Diskussion:Fallmanagement

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von GiftBot in Abschnitt Defekte Weblinks

Grundmerkmale: Arbeitsmarktanalyse?

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Hallo, unter Grundmerkmale von Fallmanagement steht als ein Punkt:

  • Arbeitsmarktanalyse

Dies trifft doch wohl ausschließlich auf das Fallmanagement im Hartz IV / AA-Bereich zu.
Grüße Andreas
(Der vorstehende Beitrag wurde am 10.3.2006, 14:58 [MEZ] abgesendet.)

Vergütung

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Hallo! Sorry, aber die letzten beiden Absätze haben im Artikel nichts zu suchen, sollten daher gestrichen werden. Welche Vergütung für die Tätigkeit erfolgt, hat nichts mit der Beschreibung des Fallmanagements an sich zu tun. Alex Schoppmeier
(Der vorstehende Beitrag wurde am 24.11.2006, 11:24 [MEZ] abgesendet.)

Formulierung

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Ich finde den einleitenden Satz etwas unglücklich:
"Fallmanagement (auch als Anglizismus Case Management)".
Was mich stört ist der Hinweis auf den "Anglizismus Case Management". Ist denn nicht allein schon der Teil "management" in "Fallmanagement" ein Anglizismus? Ich schlage vor die Einleitung deshalb wie folgt zu ändern:
Fallmanagement (oder auch Case Management)
oder meint irgendwer ich hätte Unrecht?
(Der vorstehende Beitrag wurde am 8.12.2006, 15:12 [MEZ] abgesendet.)

Ich finde den Hinweis (Seitenhieb?) bzgl. des Anglizismus auch eher unglücklich, vorallem vor dem Hintergrund, dass Casemanagement seine Wurzeln in den USA hat. Die o. gebrauchte Formulierung Fallmanagement (oder auch Case Management) macht einen sachlich richtigeren Eindruck.
(Der vorstehende Beitrag wurde am 23.2.2007, 12:38 [MEZ] abgesendet.)

Fallmanagement / Case Management

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Fallmanagement ist nicht dasselbe wie Casemanagement. Casemanagement ist in den USA entstanden, dabei erfüllt der Case manager die u.a.Funktion, in einer Vielzahl einzelner privater sozialer Dienstleistungen, für den Klienten einen Überblick zu verschaffen, die Hilfen zu koordinieren und den Klienten zu Befähigen sich innerhalb der Vielzahl zurechtzufinden und möglichst effiziente Hilfen zu erhalten. Zu den Bereichen des Fallmanagement gelten hierzulande ( Deutschland ) vor allem Hilfen des SGB II, das heißt der sozialen Eingliederungshilfe ( z.B.) Arbeitsamt. Die Interessen die verfolgt werden, sind wirtschaftspolitisch orientiert und nicht Zwangsläufig mit den Klienteninteressen gleichzusetzen. Somit gibt es auch Sanktionierungen u.ähnl.. Das Casemanagement ist eine Form der Sozialen Arbeit in der Einzelhilfe, sie umfasst viele Bereiche und an den Klienteninteressen orientiert. Der Casemanager ist Koordinator, Anwalt und Berater in einem.
- Quelle: Fachlexikon der Sozialen Arbeit / hrsg. vom Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge., 4., vollst. überarbeitete Auflage - Stuttgart; Berlin; Köln: Kohlhammer, 1997
(Der vorstehende Beitrag wurde am 15.3.2007, 11:46 [MEZ] abgesendet.)

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Die Webseite wurde vom Internet Archive gespeichert. Bitte verlinke gegebenenfalls eine geeignete archivierte Version: [1]. --KuhloBot 22:34, 23. Nov. 2007 (CET)Beantworten

Wort- und Begriffsherkunft

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Hallo, der zentrale Begriff ist Case Management, nicht Fallmanagement. Letzter kam vor allem erst mit der Diskussion um das SGB II (in der Gesetzesbegründung zu § 14) auf. Der Begriff des Case Managements wurde in Deutschland zuerst von Wolf Rainer Wendt übernommen: ders.: Unterstützung fallweise. Case Management in der Sozialarbeit. Freiburg 1991 und später ders.: Case Management im Sozial- und Gesundheitswesen. Freiburg 1997. Die von Wendt geleitete (Vorsitzender) Deutsche Gesellschaft für Soziale Arbeit (DGS - www.dgsinfo.de) hat dann (wann genau weiss ich nicht) eine Fachgruppe "Case Management" gegründet, die im Januar 2003 erstmals Richtlinien für die Ausbildung von Case Manager veröffentlicht hat. 2005 wurde dann aus der Fachgruppe die Deutsche Gesellschaft für Care und Case Management (http://www.dgcc.de) gegründet. Auf den Seiten der DGCC sind auch Texte zum Case Management und eine ausführliche Literaturliste zum Thema zu finden (würde sich als Link anbieten). Die DGCC trennt begrifflich das Case Management in Fallmanagement (d.h. die individuelle Führung von Fällen) und in Systemmanagenemt (d.h. die Steuerung von Vorsorgungs- u. Hilfesystemen). Mit dem SGB II kam dann der Begriff des Fallmanagements auf und durch die Bundesagentur für Arbeit wurde ein "Fachkonzept beschäftigungsorientiertes Fallmanagement" entwickelt, womit die BA diesen Begriff für sich übernommen hat. Daher ist im Bereich der Arbeitsmarktintegration nur von Fallmanagement zu hören. Bei Interesse später mehr dazu - habe gerade wenig Zeit, da ich an einer Dissertation zum Thema Systemsteuerung im Case Management schreibe. Grüße Reinald
(Der vorstehende Beitrag wurde am 20.3.2008, 20:00 [MEZ] abgesendet.)

