Unter einem öff Agenten verstand man einen ausgebildeten Juristen mit entsprechender berufspraxis, der neben den geschützten berufsständen Anwalt und Notar entgeltlich Parteien in jenen Prozess- und Rechtshandlungen vertreten durfte, die nicht dem sog. "Anwaltszwang" unterliegen. Dieses Institut wurde in den 90 er Jahren in Zuge einer Novelle betreffend dei Rechtsanwaltsprüfung abgeschafft.

Beginne eine Diskussion über den Artikel „Herbert Salcher“

Eine Diskussion beginnen