Diskussion:Gefahrstoffverordnung
Novellierung der GefstoffV - arbeitsmedizinische Vorsorge und Novelle vom Dezember 2010
BearbeitenDie GefstoffV (neben anderen Verordnungen)wurde am 24.12.2008 durch Überführung des § 15 in die ArbmedVV geändert:
ArbMedVV - Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
Vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I Nr. 62 vom 23.12.2008 S. 2768)
Überarbeitung kann vor diesem Hintergrund erfolgen. (nicht signierter Beitrag von P0211 (Diskussion | Beiträge) 13:48, 6. Jul 2010 (CEST))
- WEgen der Neufassungder Gefahrstoffverordnung sollte sich ein ausgewiesener Kenner - Sicherheitsingenieur o.ä. - mal mit diesem Artikel beschäftigen, ob er anpassungsbedürftig ist. Leider habe ich noch nirgendwo eine synoptische Darstellung gefunden... --AHK 10:48, 2. Dez. 2010 (CET)
- Eine gute Übersicht über die Änderungen ist auf der | Seite der BAuA zum Thema Gefahrstoffe zu finden. Auf jeden Fall sind die Schutzstufen nicht mehr aktuell. Die Gefährdungsbeurteilung bekommt auch hier mehr Gewicht. Ich muss mich leider auch erst einmal einlesen... -- Bredan 22:09, 3. Jan. 2011 (CET)
Verweise
BearbeitenDie Verweise auf REACH - VO (EG) Nr. 1907/2006 und CLP - VO (EG) Nr 1272/2008 fehlen noch und sollten auch mit aufgenommen werden --84.22.94.4 00:12, 14. Feb. 2011 (CET)
Schutzstufen-Konzept wurde gestrichen
BearbeitenIn der neugefassten Gefahrstoffverordnung (Nov.2010) gibt es keine Schutzstufen mehr. Der gesamte Artikel hier sollte unbedingt überarbeitet werden. (nicht signierter Beitrag von 193.239.29.193 (Diskussion) 12:33, 5. Jul 2011 (CEST))
(Vertreiber nach § 15 ChemG)
BearbeitenIn der Kennzeichnungspflicht wird noch auf im Betreff genannten Paragrafen verwiesen, der aber nicht mehr existiert... (nicht signierter Beitrag von 178.189.103.228 (Diskussion) 15:29, 12. Nov. 2014 (CET))