Diskussion:Kassennachschau

Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Blackcown in Abschnitt Bezeichnung des Artikels

Bezeichnung des Artikels

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Die offizielle Bezeichnung lautet gem. § 146b Abgabenordnung "Kassen-Nachschau". Unter dieser Bezeichnung sollte auch der Artikel geführt werden. --Bemmbixx (Diskussion) 14:48, 4. Dez. 2020 (CET)Beantworten

Vollkommen richtig. Der Name "Kassennachschau" bezeichnet die in Österreich gängige Praxis zur Prüfung von Kassenaufzeichnungen --Blackcown (Diskussion) 13:40, 12. Mai 2022 (CEST)Beantworten

Zusammenlegen mit zwei anderen Artikel

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Kassennachschau und Technische Sicherheitseinrichtung und Kassensicherungsverordnung überschneiden sich. Es scheint sich auch um eine Verordnung rein nach deutschem Recht zu handeln. Ich denke, alle drei sollten unter etwas wie Kassensicherungsverordnung (Deutschland) zusammengelegt werden.--T Schmid (Diskussion) 13:37, 7. Mär. 2021 (CET)Beantworten