Diskussion:Kontoauszug
Aufbewahrungspflicht
BearbeitenGibt es irgendwo von offizieller Seite eine Angabe, wie lange Kontoauszüge aufzubewahren sind? Die Ämter verlangen z.B. oftmals Auszüge für einen bestimmten Zeitraum, wenn z.B. um Sozialleistungen geht. Bis wie lange zurück können diese denn Auszüge verlangen? Ich denke, solch eine Angabe ist für diesen Artikel eine sinnvolle Ergänzung :-)
- guckst du Aufbewahrungsfrist ;o) ... in deutschland sollten es 6 jahre tun; bei besonders viel Angst 10. Da selbst die Banken danach die Unterlagen nicht mehr haben kannst du sie danach getrost wegwerfen ;) ...Sicherlich Post 22:14, 28. Feb. 2007 (CET)
In dem Abschnitt Aufbewahrungsfrist wird davon gesprochen, dass nach § 257 HBG die Banken "Belege" für sechs Jahre aufbewahren müssen. Aus dem vorangegangenen Text interpretiere sind die "Belege" wie folgt spezifiziert:
"... Bankbelege wie Scheckeinreichungen, Überweisungen, Lastschriften und Kontoauszüge dienen jedoch als Zahlungsnachweise... "
In dem § 257 jedoch lese ich:
"... (4) Die in Absatz 1 Nr. 1 und 4 aufgeführten Unterlagen sind zehn Jahre, die sonstigen in Absatz 1 aufgeführten Unterlagen sechs Jahre aufzubewahren..."
Und gerade Nr. 4 beschreibt die Belege. Heißt das nicht, dass Belege nach dem zitierten Paragraphen gerade 10 Jahre aufbewahrt werden müssen? (nicht signierter Beitrag von 87.161.215.50 (Diskussion) 12:06, 10. Jul 2011 (CEST))
Ja genau, dass heisst das! Die Bank hat Buchungsbelege 10 Jahre aufzubewahren! (nicht signierter Beitrag von 97.123.160.66 (Diskussion) 02:21, 15. Aug. 2011 (CEST))
Widerspruchsrecht
Bearbeiten"Zum Beispiel hat der Kunde in Deutschland nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur sechs Wochen Zeit Lastschriften durch Einzugsermächtigung zu widersprechen." Falsch meiner Meinung nach.
Richtig: "... sechs Wochen Zeit nach Zustellung des Kontoabschlusses (!!) (...) zu widersprechen."
Die 6 Wochen gelten m.E. im Interbanken-ZV und werden gerne mal den Kunden ebenso angedreht.
- yep: AGBs der Hanseatic bank (werden das wohl alle so drin haben); "... so hat er Einwendungen gegen diese im Saldo des nächsten Rechnungsabschlusses enthaltene Belastungsbuchung spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses zu erheben. ..."
kostenlose Zusendung ?
Bearbeiten- Müssen Kontoauszüge (per Gesetz oder per Rechtssprechung) kostenlos zugestellt werden bzw. ausdruckbar sein? (hier steht so was in der Art: http://www.jurablogs.com/de/kostenlose-kontoauszuege ) Meine Bank behauptet allerdings, sie könne auch Gebühren dafür verlangen und viele Banken werben auch mit kostenlosen Kontoauszügen (Wettbewerbsrecht: mit gesetzlichen Pflichten darf nicht geworben werden). [undatierter Eintrag aus 2008 ]
- Dazu gibt es nun ein Urteil des Landgerichts Frankfurt. Ich hab es in den Artikel eingearbeitet: [1]
- Gruß --Neun-x 07:38, 8. Mai 2011 (CEST)
Papiergröße
BearbeitenWie nennt man das Papierformat, das beim Druck eines gewöhnlichen Kontoauszugs zum Einsatz kommt? Dieses sollte in den Artikel aufgenommen werden, da dieses Formt sonst nie vorkommt. DIN A6 ist es wohl nicht.--Section6 18:23, 9. Jul. 2010 (CEST)
- Zumindest bei meinen selbst ausgedruckten Auszuegen aus dem Online-Banking ist es 1/3 von A4, also 99x210mm. Auf DIN lang Größen wird es Papierformat 99 genannt und als genormt bezeichnet. Mich wuerde die Frage interessieren, woher diese Gewohnheit kommt, dass Kontoauszuege dieses Format haben (muessen?). Weiss wer was? --77.118.2.78 22:59, 24. Sep. 2016 (CEST)
Schwärzungen
BearbeitenFür die Behauptung, es dürften nur Beträge bis 50 € geschwärzt werden, gibt es keinen Nachweis. Die genannte Quelle liefert keinen solchen.--176.2.122.39 14:12, 16. Jul. 2015 (CEST)
Defekter Weblink
BearbeitenDer folgende Weblink wurde von einem Bot („GiftBot“) als nicht erreichbar erkannt. |
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– GiftBot (Diskussion) 18:53, 2. Dez. 2015 (CET)
Das PDF des Verweises [24] ist unter diesem Link nicht mehr verfügbar. Sollte man ihn entfernen? --Daniel.971 (Diskussion) 18:30, 20. Jun. 2021 (CEST)