Diskussion:Feuerwerkskörper
Rechtliche Lage
BearbeitenBitte diesen Artikel ausbauen! Rechtliche Lage auch für die Schweiz und Österreich erwähnen!
altersfreigaben...
Bearbeiten... für die verschiedenen Klassen in D,CH,A sollte man vielleicht noch hinzufügen. In Österreich werden soweit ich weiss Feuerwerkskörper der Klasse II (offiziell) nur an Personen ab 18 Jahren abgegeben... --Contributor 19:09, 1. Jan 2005 (CET)
Knallfrosch
BearbeitenIch finde es falsch, den Knallfrosch Scherzartikeln zuzuordnen, da er gefährlich ist und der Feuerwerksklasse II angehört und somit nur an Personen über 18 Jahre verkauft wird. Was meint ihr? -- Benni-C 17:41, 31. Jul 2006 (CEST)
Hab's mal nach oben verschoben. Wie sieht es mit der "Knallschnur" (mir nur als "Schinken" bekannt) aus? --Gabbahead. 19:03, 31. Jul 2006 (CEST)
- Also unter "Schinken" verstehe ich diese Packungen in, denen beispielsweile 80 D-Böller oder 320 China-Knaller sind, wie z.B. hier.
- Diese Knatterschnüre kenne ich nicht, obwohl ich schon länger Jahr für Jahr Geld für Feuerwerkskörper ausgebe. Wer hat mal ein Bild oder einen Weblink? -- Benni-C 19:33, 31. Jul 2006 (CEST)
Kennst du bestimmt: klick --Gabbahead. 20:00, 31. Jul 2006 (CEST)
- Ja, die kenn ich aber dann unter einem anderen Namen: Knall-Kids. Aber da gibt's einen Knall und nicht "Zahlreiche Knalleffekte". -- Benni-C 00:04, 1. Aug 2006 (CEST)
- Die Knallfrösche sind zwar draußen, aber auch momentan wirkt der Abschnitt auf mich, als solle er selbst ein Scherz sein. Unter "Zimmerfeuerwerkskörper" (? was für eine Wortschöpfung!) werden Knallerbsen (Knallbonbons (???)) und Wunderkerzen aufgeführt. Abgesehen davon, dass Knallbonbons etwas völlig anderes sind als Knallerbsen (letztere sollte man nicht in Wohnräumen verwenden), sollten Wunderkerzen auch nicht in Wohnräumen abgebrannt werden, schon allein wegen des relativ giftigen Rauchs, natürlich auch wegen der Brandgefahr. Und ja - mein Vater hat früher auch Wunderkerzen an den Weihnachtsbaum gehängt und angezündet, ich anfangs auch. Aber man sollte hier nicht (falsche) Informationen geben, die gefährlich sind.
- Ferner sind Knatterschnüre keine Knallketten, bzw. unter Knallketten versteht man normalerweise fertig verleitete Schwarzpulverknaller. Angefangen bei Ladycrackern bis hin zu aktuellen Knallketten aus einer ganzen Reihe D-Böllern. All diese Artikel sind aber Kategorie 2 (wie alle Bodenknallkörper mit Schwarzpulver). Jedenfalls könnte "Knallkette" Verwirrung beim Leser stiften.
- Überhaupt frage ich mich, warum der Abschnitt "Feuerwerksscherzartikel und Feuerwerksspielwaren" heißt. Es geht doch offenbar um die gesamte Kategorie 1 (jedenfalls für Deutschland und Österreich nach der EU-Harmonisierung), also Kleinstfeuerwerk. Die meisten Artikel in diesem Bereich werden gemeinhin - wenn auch nicht im Gesetz - meist als "Jugendfeuerwerk" bezeichnet, was sich als Überschrift immerhin besser eignen würde). Darunter fallen u.a. Knallerbsen, kleine Handfontänen (Gold-, Silberregen usw.), Cracklingbälle, Leuchttaler, Bodenkreisel, Knatterschnüre sowie kleine Vulkane und Fontänen (m. W. bis 7,5g NEM). Wunderkerzen, Tischfeuerwerk und Amorces (Knallplättchen u.ä. für Spielzeugpistolen) kann man ja zusätzlich erwähnen. Ideal wäre als Überschrift Kleinstfeuerwerk, wobei ich nicht weiß, ob Vergleichbares auch in der Schweiz so genannt wird. Grüße Minos (Diskussion) 17:18, 14. Aug. 2016 (CEST)
- Ich habe eben mal das gröbste korrigiert. Wunderkerzen in geschlossenen Räumen sind nicht unproblematisch. Insbesondere in der Wohnung. Ich weiß, dass es immer noch manche gibt, die diese an den Weihnachtsbaum hängen (in einer Kindheit sehr verbreitet). Man sollte dann aber gut lüften. Ich habe es aber mal stehen gelassen. Minos (Diskussion) 18:46, 10. Jul. 2017 (CEST)
nicht losgegangen
BearbeitenWo findet man Tipps oder Hinweise wie man mit Feuerwerkskörpern, insbesondere großen Knallern und Raketen-Bündeln, umgeht, die zwar angezündet aber nicht losgegangen sind? Besonders, wenn man merkt, dass die netten Großeltern "im Urlaub" eingekauft haben?-- nachbarnebenan 17:47, 31. Dez. 2009 (CET)
Reines Knallfeuerwerk
BearbeitenIn dem Abschnitt wimmelt es von Ungenauigkeiten und Fehlern. Oben wurde ja bereits angesprochen, dass der Knallfrosch kein Scherzartikel, sondern Kl. II (bzw. demnächst Kat. II ist). Von einer Begrenzung bei Knallmatten/-teppichen ist mir nichts bekannt. Im Gegenteil: im Zuge der EU-Harmonisierung bzgl. Pyrotechnischer Produkte sind jetzt auch größere Knallketten (Kellers "Hasta La Vista") bzw. Böllerverbünde (Nico-NLEs "Knallgurt") zugelassen. Scherzartikel ist auch hier falsch. Auch die kurzen Lady- bzw. Paketkrachermatten sind in Deutschland seit spätestens den 80ern Jahren Kl II, da sie Schwarzpulver enthalten. Dieses ist als Knalleffekt in Deutschland nicht für Jugendfeuerwerk der Klasse I zugelassen.
