Diskussion:Heidi Tagliavini

Letzter Kommentar: vor 17 Tagen von 2003:D2:2F14:9D77:2D8A:2FD3:EE66:12D5 in Abschnitt Georgien durfte in Südossetien intervenieren!
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GazaKrieg seit 7. Okt. 2023

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aktuelle Moeglichkeit die Geschiichte der Gruendung Israels neu zu betrachten. Wer es diskutiert schreibt mir an coiincedition at gmail.com HERZIGE GRUESSE JANE v. DUHN ab 21.11.2023 --2003:DF:4711:1528:7C8B:CD7B:9A25:50CA 03:00, 13. Nov. 2023 (CET)Beantworten

HALLO J. v. Duhn. dtikein Mut in allen Ehren. Heidi T. darf dir bestimmt nicht antworten!
DASS SIE SELBER MOMENTAN MIT IHRER PRAKTIZIERTEN MEDIEN-OMERTA ANLÄSSE SCHUFEN FÜR GEGENWÄRTIGE BEWAFFNETE KONFLIKTE DÜRFEN SIE N
Die Schweizer sind schließlich viel zu stolz auf @ihre angebliche Friedenspolitik . Global üben s --2003:DF:472E:DEFF:9027:6B57:6DFD:D3BE 17:08, 17. Mär. 2024 (CET)Beantworten

Georgien durfte in Südossetien intervenieren!

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Der hier sehr merkwürdig hochgelobte Tagliavini-Bericht kann aus heutiger Sicht nicht unwidersprochen bleiben.

Heute gesteht man der Ukraine das Recht zu, sich gegen den russischen Agressor zu wehren. Georgien konnte und  kann sich nicht gegen Russland wehren, weil es militärisch zu schwach war/ist.

Es war das Recht Präsident Saakaschwilis, in Südossetien zu intervenieren und zu versuchen, die staatliche Souveränität auf seinem Territorium wiederherzustellen, schließlich gehört Südossetien zu Georgien und nicht zu Russland und weil Russland Südossetien besetzt hat, kann daraus nicht das Recht abgeleitet werden, sich im gleichen Atemzug  auch Abchasien einzuverleiben. --2003:D2:2F14:9D6D:F41F:6BF0:5ACB:C6BC 07:34, 5. Dez. 2024 (CET)Beantworten

Alles nachvollziehbar. Aber auch bei der Kritik am Bericht müssen wir uns hier auf Quellen berufen. --Lars (User:Albinfo)   21:32, 8. Dez. 2024 (CET)Beantworten
Tatsache ist, dass sowohl Südossetien als auch Abchasien völkerrechtlich weiterhin Landesteile Georgiens sind, die von Russland de facto militärisch besetzt werden. Der von Frau Tagliavini so genannte "Waffengang" Georgiens 2008 fand in Südossetien statt und gibt somit Rulland nicht das Recht, sich im gleichen Atemzug Abchasien einzuverleiben. --2003:D2:2F14:9D77:2D8A:2FD3:EE66:12D5 13:26, 10. Dez. 2024 (CET)Beantworten