Diskussion:Fahreignungsregister

Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Wolfgang Fieg in Abschnitt Ordnungswidrigkeiten

Wer bekommnt denn nun alles Punkte in Flensburg? -Deutsche Staatsangehörige -In Deutschland gemeldet -Mit deutschem Führerschein -Jeder


Und wie kann man den Punktestand abfragen?

Punkte bekommen alle mit deutschem Führerschein, sofern die Tat in Deutschland begangen wurde. Punkte können beim Kraftfahrt-Bundesamt abgefragt werden. Näheres zur Abfrage-Prozedur auf der Seite des KBA. --HolgerB 21:42, 12. Nov 2005 (CET)

Nicht ganz richtig. Punkte bekommt man auch wenn man keinen Führerschein hat. Das Überqueren einer roten Ampel durch einen Radfahrer, der nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wird mit einem Punkt belegt. Auch Ausländer mit ausländischen Führerscheinen erhalten Punkte, denn das deutsche Recht spricht von Inhabern einer Fahrerlaubnis. Diese muss nicht deutsch sein.

Haben andere Länder ähnliche Einrichtungen?

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fragt ein IP-UIser--80.136.212.150 18:55, 14. Jun 2006 (CEST)

Vermischung Zentralregister/Punktesystem

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Ein Aufteilung wäre sicher wünschenswert. Weiß jemand etwas über die eigentliche Speicherung der Daten? Anfänglich wird dies sicher in Akten oder ähnlichem passiert sein. Weiß jemand was über die heutige Situation? --80.139.178.28 20:51, 29. Jul 2006 (CEST)

da gabs mal nen bericht bei kabel 1 drüber. wenn ich micht nicht irre wird das immer noch in akten abgelegt, also nicht rein digital Dudelbert 14:09, 2. Aug 2006 (CEST)
die Aussage ist nur teilweise richtig, alle Neudaten laufen inzwischen nur noch über Datenbanken. Lediglich Altdaten werden in Papierform vorgehalten, wahrscheinlich ist der Aufwand, sie zu digitalisieren einfach zu hoch.

Vergleichbare Institutionen im Ausland

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In welchen Staaten gibt es ähnliche Institutionen?

Und wie arbeiten die?? Ad.ac 19:23, 21. Feb. 2007 (CET)Beantworten

Fahrerlaubnisentzug

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Dieser Satz: "Für die mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis gilt das sog. Tattag-Prinzip, was bedeutet, dass sämtliche bis dato aufgelaufenen Punkte - auch noch nicht rechtskräftige - von mehr als 18 Punkten zum Entzug und einer Sperre für den Neuerwerb führen" - ist völlig undurchsichtig. Wirken denn abgelaufene Punkte? Wann? Bei wem? --188.108.0.34 19:57, 31. Mär. 2010 (CEST)Beantworten

Total falsche Aussage im gesichtetem Artikel

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http://de.wiki.x.io/w/index.php?title=Diskussion:Punktesystem&oldid=56050343

Flensbuger Kartei Verfassungswidrig?

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Eigentlich müßte die "Punktekartei" verfassungswidrig sein.

Sie verstößt gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz. Sie trifft wirklich eigentlich nur deutsche. einem Ausländer ist es egal, ob er Punkte hat, oder nicht. Ich meine Leute, die keinen ständigen Wohnsitz in Deutschland haben.

Wenn sie nicht sofort angehalten werden und nicht sofort zahlen, kriegt die nicht mal mehr Geld. Aber selbst wenn sofort abkassiert wird, sind die Strafen in Deutschland ja deshalb nierig, weil die Punktekartei ja die Strafe aucxh entsprechend erhöht. In den "Genuß" dieser Erhöhung kommen diese Leute jedoch nicht. Somit werden sie klar grundlos bevorzugt. (nicht signierter Beitrag von 212.114.159.142 (Diskussion | Beiträge) 15:31, 13. Jul 2009 (CEST))

Da hat aber jemand das Punkteregister nicht verstanden! Die Punkte sind keine Strafe.Anhand der Punkte kann festgestellt werden, ob jemand mal einen Verstoß begangen hat, oder ob jemand beharrlich gegen Vorschriften verstößt und aus dem Straßenverkehr entfernt werden muss. Entfernt wird er dann nicht zur Strafe, sondern zum Schutz der übrigen Verkehrsteilnehmer! Darüber sollten sie mal nachdenken. (Gell, Herr Allhof-Cramer?)
Ist ja alles richtig. Aber die anderen "Europäer" begeben sich längst auf den gleichen Trip, weil sie gemerkt haben, wie effizient dieses Punktesystem für die Verkehrssicherheit ist. Natürlich nicht nach dem gleichen Schema (18 Punkte - FE-Entzug). Aber das wird sich sicher alles angleichen, ist nur eine Frage der Zeit. Man braucht eben etwas Geduld mit Europa! Bis die Rechtssysteme einheitlich sind, das dauert.
Es gibt übrigens neuerdings Regelungen, die den Zugriff und die Verfolgung der Bußgelder/Strafen auch im europäischen Ausland erlauben. Das betrifft die anderen, aber uns genauso im Ausland. Bis das alles klappt, dürfen wir uns noch ein wenig ärgern.
ad.ac 07:55, 2. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Punkte gibt es für alle!

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Alle Verkehrsverstöße ab 40,-- EUR aufwärts und alle Verkehrsstraftaten werden mit der entsprechenden Punktzahl im VZR eingetragen. Da ist es unerheblich, ob es sich um einen Deutschen mit deutscher Fahrerlaubnis oder um einen Deutschen mit ausländischer Fahrerlaubnis oder um einen Ausländer handelt.

