Diskussion:Funkdienst
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- http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/freqbzpv/
- In Funkdienst on Sun Jan 22 03:54:03 2006, 404 Not Found
- In Funkdienst on Sun Jan 29 23:41:11 2006, 404 Not Found
--Zwobot 23:41, 29. Jan 2006 (CET)
Begriff Funkdienst
BearbeitenLeider wird aus dem Artikel in keiner Weise klar, was denn mit "Dienst" überhaupt gemeint ist! Wieso wird von "Dienst" gesprochen? Das folgende Zitat aus dem Artikel/der VO Funk hilft da auch mitnichten weiter:
"Ein Funkdienst (englisch radiocommunication service) umfasst entsprechend der Definition der Vollzugsordnung für den Funkdienst[1] (VO Funk) der Internationalen Fernmeldeunion (ITU) die Gesamtheit der Funkanwendungen oder Funknutzungen, deren Verwendungszweck ein wesentliches gemeinsames Merkmal besitzt."
Ein wesentliches gemeinsames Merkmal also, soso. Hat nicht jede Art des Funkens ein gemeinsames Merkmal, nämlich das Funken, das Senden, das Kommunizieren, das Interesse an der Technik etc. Wo liegt da vom Begriff "Dienst" her der Unterschied zum Amateurfunk? Ich verstehe, daß der Amateurfunk eine Zulassung erfordert und daß er abgegrenzt wird vom CB-Funk oder allgemein Jedermannfunk, aber was soll das Wort "Dienst" zum Ausdruck bringen? Das wird für Außenstehende und Nichtjuristen in gar keiner Weise verständlich. (nicht signierter Beitrag von 84.58.199.20 (Diskussion) 01:51, 29. Jul. 2021 (CEST))
- persönliche Betrachtung wird demnächst entfernt - trägt nicht zur Artikelverbesserung bei. --217.229.59.87 12:18, 17. Jan. 2024 (CET)