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GiftBot (Diskussion) 23:41, 24. Nov. 2015 (CET)Beantworten

Unplausible Angaben

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Den folgenden Beitrag hat ein anonymer User wegen der hier geltenden Schutzstufe auf die Adminanfragen gesetzt, siehe Spezial:Diff/222172320. Hierher übertragen, —MBq Disk 21:49, 18. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Die Frequenzangaben für Upstream: (Euro-Docsis 2.0 bzw. 3.0) von 30 MHz bis 65 MHz und (Euro-Docsis 3.1) 15 MHz bis 30 MHz sind unplausibel. Dass eine Folgeversion die bisher benutzten Frequenzen plötzlich meidet und nur andere verwendet, erscheint sehr unwahrscheinlich. Es widerspricht sich auch mit den Angaben in https://de.wiki.x.io/wiki/Breitband-Internetzugang#Genutzte_Frequenzbereiche "Der Frequenzbereich von 5 MHz bis 30 MHz wird aus diesem Grund gemieden." Obwohl dort auf diese Seite als Hauptartikel verwiesen wird sind die Angaben dort detaillierter und plausibler. Normalerweise sollte ein angegebener Hauptartikel doch ausführlicher und genauer sein.

Auch die Behauptung "Für das Triple Play, die gleichzeitige Nutzung von Fernsehen/Radio, Internet und Telefon, genügen bereits Datenraten ab ca. 2000 kbit/s, allerdings kann IPTV mit fernsehbildähnlicher Auflösung höhere Datenraten erfordern." ist sehr unplausibel. 2Mbps sind ja schon für Internet aus heutiger Sicht indiskutabel, damit auch noch IPTV machen zu wollen und gleichzeitig zu telefonieren, da muss das Komma schon um einige Stellen verrutscht sein. Was ist "fernsehbildähnlich"? bezogen auf 1080i, 720p, 576i, 480i oder noch was schlimmeres?

Eigentlich habe ich nach Infos gesucht, wie groß der Verteilbereich für ein https://de.wiki.x.io/wiki/Cable_Modem_Termination_System ist, also wie weit von mir entfernt ich sowas suchen müsste. (Für VDSL wurden ja alle paar hundert Meter Technikkästen an die Straße gestellt.) Aber Kabelkopfstelle erzählt was von ANtennen zum Einsammeln der Fernsehsender, was mir nicht mehr so ganz plausibel vorkommt, da DVB-T andere Auflösungen und Senderpakete hat als die Kabelleute, und verweist neben einer sehr breiten Upstream-Rangeangabe von 3 bis 68 MHz auf Kabelinternet, das wiederum redirectet zu Kabelmodem und beleuchtet nur die Endkundenseite, sich ein Gesamtbild der Kabelinternet-Technik zu verschaffen ist auf de.wikipedia kaum möglich, scheint mir. (nicht signierter Beitrag von 2A02:810D:2440:2933:F872:355:509B:5387 (Diskussion) 19:04, 18. Apr. 2022 (CEST))Beantworten

Zum mittleren Absatz kann ich sagen, dass ich selbst bis vor 2 Jahren noch einen Bestandskundenvertrag hatte mit 2Mbps. Da war Youtube und gleichzeitig Telefonieren normalerweise gar kein Problem. Meistens ging auch Zattoo, wenn auch selten länger als eine halbe Stunde durchgehend, weil irgendwann schon mal die Verbindung abgerissen ist. Die ORF-Mediathek ging in geringer Auflösung auch problemlos und einzelne ARD-Mediatheken, bevor die alles auf eine einheitliche Plattform migriert haben. Die Auflösungen waren dann natürlich nicht die, die man vom Fernsehen gewohnt ist. Aber grundsätzlich ging vieles, wenn auch längst nicht alles. ZDF ging in der Handy-App besser als am Toshiba-Smart-TV, aber meistens auch nicht lange Zeit durchgehend. Spaß hat das wegen der gelegentlichen Abbrüche alles nicht gemacht. Jetzt habe ich 16 Mbit (ja, auch das gibt's heute gelegentlich noch), damit geht in SD-Auflösung praktisch alles. Nur bei HD wird's manchmal schwierig. Dass das Telefon die Streams gestört hat, kann ich übrigens nicht bestätigen, denn das braucht ja nicht viel Bandbreite. VoIP geht je nach verwendetem Codec übrigens schon über ein 56k-Analogmodem (macht natürlich überhaupt keinen Sinn, aber getestet habe ich das vor vielen Jahren mal). Bei der Fernsehauflösung würde ich mal von mindestens 576i ausgehen, sonst ist es ja kein Fernsehbild, was das in Streaming-Bandbreite ist, weiß ich nicht. Soviel zur Bandbreiten-Frage, wenn auch nur aus Erfahrung (hier mit Pyur bzw. vorher: KMS in Nürnberg), den Rest müssen andere klären. --H7 (Mid am Nämbercher redn!) 12:15, 19. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Zusammenarbeit_von_Wohnungsverwaltungen_und_Kabelnetzbetreibern

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Übertrag von Admin-Anfragen: --Nordprinz (Diskussion) 05:40, 12. Jan. 2023 (CET)Beantworten

Beim Artikel sind die gesetzlichen Neuregelungen ab 01.12.2021 in Bezug des Nebenkostenprivileg noch nicht eingearbeitet. ( von 91.67.152.140 01:43, 12. Jan. 2023 (CET))
Der Artikel ist inzwischen so groß geworden, dass ich tatsächlich übersehen habe, dass es Länderabschnitte gibt. Vielleicht sollte man mal darüber nachdenken, zumindest Deutschland in einem eigenen Artikel auszulagern. --H7 („Darum auf zu den Tasten!“ …) 10:52, 12. Jan. 2023 (CET)Beantworten