Wenn die Fahrerlaubnis dann entzogen wird, weil zu viele Punkte gesammelt wurden, bekommt der Betroffene eine Fahrerlaubnissperre angeordnet. Grundsätzlich hat jeder Verkehrssünder die Möglichkeit, wieder eine Fahrerlaubnis zu erwerben. Nur in besonderen Fällen kann auch die dauerhafte Versagung angeordnet werden.

-- Cc-dash 00:11, 2. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Ich denke, du meinst einen Ausländer mit deutschem Führerschein. Oder auch Ausländer mit ausländischem Führerschein? Das ist in deiner Ausführung nicht ganz klar. Kann mir nicht vorstellen, dass die in Flensburg geführt werden. Soweit ist selbst die EU noch nicht. Wie sollte man in Deutschland ein ausländisches Kennzeichen einer ausländischen Person zuordnen?--80.133.243.106 12:58, 17. Sep. 2009 (CEST)Beantworten
Nein, auch der Ausländer mit ausländischem Führerschein bekommt Punkte - sofern er ermittelt wird. Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Betroffene nach einem Verkehrsverstoß von der Polizei angehalten wird. Ansonsten gebe ich Dir natürlich recht, daß die Zuordnung ausländisches Kennzeichen/ausländischer Fahrer in der Regel nicht möglich sein dürfte. --Cc-dash 13:34, 17. Sep. 2009 (CEST)Beantworten

Ramsauer-Aussagen entfernt

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Ich habe die Aussage entfernt, weil es nur eine Ankündigung ist. Sollte ein neues Gesetz beschloßen werden kann dies hier ja erwähnt werden. --87.78.27.156 01:04, 27. Jun. 2011 (CEST)Beantworten

Hmm, das Gesetz wurde geändert, und jetzt?

Verkehrssünderkartei

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Der Ausdruck Verkührssünderkartei wird unter anderem in juristischer Fachliteratur verwendet, vgl. [1] [2] [3] [4] [5] etc., die Einordnung als „umgangssprachlich“ passt demnach nicht und muss gemäß WP:NPOV#Wortwahl und Formulierung entfernt werden. Außerdem sieht WP:WL#Ergänzung im Zielartikel Fettsetzung vor. --Abderitestatos (Diskussion) 14:12, 16. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Werter Kollege. Das sind ja alles historische Dokumente. Der "Ergänzungsband" von de Gruyter nennt das Fahreignungsregister "sog. Verkehrssünderdatei". Damit wird ja direkt auf die umgangssprachliche Herkunft des Begriffs verwiesen. --sj 21:01, 17. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Weder ist das (nur einmal vorangestellte) „sogenannt“ dasselbe wie „umgangssprachlich“, noch spielt das Alter der Belege eine Rolle. WP:NPOV#Wortwahl und Formulierung ist da sehr klar: „Einordnungen wie umgangssprachlich, veraltet oder dergleichen sind nicht nach eigenem Ermessen vorzunehmen, sondern bedürfen der Absicherung mittels sprachwissenschaftlicher Fachliteratur.“ Das ist hier nicht gegeben, also ist die jetzige Formulierung regelwidrig. --Abderitestatos (Diskussion) 00:57, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
duden.de --sj 08:53, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten
Der Duden legt leider nicht offen, wie er zu dieser Einschätzung kommt, erfüllt hier also nicht die Anforderungen wissenschaftlicher Fachliteratur. --Abderitestatos (Diskussion) 15:58, 18. Mär. 2019 (CET)Beantworten

Die Männer werden anscheinend im Strassenverkehr relativ immer besser

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denn ihr Anteil an den Punkten ist von 2006 mit 80% um 4 Prozentpunkte im Jahr 2017 auf 76% gesunken. Ob der Anteil bei den Frauen analog dazu auch um 4 Prozentpunkte gestiegen ist, kann nicht geschlossen werden, da es ja auch noch das dritte Geschlecht gibt. Das müßte mMn noch verifiziert werden. mfG--Hopman44 (Diskussion) 15:21, 5. Apr. 2019 (CEST)Beantworten

Analog oder digital?

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Weiß jemand, ob das Register inzwischen vollständig digitalisiert ist? Bis vor wenigen Jahren gab es noch analogen Papierkarteien: https://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Suenderdatei-Das-analoge-Zeitalter-endet. YoshiDragon (Diskussion) 23:29, 19. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Zur Überschrift im Diagramm

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Hallo!

Soso, das ist also ein Fahrneigungsregister!

Da läuft im Amt möglicherweise was schief. Hahaha!

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Hrsg.): Verkehr in Zahlen 2014/2015. DVV Media Group, Hamburg 2014, ISBN 978-3-87154-516-0, S. 124., CC BY-SA 3.0,

--Uwe V. (Diskussion) 17:43, 4. Mär. 2021 (CET)Beantworten

Ordnungswidrigkeiten

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"Ordnungswidrigkeiten im heutigen Sinne gab es damals noch nicht." Doch, es gab sie schon vorher. Eingeführt wurden sie mit dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten v. 25.3.1952 (BGBl. I S. 177). Allerdings wurden zunächst nur wenige leichte Delikte des Verwaltungsunrechts dieser Kategorie zugeordnet, Zug um Zug und meist mit der Einführung oder Novellierung des jeweiligen Fachgesetzes. Zutreffend ist allerdings, dass der "Siegeszug" der Ordnungsgwidrigkeiten erst mit dem Gesetz von 1968 und der Abschafung der Übertretungen in der Strafrechtsreform 1974 begann. Ich habe das mal korrigiert. --Wolfgang Fieg (Diskussion) 18:50, 19. Okt. 2021 (CEST)Beantworten