Diskussion:Gregor Henckel-Donnersmarck

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Karl Gruber in Abschnitt Alternativname

Alternativname

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Da Henckel-Donnersmarck durch den Wehrdienst beim Bundesheer eindeutig österreichsicher Staatsbürger ist, kannn er den Alternativname Henckel-Donnersmarck, Gregor Ulrich; Henckel von Donnersmarck, Ulrich Maria Karl Graf (wirklicher Name) durch das Adelsaufhebungsgesetz kein Graf und kein von sein. Der Geburtsname ist als Alternativname ja uninteressant, denn auch bei Frauen wird dieser nicht als Alternativname angegeben. der Alternativname kann also maximal Henckel-Donnersmarck, Gregor Ulrich bzw. Ulrich Maria Karl Henckel-Donnersmarck sein. --K@rl 09:05, 3. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Nicht ganz so, K@rl, denn:
  • Das Leichtere vorweg: Die Angabe des Geburtsnamen - egal ob Frau oder Mann - in den PD als Alternativnamen anzugeben ist durchaus Standard. Das ist schon ok so.
  • Die schwierigere Frage ist die nach dem sog. wirklichen Namen. Nachdem ich jetzt den Artikel überarbeitet habe, stellt sich die Situation für mich so dar:
    • Geboren 1943 in Breslau mitten im Krieg in der damaligen Provinz Niederschlesien im Deutschen Reich mit Sicherheit als Ulrich [...] Graf Henckel von Donnersmarck, wie sein verstorbener Bruder Leo-Ferdinand Graf Henckel von Donnersmarck und dessen Sohn (Altabt Gregors Enkel), der Filmregisseur Florian Graf Henckel von Donnersmarck.
    • Familie flüchtet vor dem Vormarsch der Sowjetarmee nach Bayern, muss demnach wohl um das Jahr 1945 gewesen sein - immer noch Deutsches Reich und die Familienmitglieder Deutsche Reichsbürger; bleiben dort für fünf Jahre.
    • Übersiedlung ca. 1950 (um 1945 plus 5 Jahre) nach Kärnten, hier schon in die wiedererstandene, die Zweite Republik Österreich.
    • Irgendwann zwischen ca. 1950 (Einwanderung nach Österreich) und 1963 (Präsenzdienst BH) demnach Einbürgerung als österreichische Staatsbürger.
    • Da die Familie nach dem Zusammenbruch des Deutschen Kaiserreichs sowohl während der Weimarer Republik als auch während des Nazi-Deutschland in Niederschlesien als "Ursprüngliche" gelebt und demnach weiterhin deutsche Reichsbürger waren (also vor und nach 1919 bzw. auch nach der Geburt von Ulrich („Gregor“)), muss die Familie wohl mit dem in der Weimarer Republik 1919 versteinerten Adelsnamen Graf/Gräfin Henckel von Donnersmarck erst nach Bayern geflohen und dann Kärnten übersiedelt sein. Damit waren sie vom österreichischen Adelsaufhebungsgesetz nicht mehr betroffen und müssten so auch in Österreich ihren ex-adeligen Namen behalten haben dürfen (je nach Auslegung der österreichischen Behörden bei der Einbürgerung).
    • Wenn nicht schon - siehe gerade davor - die österreichischen Behörden bei der Einbürgerung den Familiennamen einer behördlichen Zwangsänderung unterzogen haben, ist demnach nurmehr fraglich, ob überhaupt - und wenn ja wann - Ulrich Graf Henckel von Donnersmarck seinen Namen auch personenstandsrechtlich in seinen Ordensnamen Gregor und/oder seinen Familiennamen in Henckel-Donnersmarck geändert hat. Dies könnte - natürlich nur zum aktuellen Stand - allenfalls über eine (kostenpflichtige) Abfrage aus dem ZMR herausgefunden. Mit der von mir mit meiner Überarbeitung gewählten Form geboren am xx in yy, geboren als zzz sollte das Problem des Nichtbekanntseins des "wirklichen Namens" (vorerst) umschifft sein.
HTH --Elisabeth