Diskussion:Landesverrat

Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von 51.154.213.107 in Abschnitt Grammatikfehler

Illegales Geheimnis

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"wenn illegale Geheimnisse weitergegeben"

was sind denn illegale Geheimnisse?(Der vorstehende, nicht signierte Beitrag stammt von 84.56.155.182 (DiskussionBeiträge) 20:57, 23. Jul. 2008 (CEST)) Beantworten

Da sollte Geheimnisse illegal weitergegeben werden stehen. Macht aber auch keinen Sinn, denn deswegen sind sie ja geheim. Daher ist das Wort nun raus. -- Nolispanmo Disk. Hilfe? 21:04, 23. Jul. 2008 (CEST)Beantworten
Illegale Geheimnisse sind Geheimnisse, die wegen § 93 Abs. 2 StGB keine Staatsgeheimnisse sind. Nach § 97a StGB kann auch die Weitergabe eines solchen Geheimnisses strafbar sein. Deswegen kommt das Wort jetzt wieder rein.--master_fu 08:05, 17. Feb. 2009 (CET)Beantworten

Jetzt scheint das Wort wieder draußen zu sein - und somit macht der Satz leider keinen Sinn mehr. Vielleicht wäre es daher auch sinnvoll, Artikel zu erklären, was illegale Geheimnisse sind, denn genau deswegen bin ich hier hingekommen.

Jetzt ist es korrigiert und erläutert.--Gesetzesfreak (Diskussion) 09:34, 15. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Liste von Landesverrätern

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Ist niemand interessiert, eine Liste von Landesverrätern anzulegen? Es wäre sicherlich interessant. Aho 15:57, 20. Nov. 2008 (CET)Beantworten

Eine Liste von Landesverrätern ist leider nicht möglich; da könntest du ja gleich unsere Bundesregierung drauf schreiben. Aber man könnte eine Liste der bekanntesten Vorwürfe erstellen. --Basiliussap (Diskussion) 00:35, 31. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

Bis 1989 haben viele Bonner Politiker und Beamte sowie Sekretärinnen aus den Bonner Ministerien für osteuropäische Geheimdienste gearbeitet. Es ist aber fast niemand verurteilt worden. Offenbar war das politisch nicht gewollt. Insgeheim duldete man in Bonn offenbar Landesverat. Warum das in Bonn geduldet und sogar unter den Tisch gekehrt wurde ist nicht verständlich. In anderen Staaten hätte man solche Leute zumindest angeklagt, oder sogar kurzen Prozess mit ihnen gemacht. Die Bundesrepublik Deutschland war aber insoweit wohl anscheinend anders als die anderen Staaten. Nur sehr wenige Spione wurden tatsächlich angeklagt und verurteilt. Ein Teil der Spione wurden nach ihrer Enttarnung möglicherweise auch von eigenen bundesdeutschen Geheimdiensten angeworben, und erhielt als "Überläufer" im Gegenzug Straffreiheit. Einer der prominentesten Landesverräter, der Verfassungsschutzbeamte Hansjoachim Tiedke, wurde nicht verurteilt, weil er sich rechtzeitig in die DDR absetzte, und noch vor dem 03.10.1990 von dort vom KGB nach Russland gebracht wurde. In den fünfziger Jahren wurde der Verfassungsschutz-Präsident Otto John wegen Landesverrats zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt. Willy Brands Mitarbeiter Günther Guiliaume wurde wegen Landesverrates zwar zu 13 Jahren verurteilt, kam jedoch im Rahmen eines Agentenaustausche bereits nach relativ kurzer Zeit frei. Der Kölner SPD-Politiker Karl Wienad, der für die DDR-Staatssicherheit und die DDR-Hauptverwaltung-Aufklärung arbeitete, und im Auftrag der DDR durch Bestechung die Absetzung von Willy Brandt verhinderte, wurde lediglich zu etwa zwei Jahren Gefängis verurteilt, wobei die Haftumstände durchaus erträglich gewesen sein dürften. Als Verräter an die Wand gestellt und erschossen wurde in der BRD anscheinend niemand (jedenfalls ist kein Fall bekannt). Die Franzosen waren da wohl entschlossener. Die Franzosen haben mit Mata Hari sogar eine Frau und Striptease-Tänzerin an die Wand gestellt und erschossen. Und die USA und Großbritannien bestrafen Landesverrat auch sehr viel härter als die BRD. Von Staaten wie Russland oder China ganz zu schweigen. (nicht signierter Beitrag von 91.52.154.50 (Diskussion | Beiträge) 04:01, 8. Jan. 2010 (CET)) Beantworten

