Diskussion:Großabnehmer

Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Wowo2008 in Abschnitt Kritik

Kritik

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Dieser Artikel ist schwachsinnig und gehoert geloescht.

Dieser Artikel ist wirklich sonderbar. Von den Werturteilen abgesehen, die doch eigentlich nicht hierhin gehören, ist es eigentlich ein Wörterbucheintrag.Elchjagd 17:38, 19. Mai 2009 (CEST)Beantworten

Nein, es handelt sich um einen lemmarelevanten Rechtsbegriff (siehe § 66 Gewerbeordnung). Ich werde mich um die Verbesserung des Artikels kümmern.--Wowo2008 (Diskussion) 11:55, 12. Sep. 2016 (CEST)Beantworten