Unscharfe Betrachtung

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Der Artikel weist noch einige unscharfe Zuordnungen auf. So ist der Begriff Monitoring bei der Verlinkung nicht sozial betrachtet, also falsch gewählt besser Soziolmonitoring oder Fallmonitoring. Auch der begriff "Klinische Sozialarbeit" wird undifferenziert zur Fachsozialarbeit der Klinischen Sozialarbeit ins Casemanagement übernommen. Da sollten auch die Unterschiede aufgezeigt werden. Sozialer Denker
(Der vorstehende Beitrag wurde am 22.8.2008, 04:12 [MESZ] abgesendet.)

Case Management in Abgrenzung zu Fallmanagement

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Hallo, (bitte entschuldigt anfänger fehler aber es ist mein erstes Mal) ich würde ausführlich darum bitte Case management und Fallmanagement zu differenzieren. Die Wichtigsten Differenz Punkte zwischen Case management und Fallmangement sind: - Case Management ist Freiweilig, Fallmanagement basiert auf Zwang (StgB 2) - Case Management ist nicht wie Fallmanagement verpflichtet auf die fallanahme bei Drei oder Mehr Problemlagen - Fallmanagement hat insbesondere bei der Phase Intervention nicht die advocacy in die Makro Ebene als Aufgabe. - Das Einzige was wirklich gleich ist, ist das Fallmanagement wie Case Management den gleichen Aufbau hat und differenziert zwischen direkter Hilfe und indirekter Hilfe.
Quelle: Klug, Wolfgang: Mit Konzept planen - effektiv helfen. Ökosoziales Case Management in der Gefährdetenhilfe, 2003, Lambertus-Verlag, Freiburg i. Breisgau
-- Jasper Grimbo 17:41, 7. Jul. 2009 (CEST)Beantworten

Blödsinn. Wie schön, wenn die Übersetzung eines Begriffs schon einen neuen Inhalt definieren würde?? Wie könnte die Benutzung des Begriffs im SBG II (nicht StGB) zu einer anderen Begriffsdeutung führen, wenn das amerikanische Original verwendet wird?? Die Begriffssetzung im SGB II definiert keinen anderen Begriff, sondern eine andere Benutzung, daher ist eine Unterscheidung der Lemmata absurd. Die Unterscheidung der Kausalität Freiwillig - Zwang ist ebenso absurd. Tatsächlich handelt es sich hier um die Unterscheidung von Beschäftigungsorientiertem Fallmanagement füpr Arbeitslose [www.arbeitsagentur.de/.../Fallmanagement-Fachkonzept.pdf] in SGB II, Patientenbezogenem Fallmanagement für Kranke in SBG V und Wiedereingliederungsbezogenem Fallmanagementfür Rehabilitanden in SGB XII. Vermutlich werden sich künftig weitere Bereiche des Sozialwesens und der Justiz dieses Begriffs bedienen. Die Lektüre der Gesetzestexte und der nachgeordneten Verordnungen wird empfohlen.Drahtloser 16:05, 30. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Vorsorgungsmanagement

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Hat sich der Formalprüfer einfach nur vergaloppiert? Wie können sich die Lemmata Fallmanagement und Versorgungsmanagement überschneiden, wenn letzteres Lemma bisher nicht besteht? Die Überschneidung Fallmanager und Fallmanagement kann sicherlich evolutionär überwunden werden. Wie wäre es mit einem editierenden Beitrag.Drahtloser 15:51, 30. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Fallpauschalen

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Außer in dem gemeinsamen Wortbestandtil fall haben die Fallpauschalen im Fallmanagement nichts zu suchen, da sie keinen Eingriff in den laufenden Fall erlauben, sondern allenfalls die Abrechnung nach einer Leistung betreffen. Der Abschnitt wird demnächst verlagert.Drahtloser 18:12, 30. Mai 2010 (CEST)Beantworten

Abgrenzung Fallmanagement und Fallsteuerung im SGB

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Hallo,
im Sozialgesetzbuch sind Fallmanagement und Fallsteuerung von einander abzugrenzen. Im SGB II werden Fallmanager nur aktiv, wenn eine intensive Betreuung bei schweren persönlichen/sozialen Problemen erforderlich ist. Die Fallsteuerung dagegen umfasst den gesamten Prozess des Vermittelns in Arbeit, insbesondere auch die Arbeit der persönlichen Ansprechpartner der Klienten (persönlicher Ansprechparter ungleich Fallmanager). Mit "gesamter Prozess" sind z.B. Konzepte wie das 4-Phasen Modell der Bundesagentur oder fa:z von Beratungsunternehmen wie gfa-public gemeint. Im Wesentlichen ist Fallmanagement eine Maßnahme im Rahmen der Fallsteuerung. Die Gleichsetzung in der Einleitung ist daher nicht korrekt.
Aufgaben eines Fallmanagers: http://www.bertelsmann-stiftung.de/bst/en/media/dokuinnoforum040512.pdf vlg. Seite 17
4 Phasen Modell: http://www.bvaa-online.de/obj/Arbeitsmarktneu/331
fa:z Modell: http://gfa-public.de/wp-content/uploads/2011/01/Fallstudie_gfa-public-Implementation-faz-modell-Jobcenter-M%C3%BCnster1.pdf
Gruß Noah Fleischer (nicht signierter Beitrag von 87.189.104.217 (Diskussion) 11:47, 1. Nov. 2011 (CET))Beantworten

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GiftBot (Diskussion) 16:54, 3. Dez. 2015 (CET)Beantworten