Das ist nie passiert, weil beide Regierungen zusammen gearbeitet haben, nachzulesen bei der Leuna Minol Affäre. Schmiergelder wurdern bereits 1987 kaskadiert, obwohl der Öffentlichkeit nicht klar war, dass die Mauer bzw. die DDR fällt. Ergo arbeiten sowieso alle Zusammen... (MFG) (nicht signierter Beitrag von 194.77.253.247 (Diskussion) 14:52, 20. Jun. 2011 (CEST)) Beantworten

Netzpolitik.org

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Seid Jahrzehnten hat die Generalbundestaatsanwaltschaft nicht mehr den §94 eingesetzt. Deshalb gehört diese Information in die Enzyklopädie. Vielleicht kann hier aber jemand meinen Beitrag editieren? Weil mein Deutsch nicht besonders gut ist - und vielleicht sollte man andere Quellen nutzen, wie Süddeutsche oder Spiegel? [1] [2] --Basiliussap (Diskussion) 00:36, 31. Jul. 2015 (CEST)Beantworten

  1. [Vorwurf Landesverrat: Generalbundesanwalt ermittelt gegen Netzpolitik.org http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorwurf-Landesverrat-Generalbundesanwalt-ermittelt-gegen-Netzpolitik-org-2765813.html] 30.07.2015 17:49.
  2. [„Verdacht des Landesverrats“: Generalbundesanwalt ermittelt doch auch gegen uns, nicht nur unsere Quellen https://netzpolitik.org/2015/verdacht-des-landesverrats-generalbundesanwalt-ermittelt-doch-auch-gegen-uns-nicht-nur-unsere-quellen/] von Andre Meister am 30. Juli 2015, 15:43 in Netzpolitik.

DDR eingefügt

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Da der Artikel Politische Haft (DDR) den § 99 StGB DDR "Landesverräterische Nachrichtenübermittlung" benennt und auf den Artikel Landesverrat per Verlinkung verweist, habe ich hier mal die DDR-Norm eingefügt. (nicht signierter Beitrag von 80.187.107.85 (Diskussion | Beiträge) 14:10, 6. Apr. 2010 (CEST)) Beantworten

Whistleblower-Paragraph sollte erwähnt werden

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Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871
Besonderer Teil
Zweiter Abschnitt. Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit
31. August 1951/1. September 1951-1. August 1968
§ 100

(1) Wer ein Staatsgeheimnis verrät, wird wegen Landesverrats mit Zuchthaus bestraft.
(2) Wer sich ein Staatsgeheimnis verschafft, um es zu verraten, wird wegen Ausspähung von Staatsgeheimnissen mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft.
(3) Ein Abgeordneter des Bundestages, der nach gewissenhafter Prüfung der Sach- und Rechtslage und nach sorgfältiger Abwägung der widerstreitenden Interessen sich für verpflichtet hält, einen Verstoß gegen die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes oder eines Landes im Bundestag oder in einem seiner Ausschüsse zu rügen, und dadurch ein Staatsgeheimnis öffentlich bekanntmacht, handelt nicht rechtswidrig, wenn er mit der Rüge beabsichtigt, einen Bruch des Grundgesetzes oder der Verfassung eines Landes abzuwehren.

Gelöscht unter W- Brandt & H. Kissinger 1968
--2A02:8109:9A40:1778:55C3:4B46:CE7B:3C6C 00:50, 13. Aug. 2015 (CEST)Beantworten

Seit 1968 wäre ein solches Geheimnis kein Staatsgeheimnis mehr, sondern ein "illegales Geheimnis". Regelungen zur Strafbarkeit von deren Veröffentlichung habe ich in den Artikel eingearbeitet. Straflosigkeit für Abgeordnete ergibt sich aus dem seit 1949 unveränderten Art. 46 Abs. 1 Grundgesetz (seit 1975 daneben aus dem wortgleichen § 36 StGB).--Gesetzesfreak (Diskussion) 09:43, 15. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

NS-Zeit?!

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"Landesverrat" war doch in der NS-Zeit ein Hauptmittel, Widerstand gegen den Nationalsozialismus zu eliminieren. Kein Kapitel dazu zeugt von erheblichem Mangel an Geschichtsbewusstsein.   Benutzer:Kopilot 16:20, 19. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Das ist in jedem Land so, dass Landesverrat ein Mittel ist, staatsfeindlichen Widerstand zu eliminieren. Die Bemerkung zeugt von erheblichem Mangel an Sachverstand. --46.253.188.162 17:41, 19. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Ich habe nun die NS-Zeit ergänzt. Besonders interessant ist der Link auf den Kriegsverrat.--Gesetzesfreak (Diskussion) 17:52, 15. Apr. 2022 (CEST)Beantworten

Grammatikfehler

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"Veröffentlichung eines illegalen Geheimnissen" --51.154.213.107 02:05, 16. Apr. 2023 (CEST)Beantworten