Diskussion:Ines Härtel

Letzter Kommentar: vor 10 Monaten von Gmünder in Abschnitt Weiterhin mißverständlich

Artikel in der Berliner Zeitung

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Der Artikel befindet sich hier : Ines Härtel zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt --Hs-berlin (Diskussion) 15:23, 6. Jul. 2020 (CEST)Beantworten

"absolvierte ihre Schulzeit in der DDR"

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Dass sie ihre Schulzeit in der DDR absolvierte, steht zwar in den beiden im Moment zitierten Quellen, jedoch sind daran Zweifel angebracht: Nach ihrem Lebenslauf auf den Seiten des Bundesverfassungsgerichtes erfolge der "Schulbesuch in Staßfurt" "bis 1991", also zuletzt im wiedervereinigten Deutschland. --Pistazienfresser (Diskussion) 21:17, 26. Nov. 2023 (CET)Beantworten

Hat sich inzwischen durch Änderung erledigt. --Pistazienfresser (Diskussion) 16:20, 6. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Weiterhin mißverständlich

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"Sie ist die erste ostdeutsche Bundesverfassungsrichterin."

Tatsächlich gab es vor Frau Härtel weder ostdeutsche Bundesverfassungsrichterinnen noch -richter. Dies sollte eine Formulierung klarstellen - man sollte nicht erst den nicht verlinkten Artikel Holger Wöckel lesen müssen, um zu verstehen, welche der beiden Interpretationen (erste ostd. BVerfRichterIN oder erster ostd. BVerfRichter (m/w/d)) korrekt ist. (Ja, beide sind korrekt, aber das geht nicht aus dem Artikel hervor, also...) --2A02:8071:184:4E80:C44:16A0:B332:9113 13:27, 16. Dez. 2023 (CET)Beantworten

Schwierig, es auszudrücken, ohne die deutsche Sprache zu verunstalten.
Vielleicht könnte man statt "Sie ist die erste ostdeutsche Bundesverfassungsrichterin." "Sie ist damit die erste in Ostdeutschland geborene Person, die ein Richteramt am höchsten deutschen Gericht bekleidet." (plus ref natürlich)? --Horst Gräbner (Diskussion) 15:01, 16. Dez. 2023 (CET)Beantworten
"Sie ist damit die erste in Ostdeutschland geborene Person, die in das Richteramt am Bundesverfassungsgericht gewählt wurde." --Gmünder (Diskussion) 15:12, 16. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Besser. :-) --Horst Gräbner (Diskussion) 16:30, 16. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Wir nähern uns einer Lösung :-) Warten wir vielleicht noch zwei, drei Tage, ob es noch weitere Vorschläge gibt. Andernfalls kann man dann doch den Satz so aufnehmen. --Gmünder (Diskussion) 16:58, 16. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Finde Bundesverfassungsgericht besser als höchstes deutsches Gericht. Mit der Wahl war sie allerdings noch nicht im Amt, es folgte noch die Ernennung durch den Bundespräsidenten, könnte man noch bedenken. --Pistazienfresser (Diskussion) 17:13, 16. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Da die Auswahl durch die Wahl stattfand, ziehe ich meinen Einwand zurück. --Pistazienfresser (Diskussion) 22:19, 16. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Einer von Euch wird sich durchringen müssen, die Bearbeitung zu machen. Für mich sieht der letzte Vorschlag gut aus - vielleicht sogar ohne "damit". --2A02:8071:184:4E80:38B:FD6D:1DA:E9B0 06:43, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Es ist üblich, dass man in einer solchen Diskussion ein paar Tage abwartet, damit auch die Benutzer, die zwar reglmäßig aber nicht gerade täglich vorbei schauen, eine Möglichkeit zur Stellungnahme haben. --Gmünder (Diskussion) 07:16, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Warten wir vielleicht noch zwei, drei Tage, ob es noch weitere Vorschläge gibt. Andernfalls kann man dann doch den Satz so aufnehmen. --Gmünder (Diskussion) 16:58, 16. Dez. 2023 (CET) --2A02:8071:184:4E80:38B:FD6D:1DA:E9B0 18:48, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Genau das habe ich geschrieben :)... und die drei Tage laufen heute ab. --Gmünder (Diskussion) 18:52, 19. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Eine Richterin kann nicht in ein Richteramt gewählt werden - nur in ein Richterinnenamt. --2A01:C22:B0F3:DD00:C3AC:FA10:20FF:F1CE 11:39, 18. Dez. 2023 (CET)Beantworten
Hier greift das generische Maskulinum. --Gmünder (Diskussion) 11:42, 18. Dez. 2023 (CET)Beantworten