Diskussion:Hommerich
Literatur
Bearbeitender Benutzer:Goesseln hatte den nachfolgenden Hinweis auf Literatur
- LG Köln, 19.Oktober 1951. In: Justiz und NS-Verbrechen. Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen 1945–1966, Bd. VIII, bearbeitet von Adelheid L. Rüter-Ehlermann, H. H. Fuchs, C. F. Rüter. Amsterdam : University Press, 1972, Nr. 294, S. 763–782 Misshandlung von russischen Kriegsgefangenen und Erschiessung eines Kriegsgefangenen wegen angeblicher Gehorsamsverweigerung
zunächst als Einzelnachweis am Ende des Abschnitts Hommerich#Geschichte angebracht. Dort habe ich ihn mit dem Hinweis auf der Zusammenfassungszeile „das ist kein richtiger Einzelnachweis; der Text ist eine Sache und der EN eine andere“ entfernt.
Neuerdings hat er einen neuen Abschnitt Hommerich#Literatur gefertigt und den Eintrag dort als Literatur eingefügt. Fakt ist, dass es sich um keine Literatur für den Ortsartikel Hommerich handelt. Ein Zusammenhang mit der Ortsgeschichte ist jedenfalls nicht nachvollziehbar. Als erstes verweist er auf einen Wikipedia-Artikel mit dem Lemma Justiz und NS-Verbrechen, wo der Literaturhinweis sicher besser passen dürfte. Sodann wird auf eine kleine Übersicht aus einem 19-seitigen Aufsatz von Christiaan F. Rüter hingewiesen, in der Hommerich als „Tatort: HS KGL Hommerich“ erwähnt wird. Das alles ist sehr erklärungsbedürftig und passt in dieser Art hier nicht hin. Ich habe es deshalb wieder entfernt. --der Pingsjong Glückauf! 17:37, 29. Nov. 2016 (CET)
- in der ersten Version stand da auch zum Prozess gegen Fuchs siehe:
- Wenn der Leser also den im Artikel erwähnten Lagerleiter August Fuchs verifizieren will, dann sollte er schon die Chance haben, in der von Christiaan F. Rüter herausgegebenen Urteilssammlung das Urteil nachzulesen, Band und Seitenangabe stehen da ja, die Fernleihe macht das Ausleihen eigentlich ganz einfach. --Goesseln (Diskussion) 17:54, 29. Nov. 2016 (CET)
- Das sind Hintergründe, die Du so siehst. Ich sehe das anders:
- Der Hinweis auf Justiz und NS-Verbrechen gehört weder in einen Einzelnachweis noch in einen Literaturhinweis; siehe dazu Wikipedia:Belege#Wikipedia ist keine Quelle.
- Es bleibt für mich nach wie vor unklar, was der Hinweis zu dem kleinen Blatt, das beim Klick auf den Link aufgeht, bezwecken soll. Das muss vielmehr gründlich erklärt werden.
- Im Übrigen wäre es besser gewesen, die Zusammenhänge deutlicher herauszuarbeiten. Alternative =weglassen. --der Pingsjong Glückauf! 18:18, 29. Nov. 2016 (CET)
- Das sind Hintergründe, die Du so siehst. Ich sehe das anders:
- Ich finde die Einfügung als EN völlig richtig. Wieso soll es nicht alsBeleg gelten? Der Hinweis auf die Verlinkung (Wikipedia ist keine Quelle) passt hier nicht. WP:ZR sagt u.a.: "Soweit beispielsweise eine Zeitschrift bereits einen eigenen Wikipedia-Artikel hat, sollte dieser (einmalig) verlinkt werden" und bezieht sich auf alle unselbständigen Werke. --AnnaS.aus I. (Diskussion) 19:54, 29. Nov. 2016 (CET)
- Ich verstehe das Problem gar nicht. Dieser Einzelnachweis ist angemessen und genau richtig. Etwas unschön ist meines Erachtens, dass universitäre Forschung hier zweitverwertet wird. Wenn man das Urteil lesen will muss man 25 Euro bezahlen. Das hat aber nichts mirt der Zitierfähigkeit zu tun. --Siehe-auch-Löscher (Diskussion) 11:39, 30. Nov. 2016 (CET)
- Ausgezeichneter Beleg. Ich habe selbst schon die Urteilssammlung Justiz und NS-Verbrechen als Literatur und als Beleg verwendet, das ist eine ganz hervorragende Quelle für die Prozesse wegen NS-Verbrechen. Die Sachverhaltsschilderungen der Urteile sind oft bei weitem der beste Beleg, den es überhaupt gibt. Die Sammlung hat nichts mit der Wikipedia zu tun, sie hat bloß einen Artikel hier. Sie ist sehr sorgfältig zusammengestellt, wofür Rüters Name steht. Sollte unbedingt wieder eingefügt werden.--Mautpreller (Diskussion) 20:15, 1. Dez. 2016 (CET)
- PS: Ich verstehe übrigens nicht, was da "unklar" sein soll. Das Werk ist korrekt und exakt zitiert, jeder kann es sich beschaffen und die Richtigkeit überprüfen. Der zusätzliche Link ist hilfreich, weil er unter anderem die Aktenzeichen des Vorgangs angibt. Die Website http://www1.jur.uva.nl/junsv/ ist so seriös, wie es nur möglich ist. Was gibt es da nicht zu verstehen?--Mautpreller (Diskussion) 20:47, 1. Dez. 2016 (CET)
Belege
BearbeitenDass im Artikel - außer für den Eisenbahnteil - Belege fehlen, das sollte nicht so bleiben.
- Geschichte
Für die Geschichte fehlt generell ein Beleg
- Kriegsgefangenenlager
hier steht: Trotz schärfsten Protestes des Pfarr-Rektors von Offermannsheide und des Ortsgruppenleiters Ossenbach starben in Hommerich 42 Sowjetbürger. Sie wurden bei Nacht und Nebel auf einer Weide in Ebbinghausen oder auf dem Friedhof in Hohkeppel begraben. Auch für diese Passage fehlt ein Nachweis, sie ist durch den jetzt eingefügten Hinweis auf den Gerichtsprozess gegen Fuchs nicht abgedeckt. --Goesseln (Diskussion) 23:16, 1. Dez. 2016 (CET)
- Zu Letzterem könnte evtl. Richard Fabritius: Lindlar – eine Gemeinde im „Dritten Reich“ 1933–1945 (= Zeitgeschichtliche Dokumentation. Bd. 2). Selbstverlag, Lindlar 1995 von Nutzen sein.--Mautpreller (Diskussion) 10:23, 2. Dez. 2016 (CET) Leider in den großen Bibliotheksverbünden nicht erhältlich und auch in der DNB nicht verzeichnet. Vielleicht gibt es hier ja Lindlarer, die mal in der Gemeindebücherei nachschauen möchten?--Mautpreller (Diskussion) 10:52, 2. Dez. 2016 (CET)
- Oder auch Dörte Gernert (Hg.): Lindlar zwischen Kreuz und Hakenkreuz. Lindlar 1995. [1].--Mautpreller (Diskussion) 15:47, 4. Dez. 2016 (CET)