrechten ausgehändigt" habe, das bezieht sich jedoch nicht auf eine vermeintliche Willenserklärung Heinrichs auf dem Scharnebecker Landtag, sondern auf seine frühere Abdankung 1520 bzw. 1522. Das geht aus dem Zusammenhang hervor. Herzog Heinrich war übrigens auf dem Landtag nicht persönlich anwesend, sondern seine Anliegen ("Antwort") wurden "durch Euch (d. h. durch die Landstände) mündlich und schriftlich mit eingebracht" (a.a.O, Anhang A3). Weiter ist dem Text zu entnehmen, dass sich die Landstände bzw. ein Teil derselben hinter die Anliegen des alten Herzogs gestellt hatten, und dass Herzog Ernst all dieses zurückwies, vielmehr zu bedenken gab, dass es nicht tunlich sei, seinen Vater im Lande zu behalten, d. h. er beantragte, ihn auszuweisen. Einen Beschluss hat es nicht gegeben, denn all diese Briefe wurden nach dem Landtag geschrieben, um die Landstände bzw. die Stadt Lüneburg nachträglich doch noch zu überzeugen. Herzog Ernst hatte die Landstände also noch um den 05.05.1528 nicht von seiner Linie überzeugt. daher kam es dann im Juni / Juli zu den Auseinandersetzungen um das mit Herzog Heinrich verbündete Winsener Kloster, die mit der Vertreibung der Mönche am 18.07.1528 endeten.

Es ist also festzuhalten: Herzog Ernst forderte auf dem Landtag zu Scharnebeck die Ausweisung seines Vaters wegen dessen fortbestehender Reichsacht. Dieser Forderung verschlossen sich die Landstände. Daraufhin ging der Landtag ohne Ergebnis auseinander. Anders machen die Briefe von Ende April / Anfang Mai 1528 keinen Sinn. Die "Aussöhnung zwischen Vater und Sohn" fand erst mit dem Vertrag vom 08.06.1529 statt. Heinrich hat auch nie gesagt, dass er an die Regierung zurück wollte, er wollte nur der altgläubigen Partei zu Hilfe kommen. Das konnte er nicht, da die Reichsacht bis 1530 fortbestand. Inzwischen hatte er ja (1529) resigniert.

Die Bedeutung des (formal ergebnislosen) Landtags zu Scharnebeck liegt darin, dass dort Herzog Ernst die geschlossene Oppositionsfront deutlich wurde, die von der altgläubigen Partei und seinem Vater gebildet wurde, und er sich daraufhin von der bisher verfolgten Konsenspolitik verabschieden musste. Die erste Aktion im Sinne der neuen Politik war die Aufhebung und Zerstörung des Winsener Franziskanerklosters im Juli 1528, die ganz ohne Zustimmung des Landtags vonstatten ging, ebenso seine weiteren gegen andere Klöster gerichteten Maßnahmen 1528 und 1529.

Guinsensis --93.192.201.179 19:38, 4. Jan. 2017 (CET)Beantworten

Nochmals zum Landtag in Scharnebeck (1528)

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Sie nennen hier jetzt das richtige Datum das Landtags zu Scharnebeck: 1528 (genauer: am 09.04.1528). Das ist erfreulich. Allerdings ist noch stets unrichtig, dass auf diesem Landtag Heinrich auf die Regierung verzichtet hat. Das ist und bleibt falsch. Heinrich ist zwar mehrfach von der Regierung zurückgetreten (1520 (2x), 1522 und 1529), allerdings 1528 oder gar 1527 nicht. Ja, er war nicht einmal auf dem Scharnebecker Landtag anwesend. Dass überhaupt so viel Falsches über diesen Landtag im Umlauf ist, liegt an seiner ehemals falschen Datierung auf 1527, und als Folge davon, dass man die Briefe Ernst´s und Heinrichs vom April / Mai 1528 folgerichtig nicht auf diesen Landtag bezogen hat, was aber unausweichlich ist. All das beruht wiederum auf der falschen Datierung der Rückkehr Heinrichs aus Frankreich nach Winsen (nach Schomaker "circa Palmarum 1527"), da man bis tief ins 20. Jh. hinein die Protokolle des Lübecker Domkapitels nicht herausgegeben hatte und sie daher auch nicht zur Kenntnis genommen hat. Dort steht eindeutig, dass Heinrich am 30.03.1528 zurückgekehrt ist. Ich gebe zu, dass es nicht ganz einfach ist, durch diesen Wust von Irrtümern, der sich seit mehr als 200 Jahren in der Literatur angesammelt hat, hindurchzusteigen, trotzdem führt kein Weg daran vorbei, wenn man seriös bleiben will. Deshalb habe ich in meinem Buch https://www.st-marien-winsen.de/wp-content/uploads/Die-lutherische-Reformation-in-Winsen-an-der-Luhe.pdf die einschlägigen Quellen zu diesem Komplex einmal zusammenhängend diskutiert. Nicht jedem gefällt es, ist doch die Konsequenz, dass man sich von der angeblich einvernehmlichen Annahme der lutherischen Lehre durch die Landstände auf dem angeblichen Landtag zu Scharnebeck von 1527 endgültig verabschieden muss. Das war bisher so etwas wie das Markenzeichen des Beginns der ev-luth. Kirche im Lüneburgischen. Ich hätte es auch gern so gehabt, es ist aber eine wohl erst später erfundene Legende, die man mit einem recht oberflächlichen Quellenstudium zu untermauern suchte. Dieser Legende ist nunmehr der Boden entzogen worden, ob man es anerkennen will oder nicht. Ich nehme an, dass sich offizielle Stellen noch lange an die Legende klammern und deshalb die neu entdeckten Quellen und deren Relevanz nicht zur Kenntnis nehmen wollen.

Guinsensis --2003:D1:673C:1678:3921:D305:90C:5BBA 13:03, 16. Jan. 2021 (CET)Beantworten