Kanonenschläge: die zylindrischen Kanonenschläge mit Sicherheitslunte (meist rot oder violett) haben mit China Böllern nichts zu tun. Sie werden/wurden in Deutschland produziert. Ausnahme sind die von Comet und neuerdings wohl auch von Nico vertriebenen "Riesenkanonenschläge", bei denen es sich um in China gefertigte ordinäre Super Böller handelt, die mit einer Art Sicherheitskunte als "Kanonenschläge" maskiert sind. Man erkennt sie an der schlampigen Wicklung (und der schlechten Knallwirkung). Kubische Kanonenschläge sollten auch unbedingt erwähnt werden.
Schweizer Kracher, Pirat: ob sie in irgendeinem Land sogar für Jugendliche zugelassen sind, weiß ich nicht. In Deutschland sind Reibkopfknaller nur mit Schwarzpulverfüllung zugelassen, dann aber auch nur in Klasse II. Es wäre auch günstiger, wenn dieser Unterpunkt "Reibkopfknaller" hieße. Der Pirat-Knaller wird in Deutschland schon lange nicht mehr produziert (die "Piraten" aus Tschechien, Österreich etc. sind hier wegen BKS verboten), der Schweizer Kracher von Comet ebenfalls nicht. "Zigarrettengroß" ??? Es gibt Reibkopfknaller in ganz unterschiedlicher Größe!
Kurz - der Abschnitt muß dringend ganz gründlich überarbeitet werden! So kann er unmöglich stehenbleiben. Er enthält Fehlinformationen, bei denen sich Leser sogar strafbar machen können, wenn sie einige Aussagen für bare Münze nehmen. (nicht signierter Beitrag von Minos (Diskussion | Beiträge) 13:03, 17. Jan. 2010)
Feuerwerkskörper bei Konzerten 2011
BearbeitenIch finde, nach dem Drama in Japan, sollte man sich Gedanken darüber machen, ob die Finanzen bei den Spaßkonzerten noch in der richtigen Relation sind, wenn sie mit solchen Knallereien einhergehen. Licht, auch Laser, kostet zwar Strom, ist aber bei weitem anständiger als Feuer. Vom Sinn mancher Konzerte mal ganz abgesehen.
Ralf Fuschtei von gebrauchen.de (nicht signierter Beitrag von 87.145.185.10 (Diskussion) 15:03, 15. Mär. 2011 (CET))
- In Japan wurden beim damaligen traurigen Unglück die dortigen Sicherheitsbestimmungen offenbar massiv verletzt. Es ist daher schon ein wenig polemisch deshalb ein Verbot von Bühnenfeuerwerk in Deutschland zu fordern. Hier ist die Rechtslage auch sicher anders. Die hier für solche Anlässe verwendeten Feuerwerkskörper sind in der Regel Kategorie T1 (Feuerwerk zu technischen Zwecken) und, da raucharm oft auch zum Abbrand innerhalb geschlossener Räume (z. B. Konzerthallen) geeignet. Zudem muss der Einsatz angezeigt und genehmigt werden. Für den Einsatz von Bühnenfeuerwerk bei größeren Veranstaltungen sind zudem meist speziell ausgebildete Pyrotechniker im Einsatz. Grüße Minos (Diskussion) 18:40, 10. Jul. 2017 (CEST)
Ausbauschemata
BearbeitenVorlagen für weitere Aufbauschemata von Feuerwerkskörper sind da verfügbar. --Leyo 21:36, 14. Apr. 2015 (CEST)
Ich weiß nicht recht, ob oder inwieweit man den die Einstellung der Gesellschaft zu Feuerwerkskörpern reflektierenden Artikel der ARD-Tagesschau einbauen sollte, aber eine Verlinkung fände ich schon angebracht: https://www.tagesschau.de/inland/boeller-silvester-101.html --2003:E7:7F0F:6B01:E43C:FF7C:FFE4:C7BE 16:54, 13. Nov. 2020 (CET)
Gefahren und Unfälle
BearbeitenWären eines eigenen Kapitels wert --217.149.162.87 21:03, 1. Jan. 2023 (CET)